Datenschutz:Ein guter Tag für die Bürgerrechte

Das neue Datenschutz-Abkommen zwischen EU und USA ist nicht perfekt, aber trotzdem wichtig: Europäische Bürger können jetzt auch in Amerika klagen - endlich.

Kommentar von Johannes Boie

Eine große Unbegreiflichkeit ist ja, dass Daten nicht dort sind, wo man sie sieht. Die Facebook-Seite auf dem eigenen Bildschirm oder auch die Passagierliste auf dem Computer des Flughafenpolizisten, die sind physikalisch nun mal an einem ganz anderen Ort, meistens auf einem Server, irgendwo auf der Welt. Weil sämtliche Daten global zirkulieren und insbesondere in den USA von Behörden angefordert und verwertet werden, ist es eine gute Sache, dass die EU und die Amerikaner sich jetzt nach vier Jahren Verhandlung auf ein Datenschutzabkommen geeinigt haben.

Trotz Schlupflöchern stimmt die Richtung

Natürlich haben auch die Datenschützer Recht, deren Geschrei nach noch mehr Transparenz, noch mehr Bürgerrechten und noch weniger Datensammelei nach jedem Abkommen so schnell ertönt, dass man es fast mit einem Reflex verwechseln könnte. Noch immer sind die digitalen Bürgerrechte der Europäer in den USA mangelhaft und der Text des Abkommens lässt offenbar ein paar Schlupflöcher für die US-Behörden. Und, ja, gleichzeitig regelt das Abkommen auch den bestehenden und künftigen Datenaustausch über den Atlantik.

Doch das Entscheidende an dem Abkommen ist weniger der Inhalt im Detail, als die Richtung. Und die stimmt. Dass Europäer in den USA gegen jene Behörden, die die Daten verarbeiten, klagen können, bedeutet, dass ihr Bürgerrecht künftig der Spur ihrer Daten folgen kann.

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