Prozess um Kürzel:Wer A sagt, sollte nicht auch C, A und B sagen

Prozess um Kürzel: Anarcho Communists Are Beautiful? Oder doch: All Cops Are Bastards?

Anarcho Communists Are Beautiful? Oder doch: All Cops Are Bastards?

(Foto: oh)
  • Ein Mann trug bei einer Demo ein T-Shirt mit dem Kürzel "acab" - und landete wegen Polizisten-Beleidigung vor Gericht.
  • Das Amtsgericht konnte der Argumentation der Staatsanwaltschaft allerdings nicht folgen. Beim Tragen eines Acab-T-Shirts handle es sich "um eine straflose Kollektivbeleidigung".
  • Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein - das Landgericht blieb jedoch bei der Haltung der Vorinstanz.

Von Thomas Anlauf

Eine Umfrage unter Passanten in der Münchner Fußgängerzone würde wohl kuriose Antworten ergeben: Was bedeutet eigentlich das Akronym Acab? Eine musikalische Tonfolge? Der Name einer Heavy-Metal-Band? Oder irgendwas mit Genetik? "Anarcho Communists Are Beautiful" übersetzte ein Rosenheimer die vier Anfangsbuchstaben auf seinem T-Shirt, das er bei einer Demonstration im Juni vergangenen Jahres trug. Ein Polizeibeamter fühlte sich durch das Kürzel aber beleidigt und zeigte den Mann an. Am Mittwoch stand der 38-Jährige deshalb zum zweiten Mal vor Gericht.

Der Rosenheimer hatte bis dahin nie mit der Justiz zu tun, umso mehr dürfte ihn der Strafbefehl des Amtsgerichts München erschreckt haben. Die Staatsanwaltschaft beschuldigte ihn der Beleidigung und forderte eine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro, die Prozesskosten sollte er außerdem tragen. Ihm wurde vorgeworfen, dass er am 6. Juni 2014 bei einer Demonstration unter dem Motto "Don't trust the police" (vertraue nicht der Polizei) besagtes T-Shirt mit der Abkürzung Acab getragen hat.

Acab-T-Shirts? - "eine straflose Kollektivbeleidigung"

"Wie Sie wussten, steht die Abkürzung Acab für die Aussage ,All Cops Are Bastards'", (alle Polizisten sind Bastarde), heißt es im Strafbefehl. Da der Demonstrant damit rechnen musste, bei der Kundgebung auf zahlreiche Polizisten zu treffen, habe er "mithin in der Absicht" gehandelt, anwesenden Beamten, "welche den Schriftzug wahrnehmen, ihre Missachtung auszudrücken".

Das Amtsgericht konnte der Argumentation der Staatsanwaltschaft allerdings nicht folgen. In der Urteilsbegründung der Hauptverhandlung am 20. Mai dieses Jahres heißt es, dass es sich beim Tragen des Acab-T-Shirts womöglich "um eine straflose Kollektivbeleidigung handelt, die sich gegen die Gesamtheit aller existierender Polizeibeamten" und nicht speziell gegen die bei der Demonstration anwesenden Polizisten gerichtet haben könnte.

Tatsächlich gab der Polizeibeamte als Zeuge im Prozess an, dass er die Aussage nicht speziell auf sich bezogen habe. Allerdings würden derartige T-Shirts von polizeikritischen Demonstranten gerne angezogen, "um die eingesetzten Kräfte zu beleidigen", heißt es in der Urteilsbegründung. Das Gericht berief sich auch auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, wonach "grundsätzlich auch beleidigende Wertungen" wie diese unter den Schutz der Meinungsfreiheit fallen würden, auch wenn man die Aussage selbst "für wertlos oder gar schädlich und verletzend halten mag". Der Rosenheimer wurde freigesprochen.

Doch dagegen legte die Staatsanwaltschaft München I Berufung ein und begründete sie unter anderem damit, dass der Angeklagte vor der Festnahme dem Polizeibeamten "bedrohlich nahe kam" und sich damit die Beleidigung direkt auf diesen beziehen konnte. In der Berufungsverhandlung am Mittwoch blieb das Landgericht München I jedoch bei der Haltung der Vorinstanz und bekräftigte den Freispruch. Die Staatsanwaltschaft kann noch Revision einlegen.

Das Kürzel "Acab" wird weltweit von politischen Aktivisten verwendet, als Zeichen der Missachtung von meist totalitären Polizeistrukturen in unterschiedlichen Ländern.

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