Protagonist von "Serial"-Podcast:US-Soldat Bergdahl muss wegen Fahnenflucht vor Militärgericht

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Bowe Bergdahl muss sich einem Militärgericht stellen (Archivbild der US-Armee). (Foto: dpa)
  • Der US-Soldat Bowe Bergdahl muss sich unter anderem wegen Fahnenflucht vor einem Militärgericht verantworten - ihm droht lebenslange Haft.
  • Der 29-Jährige hatte sich 2009 unerlaubt von seiner Einheit in Afghanistan entfernt und war fünf Jahre lang Gefangener der Taliban.
  • Durch einen umstrittenen Gefangenenaustausch gegen Guantánamo-Häftlinge kam er frei.
  • Sein Fall steht im Zentrum der neuen Podcast-Staffel "Serial".

Im schlimmsten Fall droht Bergdahl lebenslange Haft

Der auf umstrittene Weise in die Hände der Taliban geratene US-Soldat Bowe Bergdahl muss sich in den USA einem vollen Militärgerichtsverfahren stellen. Das teilt Bergdahls Anwalt Eugene Fidell mit.

Damit ist die Strategie, ein Verfahren vor einem Gericht für minderschwere Fälle zu erwirken, fehlgeschlagen. Sonst hätte Bergdahl nur relativ milde Strafen bekommen können, von Degradierung bis zu einem Jahr Haft. Darauf lässt sich das US-Militär aber nicht ein. Dem 29-Jährige wird Fahnenflucht und unpassender Umgang mit dem Feind vorgeworfen - er könnte deswegen zu lebenslanger Haft verurteilt werden. Theoretisch könnten Deserteure auch zum Tode verturteilt werden; diese Strafe droht dem 29-Jährigen nicht.

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Umstrittener Gefangenenaustausch

Bergdahl, von Präsidentschaftskandidat Donald Trump und anderen Republikanern als "Verräter" bezeichnet, hatte sich im Juni 2009 von seinem Posten in der afghanischen Provinz Paktika entfernt und war in die Hände des mit den radikalislamischen Taliban verbündeten Haqqani-Netzwerks geraten.

Die Rebellen hielten den Soldaten fast fünf Jahre lang fest, bevor er im Mai 2014 im Tausch gegen fünf Gefangene aus dem US-Lager Guantánamo freikam. In den USA sorgte der Austausch für Kritik: Die oppositionellen Republikaner werfen US-Präsident Barack Obama vor, mit "Terroristen" verhandelt und einen gefährlichen Präzedenzfall geschaffen zu haben. Zudem habe Obama den US-Kongress nicht vorab informiert.

Eine erste Untersuchung kurz nach Bergdahls Verschwinden war bereits zu dem Schluss gekommen, dass der Soldat seinen Posten "gezielt und freiwillig" verlassen habe. Als Fahnenflucht wurde dies damals aber noch nicht eingestuft, weil Bergdahls Motive nicht endgültig zu klären waren. Der Soldat soll sich aber kritisch über den Militäreinsatz in Afghanistan geäußert haben. Frühere Kameraden werfen Bergdahl vor, er habe das Leben von US-Soldaten aufs Spiel gesetzt, die nach seinem Verschwinden eine Suchaktion gestartet hatten.

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Sein Fall wird gegenwärtig in der zweiten Staffel der Podcast-Serie "Serial" dargestellt. Im populärsten Podcast aller Zeiten (die erste Staffel wurde mehr als 100 Millionen Mal heruntergeladen) erklärt Bergdahl, er habe keine Fahnenflucht begangen. Vielmehr habe er den Stützpunkt verlassen, um eine Suchaktion des US-Militärs zu provozieren. Die Aufmerksamkeit habe er nutzen wollen, um auf Führungsprobleme in seiner Einheit hinzuweisen, so der 29-Jährige, der momentan in Texas stationiert ist.

Bergdahl erzählt weiter, er habe zeigen wollen, dass er ein echter Kerl sei und sich auf eigene Faust durchs Feindesland schlagen könne. Er habe wie der fiktive Geheimagent Jason Bourne aus der gleichnamigen Hollywood-Reihe sein wollen. In der Dunkelheit habe er sich aber verlaufen und sei am folgenden Tag von mit Kalaschnikows bewaffneten Männern aufgegriffen worden. Während der Gefangenschaft sei er mehrmals an verschiedene Orte verlegt worden und in Kellerräumen ohne Licht festgehalten worden.

Anwalt: Trump soll Beleidigungen unterlassen

Bergdahls Anwalt appelliert unterdessen an die Politiker, sich mit Äußerungen zurückzuhalten und seinem Mandanten einen fairen Prozess zu ermöglichen. "Wir bitten Donald Trump erneut, seine monatelang andauernde Beleidigungskampagne gegen unseren Mandanten zu beenden. Diese schürt nur Vorurteile", sagt Eugene Fidell.

Er bittet auch, dass die Mitglieder der Verteidigungsauschüsse von Senat und Repräsentantenhaus keine weiteren Erklärungen veröffentlichen.

© SZ.de/dpa/AP/AFP/mati - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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