Justiz und Presse:An der Quelle

Martin Winterkorn

Martin Winterkorn - gegen ihn wird derzeit noch nicht ermittelt.

(Foto: Julian Stratenschulte/dpa)
  • Die Nachricht der Staatsanwaltschaft Braunschweig, sie habe gegen Martin Winterkorn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, war falsch.
  • Der Fall des ehemaligen VW-Chefs Winterkorn ist nicht der einzige, in dem von offizieller Seite falsche Mitteilungen kommuniziert werden.
  • Angesichts einiger Beispiele stellt sich die Frage: Darf man Mitteilungen der Strafverfolgungsbehörden noch trauen?

Von Hans Leyendecker

Die deutsche Staatsanwaltschaft sagte von sich immer schon gern, sie sei die unabhängigste Behörde der Welt. Die Wahrheit war das nie. Bei dem Spruch handelte es sich um Autosuggestion. Aber aktuell drängt sich eine ganz andere Frage auf: Darf man Mitteilungen der Strafverfolgungsbehörden noch trauen?

Da ist der Fall des ehemaligen VW-Chefs Martin Winterkorn. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig teilte Anfang voriger Woche mit, sie habe gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Verdacht des Betruges eingeleitet. Die Nachricht war falsch. Sie musste später von der Staatsanwaltschaft korrigiert werden. Behördensprecher entschuldigten sich bei Journalisten, die darüber berichtet hatten. Fest steht: Gegen Winterkorn wird - derzeit zumindest - nicht ermittelt. Es wird nur geprüft, ob möglicherweise ein Verfahren eingeleitet wird.

Doch es gibt mehr Beispiele: Die Wiesbadener Staatsanwaltschaft habe im Fall des ehemaligen Präsidenten der European Business School, Christopher Jahns, "über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren" hinweg "immer wieder" durch "Falschmeldungen" oder "wegen vorverurteilender Äußerungen" das "allgemeine Persönlichkeitsrecht" des Professors verletzt. Zu diesem Ergebnis kam die 10. Zivilkammer des Landgerichts Wiesbaden im Juni dieses Jahres in einem 50 Seiten dicken Urteil.

Gegen Jahns hatte die Staatsanwaltschaft zunächst wegen Verdachts der Untreue ermittelt und ihn dann angeklagt. Der Prozess wurde eröffnet und nach einer Weile wegen einer Erkrankung von Jahns ausgesetzt. Es ist nicht zu erwarten, dass das Hauptverfahren noch mal neu eröffnet wird. Die Reputation von Jahns ist stark beschädigt. Die "Verbreitung der falschen und vorverurteilenden Äußerungen" durch die Staatsanwaltschaft sei geeignet gewesen, sein Ansehen in der Öffentlichkeit "in besonderem Maße herabzusetzen". Auch das stellte die 10. Zivilkammer fest.

Und da ist noch der frühere Düsseldorfer Top-Manager, der gemeinsam mit anderen Spitzenleuten der Wirtschaft wegen Untreueverdacht angeklagt war. Bei der Präsentation des Falles hatte ein Leitender Oberstaatsanwalt von "Käuflichkeit" gesprochen. Aber um die war es nie gegangen.

Was ist das: Zufall, Fahrlässigkeit oder nur Pech? Es fällt jedenfalls auf, dass sich die Fälle häufen, in denen Staatsanwaltschaften gegenüber der Öffentlichkeit falsche oder irreführende Angaben machen.

Manchmal wird - wie wohl im Fall Jahns - die unendliche Arbeit der Staatsanwaltschaften von den Eiferern in ihren Reihen desavouiert. Und manchmal läuft im Alltag etwas schief, das nicht schieflaufen sollte.

Die Anforderungen an die Pressestellen der Staatsanwaltschaften sind durch neue Medien, durch den Konkurrenzdruck in der Branche und durch kommunikationsbewusste Anwälte, die mit Hilfe von Medien ihre Verteidigung aufbauen, größer geworden. In den allermeisten Fällen werden Staatsanwälte für Pressearbeit nicht freigestellt; sie machen diese Arbeit, neben all der anderen Arbeit, einfach mit.

Manchmal richten Behörden Schlimmes an

Im Fall Winterkorn gab es offenbar auch eine Erwartungshaltung der Öffentlichkeit, die mit zum Fehler führte. Etliche Strafanzeigen lagen den Braunschweigern vor und auch wegen "der Fülle von Anfragen der Medien", so die zuständige Pressesprecherin Birgit Seel, "erschien es geboten, in Kürze eine Pressemitteilung zu verfassen und zu versenden". Aber die Meldung war falsch und die häufig verwendete Formel, "mit Rücksicht auf die laufenden Ermittlungen können keine weitergehenden Auskünfte erteilt werden", diente nicht der raschen Aufklärung des Fehlers. Behördenintern hatte es offensichtlich eine Reihe von Missverständnissen gegeben.

Der Braunschweiger Generalstaatsanwalt Norbert Wolf, der die Dienstaufsicht hat, wurde, nach eigenen Angaben, von der Winterkorn-Meldung überrascht. Als er herausfand, dass es sich im Fall des Ex-VW-Chefs nur um einen Prüfvorgang handelte und nicht um ein Ermittlungsverfahren, verlangte er eine Korrektur der Meldung. Die aber blieb zunächst aus, und Wolf hakte offenbar nicht ausreichend nach. Er sprach zwar auch mit dem Justizministerium über die Panne, aber die Ministerialbürokratie ist da fein raus: Zuständig für Pressearbeit ist die Staatsanwaltschaft und die wird von dem "General" beaufsichtigt.

Die in diesen Tagen in Niedersachsen umlaufenden Gerüchte, von oben sei das Winterkorn-Verfahren kleingemacht worden, haben, nach derzeitigem Stand der Recherche, keine Grundlage.

Manchmal richten Behörden, ohne es zu wollen, Schlimmes an. Wie im Mordfall der kleinen Lena aus Emden, in dem ein 17-Jähriger ins Visier der Ermittler geraten war. Es gebe "Verdachtsmomente", die für den Verdächtigen als Täter sprächen, erklärte eine Polizeisprecherin und es hieß, der Schüler verwickle sich in "Widersprüche". Es gab Lynchaufrufe. Dann stellte sich heraus, dass der Jugendliche unschuldig war.

Einer Strafverfolgungsbehörde darf ein Journalist vertrauen. Aber kann er das auch?

Medien haben oft kaum eine Möglichkeit, die Angaben von Staatsanwaltschaften zu überprüfen. Sie müssen sich darauf verlassen, was die Ermittlungsbehörden ihnen sagen. Deshalb sind die rechtlichen "Sorgfaltsanforderungen zur rechtmäßigen Verdachtsberichterstattung", relativiert, so der Presserechtler Gernot Lehr, "wenn sich die Medien auf die Informationen einer privilegierten Quelle berufen können". Solche privilegierten Quellen sind insbesondere Staatsanwaltschaften.

In den allermeisten Fällen sind die Medien dann, aus der Warte des Presserechts, von der Pflicht zur Nachprüfung der Angaben dieser Behörde befreit. Es sei denn, sie müsste davon ausgehen, dass es sich um einen Exzess der Ermittlungsbehörde handele. Das Bundesverfassungsgericht hat 2010 betont, dass Medien behördlichen Mitteilungen, insbesondere jenen von Staatsanwaltschaften, in aller Regel vertrauen dürften.

Das Landgericht Wiesbaden wies in seinem Jahns-Urteil darauf hin, dass für Staatsanwaltschaften "ganz besondere Sorgfaltspflichten" gelten würden. So seien die Ermittler verpflichtet, eine offene Verdachtslage "distanziert darzustellen". Auch müsse die Staatsanwaltschaft "berücksichtigen", dass juristische Laien möglicherweise die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens "leicht mit dem Schuldnachweis gleichsetzen" würden.

Die Zivilkammer sprach Jahns, der gegen das Land Hessen sogenannte Amtshaftungsansprüche geltend machte, eine Entschädigung von 15 000 Euro zu. Der Düsseldorfer Top-Manager, der vor etlichen Jahren gegen das Land NRW unter anderem wegen des falschen Vorwurfs der Käuflichkeit geklagt hatte, erhielt 10 000 Euro. Von Winterkorn ist bislang nicht bekannt, dass er gegen die Staatsanwaltschaft Braunschweig vorgehen will. Auf die Frage, ob sich die Behörde bei ihm entschuldigt habe, antwortet die Pressesprecherin der Strafverfolgungsbehörde: Die Staatsanwaltschaft habe in einer neuen Presseerklärung "ihr Bedauern zum Ausdruck gebracht". Dieses Eingeständnis eines Fehlers ist nicht die Regel.

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