Olympia 2008:DOSB muss Dreispringer Friedek entschädigen

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Als er noch aktiv war: Dreispringer Charles Friedek

(Foto: AFP)
  • Der DOSB nominierte Charles Friedek 2008 nicht für Olympia - obwohl er die Norm erfüllte.
  • Nun muss der Verband dem Dreispringer deswegen Schadenersatz zahlen, urteilt der Bundesgerichtshof.

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) muss dem ehemaligen Dreisprung-Weltmeister Charles Friedek (44) wegen der Nicht-Nominierung für Olympia 2008 in Peking Schadenersatz zahlen. Das bestätigte am Dienstag der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Über die Höhe muss das Landgericht Frankfurt entscheiden. Friedek hatte den DOSB wegen entgangener Antritts- und Preisgelder sowie Sponsorengagen auf Schadenersatz in Höhe von mindestens 133.500 Euro verklagt.

Nach Friedeks Auffassung hatte er vor Peking die Olympia-Norm von zweimal geforderten 17 Metern innerhalb eines Wettbewerbs am 25. Juni 2008 in Wesel erfüllt. Das erkannte der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) allerdings nicht an. Der Verband verlangte die Weite bei zwei verschiedenen Wettkämpfen.

Nachdem das Landgericht Frankfurt/Main 2011 dem heutigen Trainer Friedek zunächst eine hohe Summe zugesprochen hatte, hob das Oberlandesgericht Frankfurt das Urteil im Dezember 2013 auf und versagte ihm eine Entschädigung. Die Vorinstanz hatte nach Auffassung des OLG die Nominierungsrichtlinien falsch ausgelegt. "Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts sind die Nominierungsrichtlinien des Beklagten bei dem gebotenen objektiven Verständnis dahin auszulegen, dass der Kläger die Olympianorm im Dreisprung mit dem zweimaligen Erreichen der B-Norm in einem Wettkampf erfüllt hatte", stellte nun der Bundesgerichtshof fest.

Der DLV reagierte gelassen auf das Urteil. "Als Folge der juristischen Auseinandersetzung haben wir unsere Nominierungsrichtlinien bereits so formuliert, dass sie außerhalb jeder Diskussionen liegen", sagte DLV-Präsident Clemens Prokop dem SID. Prokop geht zudem nicht davon aus, dass der DOSB die Schadenersatzforderung an den DLV weiterleitet.

Schon das Deutsche Sportschiedsgericht gab Friedek 2008 Recht, aber der DOSB nominierte ihn nicht. Mit dem Einspruch gegen die Entscheidung scheiterte Friedek kurz vor den Sommerspielen vor dem Oberlandesgericht Frankfurt.

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