Ihr Forum:Versammlungsverbot: Was halten Sie von der Entscheidung der Gerichte?

Das Versammlungsverbot für Heidenau wurde teilweise bestätigt. Nur das Fest für Flüchtlinge darf stattfinden. (Foto: dpa)

Das Verwaltungsgericht Dresden kippte am Freitag das zuvor verhängte Versammlungsverbot in Heidenau. Gegen diese Entscheidung legte das Landratsamt wiederum Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht ein. Das Ergebnis: Das Willkommensfest für Flüchtlinge darf stattfinden, doch alle anderen Versammlungen bleiben verboten.

Diskutieren Sie mit uns.

Wie Sie sich zur Diskussion anmelden können und welche Regeln gelten, erfahren Sie hier.

  • Meldung: Gericht kippt Versammlungsverbot

Haben Sie Themenanregungen oder Feedback? Mailen Sie an debatte@sz.de oder twittern Sie an @SZ. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

© SZ.de/wüll - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: