Strafrecht:Wo die deutsche Justiz an ihre Grenzen stößt

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Der Auslöser für die Grausamkeiten im Grenzgebiet zwischen Ruanda und Kongo, die bis heute toben, war der Genozid an den Tutsi 1994.

(Foto: Finbarr O'Reilly/Reuters)

Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilt Ruander, die von Deutschland aus an Kriegsverbrechen beteiligt gewesen sein sollen - nach viereinhalb Jahren Prozess. Fazit des Richters: "So geht es nicht."

Von Josef Kelnberger, Stuttgart

Während Richter Jürgen Hettich sein Urteil begründete, griffen Ignace Murwanashyaka und Straton Musoni immer wieder zum Stift. Mehrfach machten sich die beiden Angeklagten Notizen, reichten ihre Version der Geschichte kopfschüttelnd an ihre Verteidigerinnen weiter, um zu zeigen: Ihnen werde Unrecht angetan.

Die beiden Ruander hatten viele Jahre lang allseits respektiert in Deutschland gelebt, der eine in Mannheim, der andere in der Nähe von Stuttgart. Nun sollen sie als Chefs der Hutu-Miliz FDLR ("Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas") ins Gefängnis gehen. Murwanashyaka, 52, für 13 Jahre, Musoni, 54, für acht Jahre. Die Begründung: "Rädelsführerschaft" in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und, beim Hauptangeklagten, Beihilfe zu Kriegsverbrechen.

Es gab, wie immer in diesem Verfahren, auch bei der Urteilsbegründung reichlich Anlass für Notizen. Viereinhalb Jahre hat der Prozess gedauert, länger als jeder andere am Oberlandesgericht Stuttgart. Richter Jürgen Hettich hat den Prozess geleitet, manchmal schien er ihm auch zu entgleiten angesichts der Feindseligkeiten im Gerichtssaal. Auf der einen Seite ein Ankläger, der den universellen Menschenrechten Geltung verschaffen wollte, indem er Kriegsverbrechen verfolgte, die im Herzen Afrikas verübt, aber mutmaßlich von Deutschland aus gesteuert wurden. Auf der anderen Seite eine Verteidigung, die von Siegerjustiz und politischem Prozess sprach und Beweisanträge in Serie stellte, um das Verfahren als Farce zu demaskieren. In der Folge Umgangsformen, die Hettich als "unsäglich" empfand, womit er vor allem die Verteidigung meinte.

Es hatte sich einiges aufgestaut in Richter Hettich

Es hatte sich einiges aufgestaut in Richter Hettich. Man könne die viereinhalb Jahre in vier Wörtern zusammenfassen, sagte er am Montag zu Beginn seiner Urteilsbegründung: "So geht es nicht."

Eine bemerkenswerte Einschätzung, denn es handelte sich um einen Pilotprozess. Erstmals erhob der Generalbundesanwalt Anklage nach dem Völkerstrafgesetzbuch, das in Deutschland seit 2002 gilt und auf die Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag zurückgeht. Auch die nationale Gerichtsbarkeit kann damit, unabhängig vom Ort des Geschehens, Kriegsverbrecher anklagen.

Ob dieser Fall wirklich ein guter Anfang war? Ein derartiges Verfahren sei mit der deutschen Strafprozessordnung nur schwer in den Griff zu bekommen, findet Hettich. Allein das Erheben von Beweismitteln in einer 6000 Kilometer entfernten Region sei eine "Herkulesaufgabe" gewesen. Einige Zeugen sagten anonym aus, manche unter Ausschluss der Öffentlichkeit, weil sie als ehemalige Opfer geschützt wurden - ein wesentlicher Kritikpunkt der Verteidigung, die argwöhnte, Zeugen könnten von der Regierung in Ruanda beeinflusst worden sein.

Wenn es aber so nicht geht, wie Hettich sagt, wenn also die deutsche Justiz an ihre Grenzen stößt in einem derartigen Verfahren: Kann es dann ein wirklich belastbares Urteil geben? Jürgen Hettich hat jedenfalls seinen Spruch akribisch aufgebaut und die Anklage in einem wesentlichen Punkt verworfen.

Die in Stuttgart behandelten Verbrechen haben ihren Ausgangspunkt in dem 1994 verübten Genozid an den Tutsi in Ruanda. Zu den Kämpfern der FDLR zählen Hutu, die an den Massakern beteiligt waren; bis zu einer Million Menschen sollen damals getötet worden sein. Aus Ruanda vertrieben, gruppierten sich die Hutu-Milizen in den Kivu-Provinzen des östlichen Kongo neu, im Jahr 2000 wurde die FDLR gegründet mit dem Ziel, die Macht in Ruanda zu übernehmen. Um der Miliz auch im Ausland Renommee zu verschaffen, wählte man in Europa lebende Ruander zu Führungsfiguren. So wurde Murwanashyaka zum Präsidenten und Musoni zu seinem Stellvertreter. Vor allem Murwanashyka profilierte sich als Sprachrohr des FDLR, er nahm im Namen des FDLR sogar an internationalen Verhandlungen teil. Aber hatte er auch wirklich Einfluss auf das, was der militärische Arm des FDLR im Kongo anstellte?

Der Angeklagte soll sich als "oberster Kämpfer" gerühmt haben

Aus der Fülle der Anklage blieben am Ende sechs Massaker aus den Jahren 2008 und 2009 übrig, die Hettich in sein Urteil aufnahm. Viele Dutzend Zivilisten, darunter Frauen und Kinder, seien auf grausame Art und Weise getötet worden, offenbar als Strafe dafür, dass sie mit feindlichen Milizen zusammenarbeiteten. Vor allem Murwanashyka sei über Satellitentelefon und Mails informiert gewesen, sagte Hettich. Er habe sich öffentlich als "oberster Führer" der Kämpfer gerühmt und Gräueltaten zu vertuschen versucht. Aber dass er konkrete militärische Verantwortung trug, sei ihm nicht zweifelsfrei nachzuweisen. Das hatte die Anklage behauptet und deshalb eine lebenslange Strafe für ihn gefordert. Die Verteidigung hatte für beide Angeklagten auf Freispruch plädiert.

Ricarda Lang, die Verteidigerin des Hauptangeklagten, ließ unmittelbar nach der Urteilsverkündung mitteilen, sie werde gegen die Entscheidung Revision einlegen. Die Verteidigung sei in dem Verfahren strukturell benachteiligt worden. Generell sei die deutsche Justiz überfordert mit derartigen Auslandsverfahren; sie müssten in Den Haag geführt werden. Eine Sprecherin der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch dagegen lobte das Urteil: Die Welt werde für Kriegsverbrecher immer kleiner. Der ruandische Justizminister Johnston Busingye würdigte das Urteil als "guten Schritt" auf dem Weg der juristischen Aufarbeitung, beklagte aber, die FDLR treibe im Osten des Kongo weiterhin ihr Unwesen.

Die Geschichte dieses blutigen Konflikts im Herzen Afrikas ist auch nach dem Stuttgarter Urteil noch lange nicht zu Ende geschrieben.

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