Urteil:Praktikantin bekommt 50 000 Euro nachgezahlt

  • Eine junge Frau ist über fünfeinhalb Jahre hinweg als Praktikantin von einer Münchner Firma schamlos ausgenutzt worden.
  • Für den Vollzeitjob bekam die Bürokraft monatlich gerade einmal 300 Euro brutto.
  • Vor Gericht erstreitet die junge Frau nun die Zahlung des Mindestlohns.

Von Christian Rost

Eine junge Frau ist über fünfeinhalb Jahre hinweg als Praktikantin von einer Münchner Firma beschäftigt und dabei schamlos ausgenutzt worden. Für den Vollzeitjob bekam sie monatlich gerade einmal 300 Euro brutto, das waren rund 1,75 Euro in der Stunde. Das Münchner Arbeitsgericht entschied jetzt, dass das Arbeitsverhältnis sittenwidrig war und verurteilte den Arbeitgeber zu einer Lohnnachzahlung in Höhe von rund 50 000 Euro.

Sabine M. hatte sich im September 2009 bei einem Versicherungs- und Finanzvermittler in der Innenstadt als Bürokraft beworben. Sie war damals 16 Jahre alt und hatte gerade den Realschulabschluss in der Tasche. Ihr Ziel war, nach einigen Jahren in dieser Branche bei der Industrie- und Handelskammer die Prüfung zum "Fachberater für Finanzdienstleistungen" abzulegen. Eine reguläre Festanstellung bekam sie bei dem Versicherungs- und Finanzvermittler aber nicht, ihr wurde lediglich ein Praktikumsvertrag angeboten, den sie schließlich auch unterschrieb.

Anwälte sprechen von "moderner Sklaverei"

Der Vertrag sah eine 43-Stunden-Woche, keine bezahlten Überstunden und einmal wöchentlich eine Fortbildung in Theorie vor. Neben ihrer Tätigkeit in der Firma - Sabine M. kümmerte sich um den Internetauftritt des Unternehmens und akquirierte Kunden - gab es tatsächlich regelmäßig Theorieunterricht im Haus ihres Chefs am Chiemsee. Sie und auch andere Praktikanten seien aber immer wieder angewiesen worden, sich zudem um den Garten des Anwesens zu kümmern.

Im Herbst 2009 trat die junge Frau dann zur IHK-Prüfung an - und fiel durch. Nun realisierte sie, dass man sie ausgenutzt hatte. Als es dann noch zu einem Streit in der Firma kam, weil ihr kein Urlaub bewilligt wurde, kündigte sie im März 2015 und suchte sich rechtlichen Beistand. Ihre Anwälte Christine Wilhelm und Sascha Petzold bewerteten den Fall als "moderne Sklaverei" und reichten beim Arbeitsgericht Klage ein.

Sie argumentierten, dass das Praktikum tatsächlich ein "verschleiertes Arbeitsverhältnis" und damit sittenwidrig gewesen sei. Als Entschädigung verlangten sie von der Münchner GmbH nachträglich die übliche Vergütung für die Bürotätigkeit von Sabine M., also 77 316 Euro. Die Firma wehrte sich gegen die Forderung mit den Argumenten, Sabine M. hätte jederzeit kündigen können und habe außerdem schlecht gearbeitet.

Urteil nicht rechtskräftig

Das Gericht gab der ehemaligen Praktikantin recht. Sie erhält nun zwar nicht die volle Differenz zum üblichen Lohn, aber immerhin zum gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro. Das sind in der Summe immerhin noch knapp 50 000 Euro. Mit der Entscheidung war das Gericht den Klägern gefolgt, die ins Feld geführt hatten, dass nach dem Mindestlohngesetz ein Praktikum, das nicht von einer Hochschule vorgegeben ist, längstens drei Monate dauern dürfe.

Nach Ablauf dieser Zeit hätte Sabine M. entweder gehen oder fest angestellt werden müssen mit einem angemessenen Lohn. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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