KZ Auschwitz:Landgericht Hanau: Früherer SS-Wachmann verhandlungsfähig

  • Der Weg für einen weiteren Prozess gegen einen mutmaßlichen NS-Verbrecher ist frei.
  • Das Landgericht Hanau stellte die Verhandlungsfähigkeit eines derzeit 92-jährigen früheren SS-Wachmanns fest.
  • Ihm wird Beihilfe zum Mord im KZ Auschwitz vorgeworfen.

Vorwurf: Beihilfe zum Mord

Ein Prozess am Landgericht Hanau gegen einen früheren SS-Wachmann im Vernichtungslager Auschwitz wird immer wahrscheinlicher. Die zuständige Kammer habe die Verhandlungsfähigkeit des 92-Jährigen festgestellt, sagte ein Gerichtssprecher. Nach derzeitigem Stand könne der Mann mit Pausen mehrere Stunden pro Tag am Prozessgeschehen teilnehmen.

Im Januar werde die Kammer voraussichtlich eine Entscheidung zur Eröffnung des Hauptverfahrens treffen, im April könne der Prozess beginnen.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Frankfurt war der Mann an den Nazi-Verbrechen in dem Konzentrationslager beteiligt. Der Mann hat sich demnach 1942 in Ungarn freiwillig zur SS gemeldet und in Auschwitz als Mitglied des Totenkopf-Wachsturmbanns Dienst geleistet. Die Anklage geht davon aus, dass der im Raum Hanau lebende Mann am Weitertransport von Deportierten aus Berlin, Frankreich und den Niederlanden beteiligt war. Mehr als 1000 dieser Häftlinge sollen gleich nach ihrer Ankunft im KZ ermordet worden sein. Er sei in die industriell organisierte Massenvernichtung organisatorisch eingebunden gewesen und habe wissentlich Behilfe zum Mord geleistet.

Zwei weitere Prozesse stehen bevor

Der Mann, der sich bislang nicht zu den Vorwürfen äußerte, ist einer von 14 Verdächtigen, deren Wohnungen im Februar 2014 bei einer bundesweiten Aktion durchsucht worden waren. Bisher haben sich drei Nebenkläger für den Prozess gemeldet, sagte der Gerichtssprecher. Weil der Mann in dem Zeitraum, auf den sich die Vorwürfe beziehen, Heranwachsender war, wird der Prozess vor einer Jugendkammer stattfinden.

Bereits im Februar beginnt am Landgericht Detmold der Prozess gegen den ehemaligen SS-Mann Reinhold H. Er soll im KZ Auschwitz Beihilfe zum Mord an 170 000 Menschen geleistet haben. Im Fall des ehemaligen SS-Sanitäters Hubert Z. kippte das Oberlandesgericht Rostock vor kurzem eine Entscheidung des Landgerichts Neubrandenburg und erklärte den Mann für verhandlungsfähig. Auch in diesem Verfahren ist der Weg für einen Prozess nun frei. Z. wird ebenfalls Beihilfe zum Mord vorgeworfen - in mehr als 3000 Fällen.

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