Verwaltungsgerichtshof:Verfassungsschutz darf Die Freiheit beobachten

Der bayerische Landesverband der rechtspopulistischen Partei Die Freiheit darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschieden. Auch dürfe das hiesige Innenministerium der Partei verfassungsschutzrelevante Islamfeindlichkeit vorwerfen. Wie der VGH mitteilte, wird die Partei seit dem Frühjahr 2013 vom bayerischen Verfassungsschutz beobachtet. Laut dessen Bericht verfolgt sie "verfassungsschutzrelevante islamfeindliche Bestrebungen" und wendet sich mit pauschal diffamierenden Äußerungen gegen Muslime. So differenziere sie in der Regel nicht zwischen dem Islam als Religion und dem Islamismus als politischer Ideologie.

Gegen die Beobachtung hatte die Partei geklagt. Der VGH urteilte aber, dass es hinreichende Anhaltspunkte dafür gebe, "dass die Klägerin in einer mit dem Grundgesetz unvereinbaren Weise die Religionsfreiheit der in der Bundesrepublik lebenden Muslime einschränken und damit die freiheitliche demokratische Grundordnung insoweit außer Geltung setzen" wolle. Eine Revision hat der VGH nicht zugelassen, die Partei kann dagegen Beschwerde einlegen.

© SZ vom 24.11.2015 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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