Geld:Ex-Präsident des Verfassungsgerichts hält Bargeld-Grenze für verfassungswidrig

Urteil zu Hartz-IV-Regelsätzen

Hans-Jürgen Papier war bis 2010 der Präsident des Bundesverfassungsgerichts.

(Foto: dpa)
  • Der frühere Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier hält eine Bargeld-Einschränkung für möglicherweise verfassungswidrig.
  • Damit tritt er einem Vorstoß der Bundesregierung entgegen, die sich zuletzt für ein Limit von 5000 Euro ausgesprochen hatte.

Die Diskussion über die Pläne für eine Bargeldobergrenze geht weiter. Jetzt meldet sich Ex-Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier zu Wort. Er war bis 2010 der oberste Hüter der Verfassung. Papier hält Beschränkungen von Bargeldzahlungen für verfassungswidrig. "Dies wären nicht gerechtfertigte Eingriffe in Freiheitsrechte, nämlich in die Vertragsfreiheit und Privatautonomie", sagte Papier der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Zudem habe das Verfassungsgericht immer wieder betont, "dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf".

Eine gesetzliche Bargeldobergrenze und der Zwang, auf elektronische Zahlungsmittel zurückzugreifen, bedeuteten einen "kräftigen Schritt hin zur weiteren Reglementierung, Erfassung und verdachtslosen Registrierung", sagte Papier. Auch sei wohl nicht hinreichend nachweisbar, dass Beschränkungen zum Schutz des Gemeinwohls geeignet und erforderlich seien. "Mit solch vagen Vermutungen und globalen Verdächtigungen können die Freiheitseingriffe nicht legitimiert werden", sagte er.

Bundesregierung erwägt Bargeld-Limit von 5000 Euro

Die Bundesregierung hatte in der vergangenen Woche angekündigt, sich im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung für eine einheitliche Obergrenze bei Bargeldzahlungen in der EU einzusetzen. Das Finanzministerium sprach von einer "Größenordnung von 5000 Euro". Bargeldtransaktionen verliefen anonym und seien im Gegensatz zu kontenbasierten Transaktionen nicht überprüfbar, begründete das Ministerium den Vorstoß.

Die Beratungen über eine mögliche Einführung der Obergrenze sollen bereits in dieser Woche auf dem Treffen der EU-Finanzminister in Brüssel beginnen. Das Finanzministerium wirbt dafür, das Bargeld-Limit noch in diesem Jahr einzuführen. Es gehört zu einem Bündel von Maßnahmen, mit denen Geldwäsche bekämpft werden soll.

Hochrechnungen zufolge werden allein in Deutschland im Jahr 100 Milliarden Euro gewaschen, ein großer Teil davon soll über Immobiliengeschäfte, Barzahlungen über Rechtsanwälte und den Kunsthandel laufen. Mit Hilfe einer Obergrenze sollen "Papierspuren" gelegt werden, die Verdachtsmomente auf illegale Geldgeschäfte liefern.

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