Urteil zu Elektrosensibilität:800 Euro für ein Leben ohne Handy

  • Einer 39-jährigen früheren Radiojournalistin wurde von einem französischen Gericht staatliche Unterstützung zugesprochen: Die Frau ist nach eigener Aussage durch elektrische Strahlung arbeitsunfähig geworden.
  • Die Anwältin der Klägerin sagte, die Entscheidung könnte ein Präzendenzfall für "tausende Menschen" sein.

Präzedenzfall für tausende Betroffene?

Ein französisches Gericht hat erstmals einer Frau, die nach eigener Aussage unter elektromagnetischer Strahlung leidet, staatliche Hilfe wegen Behinderung zugesprochen.

Die Klägerin Marine Richard sprach von einem "Durchbruch" für Menschen, die unter Elektrosensibilität litten. Ihre Anwältin Alice Terrasse sagte, das Urteil könne ein Präzedenzfall für "tausende Menschen" sein. Die 39-jährige frühere Radiojournalistin Richard lebt seit Jahren zurückgezogen in den Bergen im Südwesten Frankreichs in einer Scheune ohne Elektrizität.

So urteilte das Gericht in Toulouse

Das Urteil, das bereits im Juli in Toulouse fiel, aber erst jetzt bekannt wurde, sprach Richard 800 Euro pro Monat für zunächst drei Jahre zu. Das Gericht erkannte an, dass Richard nicht arbeiten kann, wertete Elektrosensibilität aber nicht ausdrücklich als Krankheit.

Elektrosensibilität ist keine anerkannte Krankheit

Betroffene berichten, sie litten in der Nähe elektrischer Geräte wie Handys, Router und Fernseher Symptome wie Kopfschmerzen, Übelkeit, Müdigkeit und Herzrasen. Der Weltgesundheitsorganisation zufolge ist ein Zusammenhang zwischen den Symptomen und elektromagnetischer Strahlung aber nicht wissenschaftlich bewiesen.

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