Augsburg:Schottdorf - der gewiefteste Laborunternehmer Deutschlands

Beim Freispruch von Bernd Schottdorf ging alles mit rechten Dingen zu. Und gerecht. Das heißt aber lange nicht, dass in der Labormedizin alles in Ordnung wäre.

Kommentar von Stefan Mayr

Der Freispruch im Betrugsprozess gegen den Augsburger Labor-Unternehmer Bernd Schottdorf mag Außenstehende im ersten Moment überraschen und sogleich Verschwörungstheoretiker auf den Plan rufen. Doch nach genauerer Betrachtung wird klar: Bei diesem Urteil ging erstens alles mit rechten Dingen zu, und zweitens ist es gerecht.

Das heißt aber noch lange nicht, dass im Bereich der Labormedizin alles in bester Ordnung wäre. Im Gegenteil: In ihrer bemerkenswert umfassenden Urteilsbegründung arbeitete die Vorsitzende Richterin unmissverständlich heraus, dass die Gesetzgebung im Gesundheitssystem alles andere als zufriedenstellend ist. Sie kritisierte vor allem die Rechtsunsicherheit.

Urteil
:Und der Gewinner heißt: Schottdorf

Der Augsburger Labor-Unternehmer wird vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen, wieder einmal. Die Vorsitzende Richterin übt harsche Kritik an der Staatsanwaltschaft.

Von Stefan Mayr

Diese machte und macht sich Bernd Schottdorf mit Hilfe der besten Anwälte der Republik zunutze. Immer zugunsten seines Kontostandes, nicht immer zum Vorteil der Allgemeinheit. Die Regeln und Gesetze für Ärzte sind in vielen Bereichen dringend reformbedürftig. Das gilt auch für die Kassenärztlichen Vereinigungen. Denn deren Vertreter haben als Zeugen im Schottdorf-Prozess mitunter eine erbärmliche Figur abgegeben.

Schottdorf kann das nur recht sein: Wieder einmal hat der Multimillionär allen ein Schnippchen geschlagen. Im Jahr 2000 hatte der Gesetzgeber extra einen Honorardeckel für Großlabore eingeführt, um kleinere Betriebe zu stärken. Diese Regelung zielte vor allem auf Schottdorfs Konzern ab, um dessen Gewinne zu verringern. Aber Schottdorf kümmerte das wenig: Er konnte trotzdem expandieren. Wie so oft auf umstrittene Weise. Aber eben so, dass ihm angesichts der diffusen Rechtslage keine Straftat nachzuweisen ist. Schottdorf ist wohl nicht nur der reichste Labor-Unternehmer Deutschlands, sondern auch der gewiefteste.

© SZ vom 14.01.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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