Recht:Deine Schulden, meine Schulden

Immobilien in Düsseldorf

Luxusautos in einer Straße in Düsseldorf: Kauft ein Ehemann auf Kredit und schließt den Vertrag alleine ab, haftet auch nur er für die Schulden.

(Foto: Martin Gerten/dpa)

Eheleute müssen nicht automatisch für die Verpflichtungen des anderen geradestehen.

Von Berrit Gräber

Hängt in der Ehe der Haussegen schief, geht es oft ums Geld. Mal hat der Partner hohe Schulden mit in die Verbindung gebracht, mal sammeln sich die Miesen nach der Hochzeit an, mal ist das Konto leer, weil ein Partner mit seiner Firma in die Insolvenz rutscht. "Ehepartner gehen meist davon aus, dass sie unweigerlich für alles aufkommen müssen, was der andere finanziell nicht auf die Reihe gebracht hat", sagt Alice Vollmari, Rechtsanwältin und Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer Koblenz. Vor allem bei Frauen sei dieser Irrglaube weit verbreitet.

Doch mitgegangen ist nicht mitgefangen: Die Eheschließung allein löst keine grundsätzliche Mithaftung aus. Nur wenn beide Verträge unterschrieben haben oder einer für den anderen bürgt, müssen auch beide dafür geradestehen. Aber es gibt Ausnahmen, die auch den unbeteiligten Partner teuer zu stehen kommen können.

"Ein Großteil der Verheirateten weiß nicht, dass die ehelichen Verpflichtungen keineswegs so weit gehen, dass automatisch beide für alle Schulden haften müssen", sagt Expertin Vollmari. Speziell Ehefrauen ließen sich häufig aufs Abstottern von Schulden ein, obwohl sie das gar nicht müssten. "Viele Eheleute haben große Ängste, dass sie mit ihrem Vermögen für die Schulden des anderen zahlen müssen", sagt auch Michael Weinhold, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände in Nürnberg.

Dabei hat der Gesetzgeber klar geregelt: Nur der Ehepartner steht in der Verantwortung, der den Kreditvertrag, Ratenkauf, Schuldschein und anderes unterschrieben hat. Das gilt auch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, für alte wie für neue Schulden. Kauft der Ehemann also während einer intakten Ehe ein teures Auto und schließt nur auf seinen Namen einen Kaufvertrag ab, sind die Verbindlichkeiten allein seine Sache und keine gemeinsamen Schulden. Gleiches gilt auch, wenn er einen Kredit aufnimmt, um in seine Firma zu investieren. Kann der Mann das Darlehen nicht zurückzahlen, darf sich der Geldgeber nicht an die Ehefrau wenden oder gar auf ihre Ersparnisse zurückgreifen. Die Frau ist außen vor, Ehe hin oder her.

In der Regel gilt: Nur wer einen Vertrag oder eine Bürgschaft unterschrieben hat, muss haften

Anders sieht es aus, wenn die Ehefrau zusammen mit ihrem Mann unterschrieben hat. Oder wenn sie sich mit einer Unterschrift als Bürge für den Zahlungsausfall des Partners verpflichtet hat, wie Vollmari erklärt. Dann wird das Paar zum Gesamtschuldner, unabhängig davon, wer Eigentümer des Autos ist oder die Firma führt. Kann einer der Eheleute die Raten nicht mehr zahlen, wird die Bank den anderen zur Verantwortung ziehen. "Wir fragen bei der Schuldnerberatung deshalb immer als Erstes: Haben Sie mit unterschrieben oder nicht?", sagt Weinhold. Die Unterschrift unter einen Kredit- oder Kaufvertrag wie auch unter eine Bürgschaft müsse immer wohl überlegt sein. Eine Mithaftung bleibt in der Regel auch nach der Trennung bestehen. Ausnahmen gibt es nur, wenn der Vertrag sittenwidrig war. Das kann der Fall sein, wenn eine Hausfrau ohne eigenes Vermögen und Einkünfte auf Druck der Bank für ihren Mann bürgen sollte.

"Wer nichts unterschrieben hat, sollte aufpassen, dass er nicht auf Drängen einer Inkassofirma oder der Bank später in die Mithaftung rutscht", warnt Vollmari. Werden Kreditschulden umgeschuldet, dringen Geldgeber gern darauf, dass der Partner mit unterschreibt. "Viele Frauen fühlen sich dann verpflichtet, halten das für selbstverständlich - und müssen doch noch für Verbindlichkeiten geradestehen, mit denen sie erst mal nichts zu tun hatten." Aber: Auch wenn der eine nicht für die Schulden des anderen zahlen muss, kann ihn die Misere indirekt treffen, wenn es um Unterhaltsansprüche geht. Weil Schulden das Einkommen mindern, "kann der verschuldete Partner oft nur wenig oder gar keinen Unterhalt zahlen", so Vollmari.

Das Versprechen, in guten wie schlechten Zeiten auch finanziell füreinander einzustehen, hält der Gesetzgeber in einem Bereich allerdings für unabdingbar: Bei Anschaffungen für den Alltag. Geht es um den Kauf von Lebensmitteln, Kleidung, Möbeln oder Hausrat, werden ihre Ausgaben und Schulden also auch zu den seinen- und umgekehrt. Die in Paragraf 1357 BGB festgelegte sogenannte Schlüsselgewalt erlaubt Eheleuten, Geschäfte abzuschließen, die den Lebensbedarf decken und den wirtschaftlichen Verhältnissen angemessen sind. Dafür muss der Partner dann auch finanziell geradestehen, wenn er nicht mit unterschrieben hat. Die Mithaftung gilt zudem für Verträge mit Strom- und Gaslieferanten oder Telefonanbietern, die nur auf einen Partner laufen. Auch in diesen Bereichen sind beide Ehegatten grundsätzlich Gesamtschuldner.

"Sobald ich heirate, muss ich mein Geld mit in die Familie einbringen, bin also zu gegenseitigem Familienunterhalt verpflichtet", erläutert Weinhold. Doch wann sind Grenzen erreicht? Auch wenn Luxusgüter ausgeschlossen sind, birgt die Schlüsselgewalt Sprengstoff für eine Ehe, so die Erfahrung Weinholds. Bestellt eine kauffreudige Ehefrau in einer intakten Ehe gern die neueste Mode, steckt der Ehemann in der Regel mit in der Haftung. Ähnliches gilt für den Kauf einer Waschmaschine, von Designer-Möbeln oder für die Reparatur des Familienautos. Braucht der Ehemann ein teures Zahnimplantat, werde die Abgrenzung oft schon schwierig, gibt Weinhold zu bedenken. Beratung zur Schuldenlast vor, während oder nach der Ehe bieten viele Kommunen kostenfrei an.

"Letztlich zählt der Einzelfall", sagt Vollmari. Ist es für einen Gutverdiener normal, eine Couch für 10 000 Euro anzuschaffen, wird der Partner dafür mit geradestehen müssen. Die Mitverpflichtung zur Haftung bei Haushaltsgeschäften endet allerdings, wenn Eheleute getrennt leben. Was beim Auseinandergehen gern vergessen wird: Hat das Paar gemeinsam gemietet, sind beide weiter zur Zahlung verpflichtet, selbst wenn einer Hals über Kopf auszieht. Wer glaubt, dass er keine Miete mehr zahlen muss, nur weil er aus der Ehewohnung raus ist, irrt. Für den Vermieter bleibt das Paar zunächst Gesamtschuldner. Zahlt der Ex nach dem Auszug gar nicht mehr oder weniger, kann sich der Vermieter auch an ihn wenden.

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