Ebersberg:Betrug wider Willen in der Kreisklinik

Ein kurioser Prozess um die Abrechnungspraxis in der Kreisklinik findet Ende Juli vor dem Amtsgericht Ebersberg statt. Angeklagt ist der Klinikchef, ihm wird Betrug vorgeworfen. Allerdings nicht zu seinen Gunsten, und auch nicht zu Gunsten der Klinik. Denn tatsächlich handelt es sich um falsch abgerechnete Leistungen der Klinik, für die deren Chef nun persönlich haften muss - obwohl es keinen Geschädigten gibt. Was war geschehen? Um eine Überbelegung des Hauses zu verhindern, wurden Patienten der Kreisklinik in ein anderes Krankenhaus verlegt, die jeweilige Leistung bei den Krankenkassen aber über die Kreisklinik abgerechnet. Auch wenn diesen Patienten de facto kein Schaden entstanden ist, weil sie ohnehin zahlen mussten, war die Buchung trotzdem rechtswidrig. Zur Anzeige gebracht hatte die Vorgänge ein ehemaliger Klinik-Angestellter, der seinen früheren Arbeitgeber im Streit verlassen hatte. Das Verfahren vor Gericht endet schließlich mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen für den Klinikchef. Dieser gilt damit nicht als vorbestraft und nimmt darum das Urteil sofort an.

© SZ vom 30.12.2015 / wkb - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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