E-Bike fahren im Winter:Mit dem E-Bike gut durch den Winter

Auch Fatbikes mit elektrischer Unterstützung erfreuen sich großer Beliebtheit. ; E-Bike fahren im Winter

Mit dem E-Bike oder Pedelec durch den Schnee: auch im Winter ist das Elektrofahrrad ein geeignetes Fahrzeug.

(Foto: Gregor Bresser; www.pd-f.de / gregor bresser)
  • Bei nicht geräumten Radwegen dürfen Fahrrad- und E-Bike-Fahrer auf die Straße ausweichen.
  • E-Bikes und Pedelecs erfordern im Winter besondere Pflege.
  • Auf dem Elektrofahrrad gilt erhöhte Vorsicht bei Eis und Schnee.

Von Benjamin Köbler-Linsner

Elektrofahrräder verlangen im Winter besondere Beachtung. Nicht nur die Technik reagiert empfindlich auf Minustemperaturen, auch die Fahrweise muss den Witterungsverhältnissen angepasst werden. Offiziell heißen Fahrräder mit einer Motorunterstützung bis zu 25 km/h Pedelecs (Pedal Electric Cycle), umgangssprachlich werden diese meist E-Bikes genannt. Hier erfahren Sie, worauf Sie bei Schnee und Eis mit dem motorunterstützten Fahrrad, achten müssen.

Vorausschauend fahren

Auf glatten oder schneebedeckten Straßen sollten Sie besonders vorausschauend fahren. Eine Vollbremsung kann im Winter schnell zum Ausbrechen des E-Bikes beziehungsweise Pedelecs führen. Insbesondere bei Elektrofahrrädern mit Frontantrieb ist Vorsicht geboten: Lastet zu wenig Druck auf dem Vorderrad, verliert es schnell an Traktion. Bremsen Sie bereits vor der Kurve, halten Sie Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmern und fahren Sie besonders auf Kopfsteinpflaster äußerst vorsichtig.

Winterdienst auf Radwegen nicht einheitlich geregelt

In vielen Kommunen hat das Auto Vorrang gegenüber dem Radverkehr, bemängelt der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC). "Seit langem setzt sich der ADFC dafür ein, dass Radwege regelmäßig von Laub, Scherben und bei Bedarf auch von Schnee befreit werden. Aber längst nicht überall stellen die Kommunen bei der Straßenreinigung Autoverkehr und Radverkehr gleich", sagt ADFC-Verkehrsreferent Wilhelm Hörmann.

Radwege zählen zu den sogenannten nicht priorisierten Verkehrsflächen. Für diese schreibt die Rechtsprechung ein Räumintervall von maximal sechs Stunden vor. Priorisierte Verkehrsflächen, wie das Hauptstraßennetz und die von Kommunen gepflegten Fußwege, müssen dagegen alle drei Stunden geräumt werden. Wie die Pflege der Radwege im Detail abläuft, kann jede Kommune selbt festlegen. So befreit die Stadt München sowohl Gehwege als auch Radwege im drei-Stunden-Turnus. Die höhere Frequenz werde dadurch ermöglicht, dass Geh- und Radwege aus organisatorischen Gründen gemeinsam geräumt werden, so das Baureferat. Bundesweit gilt: Ein unzureichend geräumter Radweg muss nicht genutzt werden. Sie können also in diesem Fall auf die Fahrbahn ausweichen.

Pflege von Akku und Antrieb

Die elektronischen Bauteile, allen voran die Batterie, bedürfen im Winter besonderer Pflege. E-Bikes und Pedelecs sind in der Regel mit Lithium-Ionen-Akkus bestückt, deren Leistung bei Minusgraden stark abnimmt. An kalten Tagen kann die Reichweite auf bis zu 70 Prozent der gewohnten Strecke sinken. Daher sollte das E-Bike möglichst immer in warmen Räumen geparkt werden.

Aber was, wenn das Elektrofahrrad am Arbeitsplatz draußen abgestellt werden muss? Nehmen Sie den Akku ab und lagern Sie ihn im Büro. Somit schonen Sie die empfindlichen Zellen. Um Schäden zu vermeiden, sollten Sie die Batterie nicht direkt nach der Ausfahrt ans Ladegerät hängen. Lassen Sie ihn erst einige Zeit lang auf Zimmertemperatur aufwärmen. Außerdem ist es hilfreich, die Kontakte mit einem Pflegeöl zu konservieren.

Richtig reinigen

Da das E-Bike in den Wintermonaten besonders häufig mit Salz und Dreck in Kontakt kommt, ist eine regelmäßige Reinigung wichtig. Greifen Sie dabei nicht zum Hochdruckreiniger, denn dieser drückt das Wasser in Lager und Kontaktstellen. Säubern Sie das Rad stattdessen mit einem Schwamm oder Lappen. Bei der Reinigung der elektronischen Bauteile sollten Sie mit Wasser sparsam umgehen.

Optimal beleuchtet

Die Fahrradbeleuchtung sollte das ganze Jahr über ausreichend sein und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Jedoch fällt die Helligkeit der Frontlampen sehr unterschiedlich aus. So reicht das Spektrum bei StVZO zugelassenen Lampen von 20 bis zu 100 Lux. Auch der Lichtkegel variiert: Während günstige Modelle meist nur einen hellen Lichtfleck auf die Straße werfen, leuchten hochwertige Lampen breit aus. Wer viel in der Dunkelheit fährt, sollte zu seiner eigenen Sicherheit nicht auf eine qualitativ hochwertige Lampe verzichten. Das gilt insbesondere im Winter, wenn bereits am Nachmittag schlechte Lichtverhältnisse herrschen.

Außerdem ist es wichtig, in der Dunkelheit aufzufallen. Achten Sie auf helle Kleidung und Reflektoren. Tragen Sie dennoch eine dunkle Jacke, können Sie für eine verbesserte Sichtbarkeit während der Fahrt eine Warnweste überziehen. Sicherheitslampen sorgen für zusätzliche Sichtbarkeit. Diese kleinen, meist blinkenden Zusatzlampen, sind jedoch in der Regel nicht StVZO-konform. Daher dürfen sie nur an Kleidung und Rucksack angebracht werden, nicht jedoch am E-Bike oder Pedelec.

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