Landgericht München:Pumuckl darf sich verlieben

Das Landgericht München hat den Streit der Pumuckl-Mütter entschieden: Pumuckl darf eine Freundin bekommen und heiraten.

Dem Kobold Pumuckl darf zumindest in einem Malwettbewerb eine Freundin an die Seite gestellt werden.

Bald nicht mehr alleine in der Hängematte? Der Kobold Pumuckl (Foto: Foto: dpa)

Die ursprüngliche Zeichnerin Barbara von Johnson dürfe die Ansicht vertreten, der Klabauter habe eine Freundin verdient, entschied das Landgericht München I. Damit habe sie Ellis Kaut ihre Autorenschaft nicht streitig gemacht, da sie die Geschichte nicht fortgesetzt habe.

Kaut hatte argumentiert, Pumuckl altere nicht und bleibe ein Kind. Ihm eine Freundin zu geben oder ihn gar verheiraten zu wollen, sei geschmacklos.

Eine Geschichte mit "Pumuckeline" wird es deshalb wohl nicht geben - denn das Schreiben ist Kauts Sache.

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