Persönlichkeitsrechte:Warum die Polizei nicht alles verrät

Germany Debates Consequences Of Cologne Sex Attacks

Die Polizei kontrolliert einen Mann auf dem Kölner Bahnhofsvorplatz

(Foto: Getty Images)

Soll die Polizei die Nationalität von Straftätern nennen? Nach der Silvesternacht von Köln wird die Forderung lauter. Aber die Zurückhaltung hat gute Gründe.

Von Sophie Burfeind

Die Polizei hat verharmlost, verschwiegen, versagt. Selten waren sich Kommentatoren so einig wie nach den Übergriffen von Köln. Die Kritik richtete sich nicht nur gegen die Einsatzstrategie. Auch, dass die zuständigen Beamten nicht sofort mitteilten, dass auch Flüchtlinge unter den Tätern waren, wurde beanstandet. Der Berliner CDU-Fraktionschef Florian Graf forderte, die Polizei solle künftig immer sagen, woher ein Täter komme; in Hessen gab es eine Debatte, ob Beamte angehalten wurden, Straftaten mit Asylbewerbern zu verschweigen. Am Mittwoch schaltete sich auch Bundesinnenminister Thomas de Maizière ein: "Ein Migrations- oder ein Flüchtlingshintergrund darf nicht verschwiegen werden."

Was muss die Polizei in Deutschland eigentlich bekannt geben und was darf sie für sich behalten?

Einheitliche Vorgaben gibt es nicht. Jedes Bundesland entscheidet selbst, wie viele Details die Polizei in Berichten und Meldungen zu Straftätern macht. Manchmal variiert das von Präsidium zu Präsidium. Einige Länder wie Nordrhein-Westfalen, Berlin oder Niedersachsen orientieren sich wie die Medien am Pressekodex des Deutschen Presserates. In dem heißt es in Punkt 12.1: "In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht."

Die Polizei in Nordrhein-Westfalen orientiert sich am Pressekodex

Was heißt das konkret? In Nordrhein-Westfalen erwähnt die Polizei die Herkunft nur, "wenn es für die Ermittlungen erforderlich ist, oder um den Sachverhalt zu verstehen", sagt Wolfgang Beus, Pressesprecher des Innenministeriums. Woher ein Ladendieb oder ein Autofahrer stamme, der einen Unfall verursacht habe, spiele meist keine Rolle. Anders ist das, wenn die Polizei einen Täter zur Fahndung ausschreibt. "Dann gehört alles zu seiner Person in die Meldung - ob er Schwarzafrikaner ist oder rote Haare hat." Wichtig sei die Ethnie auch, wenn sie das Motiv erkläre. "Bei einem Ehrenmord ist es natürlich wichtig, die Herkunft zu erwähnen", sagt Beus. Dasselbe gilt bei antisemitischen oder fremdenfeindlichen Straftaten.

In Berlin macht die Polizei grundsätzlich keine Angaben zu Herkunft, Ethnie oder Religionszugehörigkeit eines Täters. "Wir verhalten uns schon lange wie ein Pressemedium", sagt der Sprecher Thomas Neuendorf. Auch bei Morden und Sexualstraftaten werde das nur erwähnt, wenn es für den Sachverhalt von Bedeutung sei. Der Pressekodex richte sich schließlich nicht nach der Schwere einer Tat - "also melden wir nur die Straftat".

Trotzdem gelangt die Herkunft eines Täters manchmal an die Öffentlichkeit. Das liegt daran, dass öffentliche Behörden in Deutschland Journalisten Auskunft geben müssen. Dann ist die Presse dafür verantwortlich, wie sie mit den Daten zu einer Person umgeht. Die Polizei meldet eine Tat immer dann, wenn sie davon ausgeht, dass die Bevölkerung darüber informiert werden muss.

Nicht überall gibt es klare Vorgaben

Es gibt aber auch Bundesländer wie Bayern oder Hessen, in denen es keine Vorgaben gibt, in welchen Fällen die Nationalität angegeben wird. Das entscheiden die Polizeipräsidien. "Ob der Schutz des Einzelnen gegenüber dem öffentlichen Interesse zurückstehen muss, wird von den Pressestellen der Polizei im jeweils vorliegenden Fall abgewogen und selbständig entschieden", heißt es in Hessen.

"In Bayern gibt es in der Regel keine Scheu, die Herkunft der Täter zu benennen. Es kann aber ermittlungstaktische Gründe haben, warum sie nicht erwähnt wird, das wird mit der Staatsanwaltschaft abgesprochen", sagt Michael Siefener, Sprecher im bayerischen Innenministerium. Bei jeder kleinen Meldung die Herkunft dazuzuschreiben, sei aber völlig unsinnig, weil ein Polizeibericht dann unlesbar würde. Mehr Details zum Täter gebe es "bei aufsehenerregenden Mordfällen", sagt Beus, "da hat die Öffentlichkeit einen größeren Informationsbedarf".

Weil es den Beamten in Bayern selbst überlassen ist, wie sie mit dem Thema umgehen, hat das Polizeipräsidium in München eigene Richtlinien entwickelt. "Wir haben eine Regelung, die wir als sehr ausgewogen betrachten", sagt der Sprecher Marcus da Gloria Martins. "Wir schauen, wo die Person ihren Lebensmittelpunkt hat, das wird als Herkunft angegeben." Ein 31-jähriger Türke aus München, der in dritter Generation in Deutschland lebe, aber noch einen türkischen Pass habe, werde als Münchner bezeichnet. Ausnahmen seien Touristen, Durchreisende oder Obdachlose.

Für die Beamten ist die Entscheidung schwieriger geworden

"Die meisten Delikte haben mit der Situation zu tun und nicht mit der Ethnie", sagt der Pressesprecher. Deswegen werde sie nicht genannt. Die Entscheidung, wann die Herkunft genannt wird oder nicht, sei für die Beamten durch die Flüchtlingsdebatte in den vergangenen Monaten aber schwieriger geworden.

"Einerseits wollen wir das gesellschaftliche Klima nicht weiter anheizen und andererseits müssen wir das subjektive Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung bedienen", sagt da Gloria Martins. Nach den Vorfällen in Köln halte er es für fatal, bei einem Sexualstraftäter zu verschweigen, dass es sich um einen Asylbewerber handle - die Öffentlichkeit habe daran ein großes Interesse. "Das Wichtigste für uns ist, dass die Polizei ihre Glaubwürdigkeit behält. Im Zweifel entscheiden wir uns für eine hohe Transparenz", sagt er. Das Gute aber sei, dass es in München fast keine Fälle gebe, wo Asylbewerber an Sexualstrafdelikten beteiligt seien.

Rafael Behr sieht das mit der Glaubwürdigkeit etwas anders. Der Polizeiwissenschaftler und Soziologe findet es bedenklich, dass in der Öffentlichkeit der Anspruch wächst, von der Polizei über alles genau informiert zu werden. "Die Polizei ist nicht dazu da, interessierten Gruppen Öl ins Feuer zu gießen. Sie hat den Auftrag, Beschuldigte zu schützen und nicht vorzuverurteilen", sagt Behr. Deshalb dürfe die Polizei nicht dem Druck alarmistischer Politiker nachgeben und den Einzelnen nun weniger schützen. Er sei froh, "dass die Polizei sich in Deutschland einen gewissen Grad an Zurückhaltung zugelegt hat".

Man denke nur an abschreckende Beispiele aus den USA, wo die Adressen von Sexualstraftätern mitunter ins Internet gestellt werden.

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