FC Bayern und Bwin:Innenminister schützt den FC Bayern

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Im Streit um illegale Bandenwerbung stellt sich das Innenministerium vor den Top-Verein und stoppt einen Bescheid der Regierung von Oberbayern.

E. Müller-Jentsch

Ein Rechtsstreit zwischen dem FC Bayern München und der Regierung von Oberbayern um Werbung für den Sportwettenanbieter "Bwin" fördert Brisantes zu Tage: Offenbar hat der Innenminister zugunsten des Fußballvereins massiv in ein amtliches Verfahren eingegriffen, mit dem die Regierung dem Rekordmeister untersagen wollte, in der Allianz-Arena Bandenwerbung für Bwin zu zeigen.

Dieser amtliche Bescheid wurde vom Innenministerium gestoppt - gleichzeitig gab man dem Verein zu verstehen, dass er sich um den Bescheid der Regierung nicht weiter zu kümmern brauche.

Dem illegalen Glücksspiel einen Riegel vorschieben

Beim AC Mailand oder auch bei 1860 München dürfte man sich verwundert die Augen reiben. Beiden Vereinen war bislang unter massivem Behördendruck klar gemacht worden, dass der Freistaat auf sein Glücksspielmonopol knallhart pocht und deshalb auch keine Trikotwerbung für private Sportwettenanbieter geduldet werde. Der AC Mailand musste gar 100.000 Euro Zwangsgeld bezahlen, weil seine Elf zum Viertelfinal-Rückspiel der Champions League am 11. April 2007 in Bwin-Trikots in München aufgelaufen war.

Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat kürzlich bestätigt, dass der kommerzielle Glücksspielanbieter Bwin seine Sportwetten nicht in Bayern anbieten darf - die Behörden dürften weiter gegen den in Bayern illegalen Anbieter vorgehen. Diese Entscheidung des VGH sei ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg, dem illegalen Glücksspiel endgültig einen Riegel vorzuschieben, beklatschte die staatliche Lotterieverwaltung Bayern das Urteil.

Als Bwin Ende 2008 beim FC Bayern als Werbepartner einstieg, hieß es offiziell, dass der Zocker-Konzern nicht etwa sein Sportwettenangebot, sondern nur seine "kostenlose Pokerschule" bewerben wolle. Als dann in der Arena mit dem Logo "free-bwin.com" geworben wurde, ordnete die Regierung von Oberbayern am 12. Mai per sofort vollziehbarem Bescheid an, dies zu unterlassen, es wurden 250.000 Euro Zwangsgeld angedroht. "Mit Fax vom 19. Mai 2009 wandte sich der Antragsteller (gemeint ist der FC Bayern; die Red.) an den Bayerischen Staatsminister des Inneren persönlich", steht in einem am Dienstag bekanntgewordenen Beschluss der Verwaltungsgerichts München. In diesem Fax sei Minister Joachim Herrmann vorgetragen worden, dass "hier in der Form einer konzertierten Aktion nur gegen die Antragstellerin Druck aufgebaut werden soll".

Order vom Innenministerium

"Antragstellerin" ist die FC Bayern MünchenAG, die sich natürlich sofort gegen den Regierungs-Bescheid gewandt hatte. "Am selben Tag wies das Bayerische Staatsministerium des Inneren die Regierung von Oberbayern mündlich an, die Vollziehung der Untersagungsverfügung ... auszusetzen", stellte jetzt das Gericht fest. Denn es sollte in der Sommerpause eine "einvernehmlichen Lösung" erzielt werden.

Außerdem bekam die Regierung vom Innenministerium die Order, den Bayern mitzuteilen, dass eine Klage nicht erforderlich sei, "da aus diesem Bescheid nicht vollstreckt werden wird, auch wenn er bestandskräftig wird". Gleichzeitig wurde die Regierung beauftragt, die Rechtslage mit den Betroffenen nochmals zu erörtern und den Sachverhalt "in tatsächlicher und rechtlicher Sicht neu zu bewerten" - und dann einen neuen Bescheid zu erlassen.

Die Regierung folgte den Anweisungen aus dem Ministerium. Doch auch der neue Erlass sah nicht viel anders aus als der alte. Deshalb zog der FC Bayern nun doch vor das Verwaltungsgericht. Bayern-Anwalt Ronald Reichert, der der Kanzlei Professor Redeker in Bonn angehört, forderte daraufhin unverblümt die Richter schriftlich auf, ihre Entscheidung zurückzustellen, da "auf höchster Ebene Gespräche über eine einvernehmliche Beilegung des Streits geführt" werden.

Davon unbeirrt erließ das Gericht am Montag in einem nichtöffentlichen Eilverfahren den Beschluss, dass der Antrag des FC Bayern abgelehnt werde: "Die streitgegenständliche Untersagungsverfügung der Regierung von Oberbayern . . . erweist sich bei summarischer Prüfung als rechtsmäßig". (Aktenzeichen: M22S09.3403).

Das Innenministerium und der FC Bayern München nahmen bis zum Redaktionsschluss am Dienstagabend dazu keine Stellung.

© SZ vom 09.09.2009 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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