Gesundheitspolitk:Krank sein und trotzdem arbeiten

Hausärzte stimmen über Ausstieg aus Kassensystem ab

Wer am Arbeitsplatz wegen Krankheit fehlt, bekommt zunächst weiterhin Gehalt, später springt die Krankenkasse ein.

(Foto: dpa)
  • Die Ausgaben für Krankengeld sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen.
  • Experten überlegen nun, wie sie wieder reuziert werden können. Eine mögliche Lösung: die Teil-Krankschreibung.

Jeder kennt das: Man ist krank. Sterbenselend fühlt man sich zwar nicht - fit aber auch nicht. Der Arzt sagt: "Bleiben Sie zu Hause."

Schön ist das nicht: Die Kollegen müssen die Abwesenheit ausgleichen. Und wenn sie einen dann auch noch im Supermarkt treffen, erwarten sie eigentlich, dass man gerade im Bett Kamillentee herunterwürgt.

In so einem Fall könnte es durchaus sinnvoll sein, wenn der Doktor einen nur zu 50 Prozent krankschreiben könnte. Allein: In Deutschland geht das - anders als etwa in Skandinavien - bislang nicht. Jetzt hat der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen angeregt, eine solche Lösung auch in Deutschland einzuführen. Also: Krank sein und trotzdem arbeiten. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte Ende 2014 den Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen mit dem Gutachten beauftragt. Natürlich weniger, um die Lage für die Arbeitnehmer zu vereinfachen, sondern um die Kosten zu reduzieren.

Stark gestiegene Ausgaben

Zwar sagt der Vorsitzende des Sachverständigenrates, Ferdinand Gerlach: "Es geht uns nicht primär um Kostensenkung, sondern um die Autonomie der Versicherten." Fakt ist aber, dass sich die Ausgaben der Kassen für das Krankengeld in den vergangenen zehn Jahren nahezu verdoppelt haben. 2015 lagen sie bei 10,6 Milliarden Euro und damit auf dem bisherigen Höchststand.

Derzeit gilt in Deutschland eine Alles-oder-nichts-Regelung: Entweder man ist zu 100 Prozent krank - oder gar nicht. Bei einer sogenannten Teilarbeitsunfähigkeit könnte hingegen eine Einstufung auf 75 Prozent, 50 Prozent oder 25 Prozent Arbeitsunfähigkeit erfolgen, was eine Verringerung der Arbeitszeit bedeuten würde. Das Einkommen würde dann durch ein Teilkrankengeld ergänzt.

Bislang bekommen die Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit in der Regel zunächst sechs Wochen lang weiter Lohn oder Gehalt. Danach zahlen die gesetzlichen Kassen ihren Versicherten bei andauernder krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit in der Regel Krankengeld. 2006 erreichten diese Ausgaben mit 5,7 Milliarden Euro einen Tiefststand, seitdem stiegen sie stetig. "Wir wollen das aktuelle System flexibilisieren und alltagsnäher machen", sagt Gerlach. Politisch geprüft sei der Vorschlag aber noch nicht.

"Politisch erwünschte Entwicklungen"

Den Experten zufolge ist ein erheblicher Teil der Ausgabensteigerungen auf "politisch erwünschte Entwicklungen zurückzuführen". Demnach führten sowohl höhere Durchschnittseinkommen als auch eine größere Zahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter insgesamt zu höheren Krankengeldausgaben. Zugleich gibt es mehr ältere Versicherte mit durchschnittlich höheren Einkommen, die ebenfalls Anspruch auf Krankengeld haben.

Die Experten fordern zudem, Ungleichbehandlungen zwischen verschiedenen Krankengeldbeziehern abzubauen. Vor allem sollten die Übergänge zwischen Krankengeld, Übergangsgeld, Arbeitslosengeld I und Erwerbsminderungsrente klarer geregelt und damit potenziellen Fehlanreizen entgegengewirkt werden, den Krankengeldbezug möglichst lange auszuschöpfen.

Möglicher Test in einem Bundesland

Vorgeschlagen wird auch, bei befristeten Beschäftigungsverhältnissen das Krankengeld auf die Höhe des Arbeitslosengelds zu beschränken, wenn die Arbeitsunfähigkeit über das Ende des Beschäftigungsverhältnisses hinausgeht. Derzeit werden Arbeitnehmer, die vor Ende der befristeten Beschäftigung erkranken, gegenüber denjenigen, die kurz nach dessen Ende krank werden, bessergestellt, da sie das höhere Krankengeld anstelle von Arbeitslosengeld I erhalten.

Doch wird es die Teilkrankschreibung nun geben? Gesundheitsminister Gröhe erklärt, das Gutachten gebe "wichtige Anstöße" für weitere Maßnahmen. Doch um die Empfehlungen umzusetzen "wäre wohl eine Gesetzesänderung nötig", räumt Gerlach ein. Denkbar sei demnach, das neue System zunächst in einem Bundesland zu erproben. Und die Arbeitnehmer? "Es wird sicher auch Beispiele geben, wo sich jemand bedrängt fühlt", räumt Ratsmitglied Marion Haubitz ein, die Nierenärztin ist. "Insgesamt ist es aber eine Win-win-Situation."

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