Österreich:Elfjährige wegen Skiunfalls vor Gericht

  • Nach einem Skiunfall in Österreich hat eine 46-Jährige ein elf Jahre altes Mädchen auf Schadenersatz verklagt.
  • In dem Prozess vor dem Feldkircher Landesgericht wurden jetzt der Vater und der Skilehrer des Kindes als Zeugen gehört.
  • Dem Verteidiger zufolge konnte dem Kind kein Fehlverhalten nachgewiesen werden.
  • Das Urteil soll im Januar fallen.

Unfall auf der Skipiste

Das Landesgericht im österreichischen Feldkirch verhandelt einen ungewöhnlichen Prozess. Eine 46-Jährige fordert 38 000 Euro Schadenersatz von einem kleinen Mädchen, mit dem sie im Winter 2011 auf einer Piste im Skigebiet Hochhäderich (Allgäuer Alpen) zusammengeprallt war.

Die Frau war mit hoher Geschwindigkeit den Hang hinuntergefahren, das Kind, das mit einer Skigruppe unterwegs war, hatte eine Kurve gemacht. Bei dem Zusammenprall verletzte sich die Klägerin nach Angaben ihrer Anwältin schwer, sie kann demnach nie wieder skifahren.

Vater und Skilehrer: Mädchen kannte Pistenregeln

Die Eltern des Mädchens haben eine Haftpflichtversicherung, diese soll nun zahlen. Zudem soll mit der Klage festgestellt werden, dass das Mädchen auch für alle künftigen Schäden aus dem Zusammenprall aufkommen muss.

Zuvor hatte die Frau - der üblichere Weg in solchen Fällen - bereits versucht, den Vater und den Skilehrer des Kindes wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht zu verklagen. Beide Klagen wurden jedoch abgewiesen. An diesem Donnerstag sagten die beiden Männer nun vor Gericht als Zeugen aus. Einem ORF-Bericht zufolge bestätigten beide, dass das Mädchen, das zum Zeitpunkt des Unfalls sechs Jahre alt war, die Pistenregeln gekannt habe.

Verteidiger: Kein Fahrfehler nachgewiesen

Der Verteidiger der heute Elfjährigen sagte, seiner Mandantin habe kein Fahrfehler nachgewiesen werden können. Zudem sei das Kind noch zu jung, um Einsicht zu zeigen. Normalerweise können Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs in Österreich nicht zu Schadenersatz verpflichtet werden. Nach Angaben der Gerichtssprecherin gibt es aber eine Ausnahme, wenn dem Kind Einsicht in sein Fehlverhalten zugemutet werden kann und gleichzeitig eine Versicherung besteht, um Schadenersatzzahlungen zu leisten.

Ein skitechnischer Gutachter soll österreichischen Medien zufolge bereits zu dem Ergebnis gekommen sein, beide Beteiligte seien nicht aufmerksam genug gefahren und im selben Ausmaß für den Zusammenstoß verantwortlich. Das Urteil soll im Januar fallen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: