Amtsgericht:Verurteilt wegen Hasskommentaren auf Facebook

  • Ein 30-Jähriger schreibt auf Facebook Hetzkommentare gegen Flüchtlinge.
  • Die Kommentare werden kurz darauf gelöscht, doch ein Nutzer bringt die Sache zur Anzeige.
  • Das Amtsgericht Wolfratshausen verurteilt den Mann zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Von Pia Ratzesberger, Wolfratshausen

Es waren nur zwei Kommentare, die der Angeklagte ins Netz schrieb, doch es waren zwei Kommentare voller Verachtung und Abscheu. Zwei Kommentare, deretwegen der 30-Jährige nun der Volksverhetzung angeklagt ist - und die unentschuldbar seien, wird der Richter später urteilen.

Der Angeklagte hatte im vergangenen Herbst im sozialen Netzwerk Facebook ein Foto kommentiert, das angeblich zurückgelassenen Müll von Asylbewerbern am Straßenrand zeigte. Hochgeladen hatte das Bild ein Fotograf auf seiner öffentlichen Facebook-Seite. Der 30-Jährige schrieb in seinen Kommentaren von Erschießung und Vergasung, ein anderer Nutzer zeigte die Äußerungen bei der Polizei an. Da half es auch nichts mehr, dass das Foto samt Kommentaren nach wenigen Stunden wieder gelöscht wurde.

Flüchtlinge hätten den Mann beschimpft und bespuckt

Das Verfahren vor dem Amtsgericht in Wolfratshausen zeigt, wie sehr Internetnutzer irren, wenn sie glauben, sie könnten im Netz alles schreiben, was ihnen in den Sinn kommt - ohne rechtliche Konsequenzen. Hunderte solcher Hetzkommentare werden jeden Tag aufs Neue im Internet veröffentlicht, die Verfasser wähnen sich vor dem heimischen Computer in Sicherheit. Doch Facebook ist kein rechtsfreier Raum, betont Richter Helmut Berger bei der Verhandlung an diesem Mittwoch. Das Amtsgericht Wolfratshausen wird den 30-Jährigen schließlich der Volksverhetzung schuldig sprechen.

Sein Mandant sei in jenem Moment eben zornig gewesen, versucht der Verteidiger die Kommentare zu erklären. Der 30-Jährige habe in der Vergangenheit viele schlechte Erfahrungen mit Flüchtlingen gemacht, er soll bespuckt und beschimpft worden sein. Der Mann aus dem Landkreis war im vergangenen Herbst als selbstständiger Plakatierer tätig, kümmerte sich um das Auf- und Abhängen von Werbeplakaten an einem Bahnhof - auch in der Zeit, als dort Hunderte Flüchtlinge ankamen.

Einer soll seinem Mandanten das Handy geklaut, andere ihm die Leiter weggezogen haben, während er arbeitete, sagt der Verteidiger. Auch habe sein Mandant nicht mehr auf seinem gewohnten, extra für ihn frei gestellten Parkplatz parken können, weil die Busse voller Flüchtlinge das Bahnhofsgelände blockierten. "Es war ziemlich schlimm für ihn", schiebt der Anwalt nach. Natürlich seien die Kommentare nicht richtig und auch strafbar - aber menschlich könne man den Zorn des Mannes doch verstehen.

Der Angeklagte entschuldigt sich

Ob er den Handydiebstahl oder den Vorfall mit der Leiter angezeigt habe, hakt der Richter nach. Nein, bei dem Wegziehen der Leiter habe er das zwar versucht, sagt der Angeklagte. Aber der Polizeibeamte habe ihn abgewiesen, mit der Begründung, er habe Besseres zu tun. Der Angeklagte gibt an, er habe im Affekt gehandelt, er entschuldige sich für die Äußerungen, so etwas werde nicht mehr vorkommen. Jetzt sei endlich Schluss. Damit meint er auch: Schluss mit den Straftaten. Denn der Plakatierer hat bereits ein langes Vorstrafenregister, unter anderem mit Einträgen wegen Körperverletzung oder unerlaubten Betäubungsmittelbesitzes. Volksverhetzung oder andere Straftaten mit rechtsextremem Hintergrund wurden dem Angeklagten bisher noch nie zur Last gelegt.

Die Staatsanwaltschaft plädiert schließlich auf sieben Monate Freiheitsstrafe, da der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt sei - gerade in der politisch stark angespannten Lage, im vergangenen Herbst, habe der Angeklagte zu "Willkürmaßnahmen gegenüber Asylsuchenden" aufgerufen. Ihm komme aber zugute, dass er die Tat von Beginn an zugegeben und im Gerichtssaal nun Besserung gelobt habe, deshalb sei die Strafe zur Bewährung auszusetzen.

Richter Helmut Berger folgt der Argumentation der Staatsanwaltschaft weitgehend, sechs Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung, entscheidet er, der Verurteilte soll zudem 80 Sozialstunden in einer Einrichtung im Bereich der Asyl- und Flüchtlingshilfe leisten. Man könne doch nicht "jeden Mist, den man im Hirn hat, einfach veröffentlichen", sagt der Richter zum Schluss. Die Kommentare des 30-Jährigen im Netz seien nicht erklärbar - und auch nicht entschuldbar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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