Recht:So soll das Ausländerrecht nach Köln verschärft werden

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Nach den Übergriffen in Köln hat sich die große Koalition auf Änderungen im Ausländerrecht geeinigt. (Foto: dpa/dpaweb)

Residenzpflicht, Schutzstatus, Abschiebungen: Zum dritten Mal in kurzer Zeit wird das Ausländerrecht verändert - hin zu mehr Härte.

Von Jan Bielicki

Das Paragrafenwerk wurde am Tag vor Heiligabend 2014 unterzeichnet, sein Titel klang fast wie ein Weihnachtsgeschenk. Das "Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern", wurde als etwas verkauft, das den Flüchtlingen Gutes tut. Ein Jahr und 1,1 Millionen neu angekommene Flüchtlinge später ist der Ton ein anderer geworden. Als Antwort auf die Attacken der Silvesternacht in Köln und anderswo sprach Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) am Montag von einer "Verschärfung der Gesetzesvorschriften". Es wäre der dritte solche Schritt, nachdem die Koalition bereits im vergangenen Herbst ein Asylpaket beschlossen und ein weiteres verabredet hat, das noch im Januar das Parlament passieren soll. Doch nun gibt es weitere Forderungen:

Wohnsitz und Residenzpflicht

Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) hat mit Zustimmung von Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) verlangt, auch anerkannten Flüchtlingen vorzuschreiben, wo sie zu wohnen haben. Damit will die Koalition die Problemviertel der Großstädte entlasten. Wer als Flüchtling anerkannt war, hatte bisher das Recht, seinen "Aufenthalt zu wählen", so sieht es Artikel 26 der Genfer Flüchtlingskonvention vor. Wohnsitzauflagen für anerkannte Flüchtlinge hatte das Bundesverwaltungsgericht 2008 aus diesem Grund verworfen. Über solche Auflagen für Flüchtlinge mit dem niedrigeren "subsidiären" Schutzstatus wird bald der Europäische Gerichtshof entscheiden. Bei abgelehnten Asylbewerbern, die sich ihren Lebensunterhalt nicht selbst verdienen, sowie bei Straftätern, darf der Staat den Wohnort dagegen weiter bestimmen.

Die Residenzpflicht für Asylsuchende, erst Anfang 2015 gelockert, wurde bereits mit dem Asylpaket I vom vergangenen Oktober wieder verschärft. Statt nur die ersten drei Monate dürfen Asylbewerber nun bis zu sechs Monate den Zuständigkeitsbereich ihrer Ausländerbehörde ohne Erlaubnis nicht verlassen, das ist oft der Regierungsbezirk. Das Asylpaket II sieht für Bewerber, die aus sicheren Herkunftsländern kommen oder ihren Mitwirkungspflichten nicht genügen, zudem eine verschärfte Residenzpflicht vor. Bei einem Verstoß soll der Bewerber im Wiederholungsfall sofort ausgewiesen werden.

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Schutzstatus

Die CDU will straffällig gewordenen Flüchtlingen den Schutzstatus schneller entziehen. Das solle künftig bereits dann geschehen, wenn ein Flüchtling zu einer Bewährungsstrafe verurteilt sei, heißt es in der kürzlich verabschiedeten "Mainzer Erklärung" des CDU-Vorstands. Ähnliches will auch SPD-Chef Sigmar Gabriel bei Mehrfachtätern ermöglichen.

Abschiebungen

Bereits mit dem Asylpaket I hat die Koalition Abschiebungen erleichtert. Wer das Land verlassen muss, bekommt den Termin der Abschiebung nicht mehr genannt. Im Asylpaket II will die Koalition den Spielraum einschränken, sich per ärztlichem Attest einer Abschiebung zu entziehen.

Sozialleistungen

Erst nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2012 wurden die Leistungen für Asylbewerber dem Existenzminimum angepasst und deutlich erhöht. Das Asylpaket I beschränkt die Leistungen für Geduldete, bei denen eine Abschiebung aus "selbst zu vertretenden Gründen" nicht möglich ist, wieder auf das Allernotwendigste.

© SZ vom 12.01.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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