München:Ermittlungen gegen Anwalt von Phantom-Nebenklägerin im NSU-Prozess

• Gegen den Rechtsanwalt, der im NSU-Prozess über Jahre hinweg eine Phantom-Nebenklägerin vertrat, wird wegen Betrugsverdachts ermittelt.

• Bereits zuvor war ein standesrechtliches Verfahren eingeleitet worden - weil der Anwalt eine Provision bezahlt hatte, um den Fall zu bekommen.

Strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet

Mehr als 230 Sitzungstage vertrat Ralph Willms im NSU-Prozess eine nicht-existente Nebenklägerin. Nun hat die Staatsanwaltschaft Aachen ein Ermittlungsverfahren gegen den Rechtsanwalt aus Eschweiler eingeleitet. Das teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage mit. Willms hatte im Münchner NSU-Prozess ein vermeintliches Terroropfer namens Meral Keskin vertreten, inzwischen aber eingeräumt, dass seine Mandantin nicht existiert.

Anlass für die Ermittlungen seien Presseveröffentlichungen, sagte der Sprecher. Weil Willms für die Vertretung des angeblichen NSU-Terroropfers im Münchner Prozess eine Vergütung erhalten habe, hege die Staatsanwaltschaft einen "Anfangsverdacht" auf Betrug. Allein an Sitzungsgeldern sind für den Anwalt mehr als 100 000 Euro aufgelaufen.

Standesrechtliches Verfahren läuft bereits

Gegen Willms läuft auf Antrag der Anwaltskammer außerdem ein standesrechtliches Verfahren bei der Generalstaatsanwaltschaft Köln. Dabei gehe es um Verdacht, Willms habe für das Mandat eine Provision bezahlt, sagte eine Sprecherin am Montag. Das verstößt gegen die deutsche Rechtsanwaltsordnung (mehr dazu im Interview mit dem Präsidenten des Deutschen Anwaltvereins). Willms hatte über seinen eigenen Anwalt erklären lassen, er sei von einem anderen NSU-Geschädigten getäuscht worden. Der Mann habe ihm ein Foto der vermeintlichen Meral Keskin vorgelegt und für die Vermittlung der Mandantin eine Provision verlangt. Auch gegen diesen Mann ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Betrugsverdachts.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: