Streit um Taxi-Apps:Gericht verbietet Rabattaktionen von Mytaxi

MyTaxi-App

Konkurrenz für die Taxi-Zentralen: Über Mytaxi sind Fahrten bis zu 50 Prozent günstiger.

(Foto: dpa)

Über die App können Kunden Taxis zum halben Preis bestellen - zum Ärger vieler Taxifahrer. Nun hat das Landgericht Frankfurt die Praxis für unzulässig erklärt.

Das Landgericht Frankfurt hat die umstrittenen Rabattaktionen der Daimler-Tochter Mytaxi verboten. "Die Höhe des gesetzlich festgelegten Preises für Taxifahrten darf weder nach oben noch nach unten unterschritten werden", begründete die Vorsitzende Richterin das Urteil gegen den Internet-Dienstleister.

"Diese Entscheidung ist positiv für Verbraucher und für die mittelständischen Taxibetriebe", erklärte eine Sprecherin von Taxi-Deutschland. Taxi-Deutschland ist eine Servicegesellschaft, die die App "Taxi Deutschland" sowie eine mobile Rufnummer betreibt, die den Anrufer aus jedem Mobilfunknetz zur lokalen Taxizentrale verbindet. Taxi-Deutschland hatte gegen die Rabatte von Mytaxi geklagt, weil sie die ihr angeschlossenen Taxi-Zentralen einem ruinösen Wettbewerb ausgesetzt sah. Während einer Rabattaktion erstattete Mytaxi seinen Kunden die Hälfte des Fahrpreises, wenn diese ein Taxi über den Dienst riefen.

Mytaxi glaubt allerdings nicht, dass diese Praxis den Wettbewerb verzerrt. "Wir sind weiter von der Rechtmäßigkeit unserer Aktionen überzeugt", sagte ein Unternehmens-Sprecher nach dem Urteil. Das Unternehmen, an dem auch die Daimler AG beteiligt ist, will eine Revision gegen die Entscheidung prüfen.

Mytaxi hat nach eigenen Angaben einen Marktanteil von 40 Prozent unter deutschen Taxifahrern. Der Automobilkonzern Daimler hatte die App im September 2014 übernommen und Kunden danach mit Rabattaktionen umworben. Mit Klagen gegen diese waren im September der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband in Hamburg und kurz darauf die Stuttgarter Taxizentrale gescheitert.

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