NSU-Prozess:Antrag um Antrag

NSU trial continues in Munich

Die Angeklagte Beate Zschäpe im Gerichtssaal. Durch einen wahren Hagel von Befangenheitsanträgen ihrer Verteidigung verzögert sich der Prozess.

(Foto: Matthias Schrader/dpa)

Immer wieder versucht die Verteidigung, das Gericht für befangen erklären zu lassen. Damit verzögert sich das ganze Verfahren.

Von Annette Ramelsberger

Im NSU-Prozess wird die Lage immer unübersichtlicher. Nach drei Befangenheitsanträgen der Angeklagten Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben in den vergangenen zwei Wochen kündigte die Verteidigung von Wohlleben am Donnerstag erneut zwei Befangenheitsanträge gegen das Gericht an - um sie dann nach zwei Stunden Unterbrechung und ohne jegliche Begründung nicht zu stellen.

Unmittelbar davor hatte das Gericht erst den letzten Befangenheitsantrag von Beate Zschäpe gegen das Gericht abgelehnt, die erneut ihre bisherigen Anwälte loswerden wollte, was ihr das Gericht auch weiterhin nicht erlaubt. Dies ist ein ständiger wunder Punkt in dem Verfahren.

Durch den wahren Hagel an Befangenheitsanträgen verzögert sich der Prozess immer weiter. Die ganze vergangene Woche war bereits abgesetzt worden, auch in dieser Woche fiel ein Verhandlungstag aus. Nun wird es erst nach der Faschingswoche weitergehen.

Die Verteidigung von Wohlleben, der angeklagt ist, den terroristischen NSU unterstützt zu haben, wendet sich nun auch frontal gegen den Mitangeklagten Carsten S.. Der hatte - angeblich im Auftrag Wohllebens - die Tatwaffe für neun von zehn Morden besorgt und sie dem NSU überbracht. Carsten S. hatte Wohlleben stark belastet und erklärt, er habe diesen Auftrag von ihm bekommen. Wohlleben streitet das ab und erklärt, er habe damit nichts zu tun.

Nun wollen seine Verteidiger sogar den ehemaligen Chef der NPD-Jugendorganisation, Sascha Roßmüller, als Zeugen hören, um Carsten S. als eigenständig handelnden Akteur darzustellen, der keine Anweisung von Wohlleben gebraucht habe. Roßmüller soll berichten, dass Carsten S. kein unreifer junger Mann mehr war, als er dem NSU die Tatwaffe überbrachte.

Ein Psychiater hatte ihm attestiert, er habe damals in seiner Entwicklung einem Jugendlichen geglichen. Das ziehen Wohllebens Verteidiger infrage: Carsten S. sei damals Kreisvorsitzender der NPD gewesen und Mitglied im Bundesvorstand der NPD-Jugendorganisation und habe sogar an einem Sondertreffen von NPD-Kadern teilgenommen. Dieser Vorstoß könnte Carsten S.' Hoffnung zunichte machen, nach Jugendrecht verurteilt zu werden.

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