Gesetzentwurf zu Flüchtlingskrise:Ein Apfel, ein Ei, eine Rückfahrkarte

Gesetzentwurf zu Flüchtlingskrise: Jeder nur einen Apfel - als Wegzehrung für den Weg zurück? Geflohene, die gerade aus München gekommen sind, bekommen am 16. September 2015 in Berlin Essen und Getränke

Jeder nur einen Apfel - als Wegzehrung für den Weg zurück? Geflohene, die gerade aus München gekommen sind, bekommen am 16. September 2015 in Berlin Essen und Getränke

(Foto: AFP)

Das geplante neue deutsche Asyl-Abschreckungsrecht ist ein Frevel. Es hungert die Geflohenen aus.

Ein Kommentar von Heribert Prantl

Man hat in der Geschichte der Bundesrepublik schon viele seltsame, verwunderliche, bedenkliche, gefährliche, auch grundrechtswidrige Gesetzentwürfe lesen können. Dieser Gesetzentwurf nun, mit dem die Bundesregierung auf die Flüchtlingskrise reagiert, schlägt alles bisher da Gewesene.

Wenn dieser Entwurf wirklich ernst gemeint ist, woran man am liebsten zweifeln möchte, ist er frevlerisch: Er hungert die sogenannten Dublin-Flüchtlinge aus; er verspottet die vielen Menschen, die den Flüchtlingen jüngst auf den Bahnhöfen Hilfe geleistet haben; er verhöhnt Artikel 1 des Grundgesetzes, der die Unantastbarkeit der Menschenwürde garantiert.

Wenn die Kanzlerin den Entwurf kannte, signalisiert er Panik

Das neue Recht garantiert missliebigen Flüchtlingen nur noch einen Apfel, ein Ei und eine Rückfahrkarte. Dieses neue Asylbewerberleistungs-Verweigerungsrecht könnte grundsätzlich auch für diejenigen Flüchtlinge gelten, denen die Kanzlerin Schutz und Hilfe versprochen hat.

Sollte die Kanzlerin von diesen Plänen noch nichts wissen, dann sind sie ein Affront, dann sind sie der Versuch, Angela Merkel lächerlich zu machen. Wenn die Kanzlerin aber diesen Gesetzentwurf kennt, dann signalisiert er ihre Panik und völlige Hilflosigkeit bei dem Versuch, das zu schaffen, was sie versprochen hat: "Wir schaffen das."

Wir schaffen das? So bitte nicht; nicht mit Orbánismus, nicht mit der Verletzung der Fundamentalregeln des Anstands.

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