Fall Gurlitt:Lieber im eigenen Haus

Frühstens im Januar wird entschieden, wer das Erbe des Münchner Kunsthändlersohns bekommen wird. Kulturstaatsministerin Monika Grütters kündigt dennoch eine Ausstellung der Werke an. Andere Museen reagieren verwundert.

Von Catrin Lorch

Der Vorhang soll sich 2016 heben: Im nächsten Jahr, so kündigte Kulturstaatsministerin Monika Grütters im Oktober an, soll es eine Ausstellung der Sammlung Gurlitt geben. Sie habe "die Bundeskunsthalle beauftragt, eine Ausstellung vorzubereiten", ließ Grütters mitteilen. Lange hat sich die Öffentlichkeit mit diesem Erbe befasst. Zwei Jahre nachdem der Skandal im Herbst 2013 begann, will man dieses Kapitel deutscher Kunstgeschichte offensichtlich beenden. Die mit der Aufklärung möglicher Raubkunstfälle befasste Taskforce stellt Ende dieses Jahres die Arbeit ein. Werke, die weiterhin unter dem Verdacht "Raubkunst" stehen, bleiben in Deutschland - der Rest der Sammlung geht an das Kunstmuseum Bern.

Nach Details zu der Schau befragt, erklärt Rein Wolfs, Direktor der Bundeskunsthalle, man wolle das umstrittene Erbe gleichzeitig mit dem Schweizer Museum präsentieren: In Bern sollen Werke der sogenannten "Entarteten Kunst" gezeigt werden, in Bonn Konvolute, deren Provenienz noch nicht geklärt ist. "Geplant ist eine Schau, die man einen Startschuss für wissenschaftliche Veröffentlichungen nennen kann", sagt Rein Wolfs. Er wolle vor allem "grundsätzliche Begriffe" klären "wie Raubkunst, Fluchtgut, Entartete Kunst oder Beutekunst".

Aber wird es dem Grütters-Ministerium wirklich gelingen, damit den Schlussstrich unter den Fall Gurlitt zu setzen? Das ist mehr als unwahrscheinlich. Alles deutet darauf hin, dass sich die Ankündigung aus dem Staatsministerium für Kultur als genauso überstürzt erweist wie so viele vorangegangene Versuche der Politik, den international Aufsehen erregenden Fall in den Griff zu bekommen.

Das Bundeskulturministerium will die Schau nutzen um Provenienzen zu klären

Zunächst stellt sich die Frage, ob Monika Grütters zum gegenwärtigen Zeitpunkt überhaupt berechtigt ist, über die Kunst aus dem Nachlass zu verfügen. Noch läuft vor dem Oberlandesgericht in München ein Verfahren, in dem überprüft wird, ob Cornelius Gurlitt testierfähig war, als er das Kunstmuseum Bern im Jahr 2014, ein paar Wochen vor seinem Tod am 6. Mai, als Alleinerben einsetzte. Das Gericht, das zwei psychologische Gutachten bewerten muss, wird wohl nicht vor Januar oder Februar zu einer Entscheidung kommen.

Aber auch die Wahl der Institution wirft Fragen auf. Die Kunsthalle der Bundesrepublik Deutschland untersteht direkt dem Bund - die Kulturstaatsministerin gibt ihrem eigenen Haus also den Zuschlag, während andere renommierte Museen, Wissenschaftler und Kuratoren das Nachsehen haben. Hagen Philipp Wolf, Sprecher von Grütters, sagt, die Idee zu der Schau sei "im Haus der Kulturstaatsministerin entstanden". Die Ausstellung sei ein Weg, die Eigentümer der Werke aufzufinden, indem sie eine "größere Öffentlichkeit schafft". Die Klärung der Provenienzen "ist Teil unseres kulturpolitischen Auftrags", sagt Wolf. Man halte die Bundeskunsthalle, "eine Einrichtung im Verantwortungsbereich der Kulturstaatsministerin", für diese Arbeit "auch fachlich für geeignet".

Unter den abgewiesenen Kuratoren ist der prominenteste wohl Adam Szymczyk, künstlerischer Leiter der Documenta, der weltweit wichtigsten Ausstellung für zeitgenössische Kunst, die 2017 in Kassel stattfindet (SZ vom 15.4.2015). Szymczyk hält dem Erbe der Familie Gurlitt derzeit noch einen Platz in der Neuen Galerie in Kassel frei und sagt, er hoffe, dass "sich die Umstände im Laufe der Diskussion im kommenden Jahr noch ändern" und es nicht bei der Absage bleibt. "Ich vermute, der Hintergrund der Entscheidung ist politisch", sagt der Kurator, aber "ich glaube nicht, dass Kunst exklusiv Konservatoren gehört, Museumsleuten oder Kunsthistorikern. Kunst gehört auch nicht Politikern. Die ganze Menschheit hat einen Anspruch darauf, und damit verbunden ist das Recht auf freie Interpretation. Es handelt sich um sehr kontroverses historisches Material, und es scheint, als habe das Kulturstaatsministerium für sich das Recht reserviert, es zu interpretieren."

Doch es ist nicht nur unklar, ob Grütters berechtigt ist, über ein solches Ausstellungsvorhaben zu entscheiden, sondern auch, ob die Bundeskunsthalle zu dem Ausstellungsprojekt überhaupt in der Lage ist. Die Rechtslage macht jede Ausstellung zu einem riskanten Unterfangen. "Ich wundere mich über die Aussagen aus Berlin in einem offenen Verfahren. Es wird da über konkrete Planungen gesprochen, dabei ist die Ausgangslage derzeit gar nicht sicher", sagt Christiane Lange, Direktorin der Staatsgalerie Stuttgart. Sie wollte gemeinsam mit dem Kunstmuseum Bern die sogenannte "Entartete Kunst", die zum Nachlass Gurlitts gehört, wissenschaftlich aufarbeiten, ihr Haus sollte zweite Station der geplanten Ausstellung sein. Solange aber das Gericht in München noch nicht entschieden hat, ruhen die Planungen in Stuttgart. Wo sich aber ein Partner der wissenschaftlichen Kooperation zwischen Bern und Stuttgart zurückzieht, wird die Ankündigung, dass eine erste Präsentation schon im kommenden Herbst Vernissage feiern kann, unrealistisch: Die Häuser in Bern und Stuttgart sind renommierte Museen, fundierte wissenschaftliche Arbeit benötigt Zeit.

Rein Wolfs von der Bundeskunsthalle hat mit seinem Team im Frühjahr dieses Jahres die Werke erstmals inventarisiert und ihren Zustand untersucht, er steckt mitten in den Vorbereitungen der Schau. Was aber geschieht, wenn das Kunstmuseum Bern und die Staatsgalerie Stuttgart nicht gleichziehen können? Die Schweizer äußern sich während des laufenden Rechtsstreits nicht, es ist aber anzunehmen, dass sich das Berner Museum bei der ersten Präsentation seines so populären und umstrittenen Konvoluts nicht abhängen lassen wird. In der Schweiz wurde das Haus wegen der Annahme des Erbes auch kritisiert, die Aufarbeitung muss nun makellos gelingen. Nicht auszuschließen also, dass der forsche Zeitplan von Grütters an der Sorgfalt der beiden Häuser scheitert, die kein Geld für aufwendige Ausstellungsvorbereitungen verschwenden, bevor der Erbfall nicht wirklich eintritt.

Die Documenta in Kassel erhielt ein Relief von David Toren, dem Erben jüdischer Vorbesitzer

Und was wird aus all den ehrgeizigen Plänen, wenn sich die Familie von Cornelius Gurlitt im Erbstreit durchsetzt, das Museum in Bern also leer ausgeht? Rein Wolfs sagt, er werde sich in diesem Fall "bemühen, das Projekt unter den veränderten Rahmenbedingungen fortzuführen". Kontakte zur Familie gibt es aber noch nicht. Ein Sprecher von Uta Werner, einer Cousine von Cornelius Gurlitt, teilte auf Anfrage der SZ mit, man habe erst "aus der Zeitung" von den Plänen erfahren. "Überraschend erscheint, dass das Staatsministerium für Kultur damit bereits vor der für Februar zu erwartenden Gerichtsentscheidung über eine zukünftige Verwendung der Sammlung verfügt".

Eine Ausstellung stünde allerdings für die Familie ohnehin nicht sofort an: "Oberste Priorität ist und bleibt die Provenienzforschung", heißt es in dem Schreiben. Die Taskforce, die ursprünglich mit dieser Aufgabe betraut war, habe sie "in den zwei Jahren ihrer Existenz nicht gelöst". In diesem Zusammenhang schaffe "nur die Veröffentlichung im Internet die notwendige Transparenz für Anspruchsteller, die ja überwiegend nicht mehr in Deutschland leben".

Es ist also längst nicht klar, wann und wo die Öffentlichkeit erstmals die so umstrittene Sammlung zu Gesicht bekommt. Allein eine Leihgabe steht fest - und ausgerechnet für Kassel. Adam Szymczyk hat sich eine Zusage von David Toren gesichert. Der New Yorker erhielt in diesem Frühjahr das Gemälde "Zwei Reiter am Strand" von Max Liebermann zurück, das einst seinem Onkel gehörte und in der Gurlitt-Sammlung gefunden wurde. Zwar hat Toren das Bild direkt nach der Restitution bei einer Auktion verkauft - doch er versprach Szymczyk ein Relief als Ersatz. Das hat sich der Neunzigjährige, der viele Jahre auf die Rückgabe wartete und unterdessen erblindet ist, in Erinnerung an sein Gemälde anfertigen lassen.

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