NSU-Prozess:Bremsanträge

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Zschäpes Verteidiger Mathias Grasel will am Dienstag im Namen seiner Mandantin Befangenheitsantrag stellen. (Foto: Matthias Schrader/AP)

Beate Zschäpe will einen Befangenheitsantrag gegen Richter Götzl stellen. Das drei Jahre dauernde Verfahren könnte sich weiter verzögern.

Von Annette Ramelsberger, München

Der NSU-Prozess wird von immer neuen Befangenheitsanträgen gebremst. Nach zwei Anträgen des Angeklagten Ralf Wohlleben, die gerade abgelehnt wurden, will nun auch die Hauptangeklagte Beate Zschäpe erneut einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht stellen - weil sie ihre drei Alt-Verteidiger nicht los wird. Damit ist mit einer weiteren Verzögerung des Prozesses zu rechnen. Bereits vergangene Woche fiel der Prozess wegen Befangenheitsanträgen aus.

Zschäpes neuer Verteidiger Mathias Grasel sagte der SZ, er wolle am Dienstag im Namen seiner Mandantin einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl stellen. "Er macht es sich zu einfach", sagte Grasel. Götzl wolle mit seiner Weigerung, die drei alten Anwälte zu entpflichten, nur den Prozess retten. Ihm gehe die Verfahrenssicherung über alles. Die Begründung Götzls, dass Zschäpe weiterhin von ihren drei alten Anwälten ordnungsgemäß verteidigt werde, überzeuge ihn nicht. "Er blendet da einiges aus", sagte Grasel.

Götzl hatte Zschäpe auch vorgehalten, sie verschließe sich selbst der Kommunikation mit ihren bisherigen Anwälten, die ihr Rat angeboten hätten. Damit sei sie selbst für eventuell vorhandene Kommunikationsdefizite verantwortlich. Außerdem zeigten die alten Anwälte durch ihr Agieren in der Hauptverhandlung, dass sie Zschäpe weiterhin effektiv verteidigten. Zschäpe dagegen grüßt sie noch nicht einmal.

Der Streit um Zschäpes Verteidigung ist der wunde Punkt des NSU-Prozesses. Aber mittlerweile werden immer mehr und immer erstaunlichere Befangenheitsanträge gestellt. So musste sich die Richterin Michaela Odersky dafür rechtfertigen, dass sie laut der Verteidigung des Angeklagten Ralf Wohlleben ihren "linken Mundwinkel nach oben gezogen" und dabei "geringschätzig gelächelt" habe. Zuvor hatte Wohlleben schon einen Befangenheitsantrag gegen Richter Götzl gestellt, weil er die Verhandlung zu "barsch" führe. Beide Anträge wurden vom Gericht zurückgewiesen. Das Gericht erklärte, es sei eine reine "Vermutung" des Angeklagten, dass das Lächeln der Richterin geringschätzig gemeint gewesen sei. Das reiche aber nicht für die Sorge, dass die Richterin befangen sei.

Eigentlich geht es im NSU-Prozess um zehn Morde, 15 Raubüberfälle und zwei Sprengstoffanschläge. Er läuft seit fast drei Jahren.

© SZ vom 02.02.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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