Entscheidung des Papstes:Tebartz van-Elst muss keinen Schadenersatz zahlen

  • Der ehemalige Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst muss offenbar keinen Schadenersatz an sein früheres Bistum zahlen.
  • Das hat Papst Franziskus nach Informationen der Bild-Zeitung entschieden. Die Gründe dafür will der Vatikan aber erst im September bekanntgeben.
  • Das Staatsekretariat im Vatikan widerspricht dem Bericht.

Papst lehnt Schadenersatz ab

Franz-Peter Tebartz-van Elst muss wegen der überhöhten Kosten für die Limburger Bischofsresidenz offenbar keinen Schadenersatz zahlen. Wie die Bild-Zeitung unter Berufung auf Insider im Vatikan berichtet, hat Papst Franziskus diese Entscheidung schon im Juli getroffen.

Das Bistum Limburg hatte sich an den Vatikan gewandt, um den ehemaligen Bischof finanziell in die Pflicht nehmen zu können. Direkte Geldforderungen an einen Bischof zu stellen, wäre ein Präzedenzfall. In der Vergangenheit waren Entschädigungsforderungen nicht an Bischöfe gerichtet worden, sondern an deren Diözesen, zum Beispiel bei Missbrauchsfällen, die von den Bistümern vertuscht worden waren.

Manfred Grothe, der das Bistum vorübergehend als Apostolischer Administrator leitet, hatte im Vatikan seit April mehrfach kirchenrechtliche Fragen bezüglich einer materiellen Wiedergutmachung vorgebracht. Grothe habe Tebartz-van Elst in Rom aber nicht "angezeigt", hatte das Bistum immer wieder betont.

Tebartz-van Elst will sich nicht äußern

Die deutsche Abteilung im päpstlichen Staatssekretariat, so heißt es aus dem Vatikan, sei bereits über die Entscheidung von Franziskus informiert worden. Das Bistum selbst ist jedoch bisher nach eigenen Angaben nicht offiziell informiert. "Eine Bewertung der Situation oder eventueller Entscheidungen kann es heute nicht geben, da das Bistum noch auf eine Antwort des Heiligen Stuhles wartet", sagte Bistumssprecher Stephan Schnelle.

Auf welches Recht sich Papst Franziskus bei der Ablehnung des Schadenersatzes beruft, ist Bild zufolge nicht bekannt. Tebartz-van Elst, der inzwischen im Päpstlichen Rat für die Neuevangelisierung tätig ist, wolle sich nicht zu der Entscheidung äußern.

Staatsekretariat widerspricht dem Bericht

Die deutschsprachige Abteilung im vatikanischen Staatssekretariat hat nach eigener Aussage allerdings bisher keine Informationen über eine Entscheidung des Papstes. "Mir ist überhaupt nicht bekannt, dass der Papst sich da bereits geäußert hätte", sagte der Leiter der Abteilung, Monsignore Winfried König, auf Nachfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur KNA.

3,9 Millionen Euro Verluste für das Bistum

Der Skandal um die überteuerte Bischofsresidenz war der ausschlaggebende Grund für die Beurlaubung von Tebartz-van Elst durch Papst Franziskus und den anschließenden Rücktritt des Bischofs im vergangenen Jahr.

Das insgesamt 31,3 Millionen Euro teure Bauprojekt bescherte dem Bistum einen finanziellen Verlust von mindestens 3,9 Millionen Euro. Diese Summe habe der Bischöfliche Stuhl etwa wegen nachträglicher Umbauten abschreiben müssen, berichtete das Bistum im April bei der Vorstellung der Jahresabschlüsse für 2012 und 2013.

Nach Angaben der Bild-Zeitung zahlt die Kirche Tebartz-van Elst derzeit etwa 10 300 Euro monatlich. Davon seien 7296 Euro Ruhegeld aus der Limburger Bistumskasse. Diese Zahlen will das Bistum nicht kommentieren. Es kündigt an, den "Weg der Aufarbeitung und der Neuausrichtung konsequent" weiterzugehen

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