Minijobs:Unbekannte Rechte

Viele Minijobber verzichten auf Kranken- und Urlaubsgeld - weil sie nichts von ihrem Anspruch wissen.

Von Thomas Öchsner

Viele der knapp 7,4 Millionen Minijobber in Deutschland erhalten häufig keinen bezahlten Urlaub oder keinen Lohn bei Krankheit, obwohl sie genauso wie normal sozialversicherungspflichtig Beschäftigte darauf Anspruch haben. Das zeigt eine Umfrage bei 7500 Arbeitnehmern und 1100 Betrieben durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Danach berichten gut ein Drittel der Minijobber, dass sie während eines Urlaubs keinen Lohn erhalten. Immerhin 15 Prozent der Betriebe bestätigten diese Aussage. Auf die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall müssen laut den Antworten der Minijobber sogar 46 Prozent verzichten. Ein Fünftel der Betriebe gab ebenfalls an, diese Leistung den geringfügig Beschäftigten vorzuenthalten. In vielen Fällen geschieht dies vorsätzlich: Etwa die Hälfte der Betriebe, die im Urlaub nichts zahlt, kennt die Rechtslage. Dagegen wissen nur zwei Drittel der Minijobber selbst über ihre Ansprüche Bescheid. Bei den übrigen Beschäftigten trifft dies auf 95 Prozent zu. Deshalb soll nun die Minijob-Zentrale Beschäftigte wie Arbeitgeber besser über die Rechtslage informieren. Die Botschaft "Minijobber haben dieselben Arbeitnehmerrechte wie alle Beschäftigten" müsse nun auch im Zentrum des Services der Zentrale stehen, heißt es dazu im Bundesarbeitsministerium.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: