Vergangenheitsbewältigung:Eine Bergpredigt für Adolf Hitler

Vergangenheitsbewältigung: Hitler orderte bei Gurlitt diese "Bergpredigt" des Barockmalers Frans Francken - nun soll sie verkauft werden.

Hitler orderte bei Gurlitt diese "Bergpredigt" des Barockmalers Frans Francken - nun soll sie verkauft werden.

(Foto: oh)

Eine Tutzinger Tagung zur NS-Raubkunst fragt: Was können Privatleute tun, die belastete Werke besitzen?

Von Kia Vahland

Da steht sie nun, auf einer Staffelei vor den versammelten Raubkunstexperten, Juristen, Historikern, Politikern, Honoratioren in der Evangelischen Akademie Tutzing: die "Bergpredigt" des Barockmalers Frans Francken, eine in zarten Tönen gehaltene, schon eingerissene Holztafel. "Und was, bitte, soll damit nun geschehen?", fragt der Kunsthistoriker Stephan Klingen vom Münchner Zentralinstitut für Kunstgeschichte.

Die meisten Tagungen wollen Antworten geben, diese aber formuliert Fragen, die immer noch nicht geklärt sind - beinahe zwei Jahre, nachdem bekannt wurde, dass der Händlererbe Cornelius Gurlitt in einer Schwabinger Wohnung einen von seinem Vater Hildebrand im Dritten Reich gehorteten Kunstschatz bewahrte. Die dringendste Frage lautet: Was sollen, können, müssen Privatleute tun, die über NS-Raubkunst verfügen?

Im Fall Cornelius Gurlitt, aber nur in diesem, gibt es eine Lösung: Gurlitt hat sich kurz vor seinem Tod im Mai 2014 als wohl erster Privatmann in Deutschland bedingungslos der Washingtoner Erklärung angeschlossen, in der sich Staaten verpflichteten, für NS-Raubkunst in ihren öffentlichen Museen eine "faire und gerechte Lösung" zu finden. Das mindert den Skandal, den der Fund im Ausland entfachte. Es löst aber das grundlegende Problem nicht, dass man sich hierzulande auf Verjährung berufen kann und darauf, etwas gutgläubig erworben oder geerbt zu haben. Schlimmer: Auch all jene Bildbesitzer, die sich den Erben jüdischer Eigentümer gegenüber korrekt verhalten möchten, sind immer noch alleine mit ihrem Problem.

Die Kunstpolitik der Nazis richtete sich gegen intellektuelle Eliten

Der Fall Francken illustriert das Dilemma. Das Gemälde ist noch verdächtiger als der Schwabinger Fund: Hildebrand Gurlitt hatte es im besetzten Paris erstanden, nicht um es zu vererben, sondern direkt im Auftrag Hitlers. Der sammelte Malerei der alten Niederländer für sein in Linz geplantes gigantomanisches Museum. Zwischengelagert wurde das Werk im Bunker unter dem Führerbau am Münchner Königsplatz. Zu Kriegsende plünderten Unbekannte den Bunker. Viele Werke sind seither verschwunden, der Frans Francken aber tauchte wieder auf: Ein Kasernenwart aus der Nachbarschaft hatte ihn in seinem Besitz und dann vererbt. Ein Münchner Gericht sprach das Werk den Erben des Mannes zu, weil der Diebstahl verjährt sei und weil sich keine Erben der möglichen jüdischen Eigentümerin finden ließen: Die Frau war von den Nazis getötet worden, und auch ihre Familie. Während Deutschland beim Fall Cornelius Gurlitt um internationale Schadensbegrenzung rang, verzichtete es gleichzeitig auf die Restitution eines wertvollen Bildes aus Hitlers Bestand an die jüdischen Opfer oder deren Interessensvertreter.

Jedoch: Die Münchner Besitzer können sich nur halb glücklich schätzen. Sie wollen das Werk nun ins Münchner Auktionshaus Neumeister einreichen. Wer aber wollte ein so belastetes Stück kaufen? Die Provenienzforscherin der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, Andrea Bambi, stellte bereits klar, ihr Haus erwerbe grundsätzlich keine Raubkunst. So werden das auch andere Museen und Sammler sehen.

Der Kunsthistoriker Klingen, der Franckens Gemälde gründlich erforscht hat, verwies darauf, dass das Bild auch einem noch Unbekannten aus Paris oder anderswo gehört haben könnte. Um die Enteignungen und Zwangsverkäufe besser zu verstehen, müsste man noch mehr über Hildebrand Gurlitts Pariser Geschäftssystem wissen. Wenn der Staat oder das Land Bayern nicht einspringen und das Werk kaufen, dann wird es wohl versteigert werden und verschwindet möglicherweise wieder für Jahrzehnte im Nichts.

Private finden keine Hilfe, das beklagte der Kunsthändler Johannes Nathan auf der Tagung. Noch zu wenig tatkräftig sei die Unterstützung, die das Magdeburger Zentrum für Kulturgutverluste theoretisch anbietet, kritisierten mehrere Redner. Wie kommt man als Privater zu verlässlichen Informationen, ob es sich bei den eigenen Stücken um NS-Raubkunst handelt, wie findet man die wahren Eigentümer und wie einigt man sich dann?

Der bayerische Justizminister Winfried Bausback stellte in einem Vortrag seinen Vorschlag für ein Gesetz zur Begrenzung der Verjährung vor, doch er konnte sich damit auf Bundesebene noch nicht durchsetzen, und das Bundesjustizministerium arbeitet gerade an einem eigenen Entwurf.

Ob ein neues Gesetz hilft? Solange es nur die "bösgläubigen" Bildbesitzer treffe, sagten Opfervertreter und Händler, würden sich alle auf "gutgläubigen Erwerb" hinausreden - nicht einmal Cornelius Gurlitt hätte man nachweisen können, von den Schandtaten seines Vaters gewusst zu haben. Geschweige denn jemandem, der ein Werk auf dem Markt gekauft habe.

Die Tagung lieferte viele Beispiele, wie unbekümmert in der Nachkriegszeit gehandelt wurde. Der Kunsthistoriker Christian Fuhrmeister widmete sich den Verkaufserfolgen des Auktionshauses Ketterer - 1960 lieferte dort auch Familie Gurlitt Bilder ein, die so ihren Weg in Museen fanden. Oder das Ehepaar Sofie und Emanuel Fohn, vorgestellt von Andrea Bambi: Die Fohns tauschten zur NS-Zeit ihre Sammlung aus dem 19. Jahrhundert gegen die verfemten Avantgarden ein und ließen sich nach dem Krieg dafür feiern.

Die Liste der Profiteure ist lang. So gründlich verteilten die Nazis Kunstwerke um, dass heute noch ein Großteil der Transaktionen auch der Nachkriegszeit belastet ist. Jutta Limbach, Vorsitzende der Raubkunst-Kommission des Bundes, brachte die NS-Kunstpolitik auf den Punkt: Um "Inszenierung der Macht" sei es damals gegangen, um "Deutungshoheit" - und darum, der zumeist jüdischen intellektuellen Elite der Kunstkenner den Garaus zu machen, ihr Wertesystem zu vernichten. Die frühere Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, zuständig heute für museale Streitfälle, erhielt den längsten Applaus - nach so vielen offenen Fragen zum Privatbesitz schienen die Probleme der Museen mit NS-Raubkunst beinahe einfach lösbar zu sein.

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