Pflegereform:Mehr Hilfe für 500 000 Menschen

Demenzkranke und pflegende Angehörige sollen künftig mehr Unterstützung bekommen. Der Bundestag verabschiedete die zweite Stufe der Pflegereform.

Der Bundestag hat am Freitag eine Pflegereform verabschiedet, mit der rund 500.000 Menschen mehr als bisher Leistungen aus der gesetzlichen Versicherung erhalten sollen. Nach dem Gesetz sollen Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Demenz einen gleichberechtigten Zugang zu Pflegeleistungen erhalten wie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen.

Dazu wird ein neues Begutachtungssystem eingeführt. Anstelle der bisher drei Pflegestufen treten ab 2017 fünf Pflegegrade, die den Bedarf des Einzelnen besser erfassen sollen. Um die Reform zu finanzieren, steigt der Beitragssatz um 0,2 Prozentpunkte des Bruttolohns auf 2,55 Prozent und für Kinderlose auf 2,8 Prozent. Das neue Begutachtungssystem und die neuen Pflegegrade werden ab dem 1. Januar 2017 eingeführt, um Pflegekassen und Einrichtungen genügend Zeit zur Umstellung zu geben.

Im Gesetz enthaltene Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen treten bereits zum 1. Januar 2016 in Kraft. So wird etwa die Beratung verbessert, der Pflege-TÜV wird überarbeitet, und Pflegekassen werden zu gesundheitsfördernden Maßnahmen in Pflegeheimen verpflichtet.

Bereits zu Jahresanfang war die erste Stufe der Reform in Kraft getreten. Dafür waren die Beitragssätze bereits um 0,3 Prozentpunkte angehoben worden.

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