Geheimdienst-Affäre:NSA jubelte BND deutsche Spähziele unter

Auf der Selektorenliste, die der US-Geheimdienst dem BND übermittelte, sollen sich viele deutsche Unternehmen befinden. Die sind vor einem Zugriff durch den eigenen Geheimdienst eigentlich geschützt.

Von Thorsten Denkler, Berlin

Das Urteil von Kurt Graulich ist deutlich: Der amerikanische Geheimdienst NSA hat klar gegen eine Vereinbarung mit dem Bundesnachrichtendienst (BND) verstoßen. Graulich schreibt gar, es habe "qualitativ gravierende Verstöße durch die NSA" gegeben.

Graulich hat über den Sommer im Auftrag der Bundesregierung eine Liste mit etwa 39 000 Suchbegriffen, sogenannten Selektoren, untersucht, die die NSA über Jahre auf den Analyserechnern des Bundesnachrichtendientes eingesetzt hat. Darunter vor allem E-Mail-Adressen und Telefonnummern. Bekannt war, dass europäische Unternehmen wie EADS und Eurocopter - beide gehören heute zum Airbus-Konzern - sowie europäische Institutionen im Suchprofil der Amerikaner waren.

Der Abschlussbericht von Graulich aber zeigt ein viel größeres Ausmaß der US-Datenspionage. Die NSA hat die BND-Datenbanken offenbar auch explizit nach deutschen Zielen durchforstet. Knapp 16 Prozent der Selektoren zielten auf Telekommunikationsteilnehmer in Deutschland. Selektoren zu deutschen Unternehmen fänden sich in überraschend großer Anzahl auf der untersuchten Liste, heißt es in dem 300 Seiten umfassenden Bericht, der der SZ vorliegt.

In dem Bericht wird bestätigt, dass etwa mehr als 70 Telefonnummern der Unternehmen EADS und Eurocopter zu den Selektoren gehörten. Im Fadenkreuz der NSA sollen aber auch namentlich nicht genannte Spezialbauunternehmen gewesen sein, zum Beispiel ein Tunnelbauer. Damit hätten die Amerikaner eindeutig gegen vertragliche Vereinbarungen verstoßen, schreibt Graulich.

Die Liste mit den 39 000 faulen Suchbegriffen der NSA ist zwischen 2005 und März 2015 entstanden. Allerdings war sie selbst im BND lange Zeit weitgehend unbekannt. Erst im März 2015 soll die Spitze des Hauses und des Bundeskanzleramtes die Information erreicht haben, dass die NSA ein falsches Spiel mit dem BND gespielt haben könnte. Zutage gefördert hat die Information ein Beweisantrag des NSA-Untersuchungsauschusses, der zu umfangreichen Recherchen im BND führte.

Dem Bericht zufolge wurden zwar die meisten dieser Suchbegriffe aussortiert, bevor sie in die Überwachungssysteme eingespeist wurden. Manche aber seien zum Teil länger als 100 Tage aktiv gewesen.

Besonders pikant daran ist: Der BND darf als Auslandsgeheimdienst keine deutschen Ziele ausspähen. Die NSA hat damit nicht nur ein Abkommen verletzt, sondern auch deutsches Recht gebrochen.

So weit will Graulich in seiner Schlussfolgerung jedoch offenbar nicht gehen. Er bleibt dabei, dass die NSA mit ihrem Verhalten zunächst lediglich gegen ein 2002 abgeschlosssenes Abkommen, das Memorandum of Agreement (MoA), zwischen NSA und BND verstoßen habe. Allerdings sei dieses Verhalten "bündnispolitisch prekär". Die NSA habe sich damit "nicht nur vertragswidrig verhalten", schreibt Graulich. Sondern auch "die deutsche Position gegenüber ihren europäischen Partnern potentiell gefährdet".

Unstrittig ist, dass die NSA mit ihren Suchbegriffen gegen deutsche Interessen verstoßen hat. Fast 70 Prozent der aussortierten Selektoren hätten Regierungsstellen von EU-Ländern betroffen. Zu zwei Drittel aller 28 EU-Mitgliedsstaaten seien Selektoren gefunden worden, berichtet der Spiegel. Zum Teil seien komplette Stäbe europäischer Regierungen Ziel der Amerikaner gewesen.

Er habe versucht, seitens der NSA "eine Erklärung für die lange andauernden MoA-widrigen Eingaben in das Kooperationssystem zu erhalten", schreibt Graulich. Es könne nicht ausgeschlossen werden, "dass dafür zumindest teilweise technische Gründe hätten maßgeblich sein können." Ein Gesprächsangebot sei "aber nicht angenommen worden. Daher stehen keine nachvollziehbaren entlastenden Erklärungen für das Verhalten der NSA zur Verfügung", schreibt der von der Bundesregierung als "Vertrauensperson" deklarierte Graulich.

Ihm zufolge sei die Zusammenarbeit zwischen NSA und BND "weder transparent noch für die deutsche Seite steuerbar" gewesen. Am kommenden Donnerstag wird er als Sachverständiger vor dem NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags auftreten.

Die Bundesregierung sieht "nach wie vor keine Hinweise auf eine massenhafte Ausspähung deutscher und europäischer Staatsbürger", heißt es in einer Presseerklärung. Gleichwohl habe es "im Bereich der strategischen Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes technische und organisatorische Defizite" gegeben.

Unter anderem solle jetzt das geheime Auftragsprofil der Bundesregierung für den BND überarbeitet werden. Zudem plant die Bundesregierung "eine klarstellende gesetzliche Regelung" für den BND. Was das bedeutet, vermochte eine Sprecherin der Bundesregierung an diesem Freitag nicht zu sagen. Zur Frage, ob die NSA oder der BND deutsches Recht gebrochen haben, wollte sie sich ebensowenig äußern.

Die Opposition gewinnt aus dem Bericht kaum neue Erkenntnisse, wie die Obleute der Linken und der Grünen im NSA-Ausschuss, Martina Renner und Konstantin von Notz erklärten. Beide bestehen darauf, die Liste und darüber hinaus die etwa 14 Millionen weiteren NSA-Selektoren selbst einsehen und prüfen zu können.

Das Misstrauen ist nachvollziehbar. Graulich hat etwa vermieden zu sagen, ob und, wenn ja, wie viele Selektoren, die auf Deutsche gezielt haben, auf den BND-Rechnern tatsächlich aktiv waren. Ohne diese Angaben aber lässt die Frage nach dem Rechtsbruch gar nicht beantworten.

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