Bundesverfassungsgericht:Ehemalige Verfassungsrichter dürfen sich einmischen - aber nicht in alles

BVG-Präsident Hans-Jürgen Papier

Hans-Jürgen Papier ist immer und überall der "ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts" - deshalb hat sein Wort Gewicht (Bild von 2010).

(Foto: dpa)
  • Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat im Hinblick auf die Flüchtlingssituation in Deutschland eine "Kluft zwischen Recht und Wirklichkeit" kritisiert.
  • Damit nimmt er Stellung zur konkreten aktuellen Politik, was angesichts seiner Position kritisch gesehen wird.
  • Andere ehemalige Richter halten sich in der Regel mehr zurück.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Wer glaubt, Horst Seehofer habe das Monopol auf die allmähliche Eskalation des Diskurses in der Flüchtlingskrise, der möge einmal nachlesen, was kürzlich im Handelsblatt stand. Hans-Jürgen Papier, einst Präsident des Bundesverfassungsgerichts, gab dort Folgendes zu Protokoll: "Die Flüchtlingskrise offenbart ein eklatantes Politikversagen. Noch nie war in der rechtsstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik die Kluft zwischen Recht und Wirklichkeit so tief wie derzeit."

So etwas hat man in der Schärfe von einem ehemaligen Verfassungsgerichtspräsidenten noch nicht gehört. Vor drei Jahren hat Papier ferner gesagt, als Präsident des Bundesverfassungsgerichts "muss man selbstverständlich gewisse Grenzen beachten, wenn man sich zu allgemeinen politischen Fragen äußert". Aber damit meinte er offenkundig seinen Nachfolger.

Gleichzeitig mit dem Papier-Interview erreichte ein Gutachten aus der Feder des Ex-Verfassungsrichters Udo Di Fabio die Öffentlichkeit, das eine Klage Bayerns gegen Angela Merkels Flüchtlingspolitik vorbereiten sollte. Gewiss, Di Fabio würde in einem Karlsruher Verfahren nicht als Bevollmächtigter auftreten. Aber dass ein ehemaliger Richter nicht nur seine Expertise, sondern irgendwie auch die Autorität seines früheren Amtes für eine politisch brisante Klage zur Verfügung stellt, ist ungewöhnlich.

Im Bundesverfassungsgericht denkt man ob der Umtriebigkeit der Altvorderen bereits über eine Art Selbstverpflichtung der amtierenden Richter nach, im Ruhestand dann wirklich Ruhe zu geben. Bindend wäre das natürlich nicht - die Meinungsfreiheit des Grundgesetzes, vom Verfassungsgericht vielfach verteidigt, gilt auch für Richter.

Es gibt keine Vorbehalte gegen öffentliche Rollen der Ehemaligen

Dabei gibt es im Gericht jedenfalls keine prinzipiellen Vorbehalte gegen eine öffentliche Rolle der Ehemaligen. Jutta Limbach wurde Goethe-Präsidentin und Leiterin einer Raubkunst-Kommission, Dieter Grimm ist einer der großen Denker des Verfassungsrechts, Paul Kirchhof wurde zum Missionar eines einfachen Steuerrechts, und Ernst-Gottfried Mahrenholz blieb als kritisch-liberaler Geist öffentlich präsent. Roman Herzog, auch ein früherer Verfassungsrichter, hat es sogar bis zum Bundespräsidenten gebracht.

Was man im Verfassungsgericht indes nicht so sehr schätzt, sind Ratschläge von der Seitenlinie. Bei der Verabschiedung von Richtern ist mitunter vom Übergang in den "Vierten Senat" die Rede. Das ist weniger als Einladung gedacht, eher als Mahnung an die Pensionäre, bitte nicht allzu sehr an der Rechtsprechung mitwirken zu wollen, für die es ja zwei amtierende Senate gibt sowie einen "Dritten Senat" - womit, nur halb scherzhaft, der interne Einfluss der wissenschaftlichen Mitarbeiter umschrieben ist.

Udo Di Fabio jedoch ist, wenigstens im Allgemeinen, kein klassisches Mitglied des Vierten Senats. Er ist ein öffentlicher Intellektueller, Buchautor und mitreißender Redner, der längst über den Rahmen von Gesetz und Verfassung hinaus denkt. Sein neuestes Buch handelt von den Chancen und Risiken des westlichen Gesellschaftsmodells, in früheren Schriften hat er die Freiheit verteidigt und die Familie gelobt. Es ist ein Rollenwechsel, den er schon zu seinen Karlsruher Zeiten eingeleitet und danach konsequent fortgesetzt hat. Der Ex-Richter ist zum konservativen Vordenker geworden, mit einem Schlag ins Populäre - das macht ihn erfolgreich. Wenn ihm das einer der Ex-Kollegen vorwirft, dann allenfalls aus Neid.

Heikel ist nur die Einmischung ins konkrete politische Geschäft

Dass hohe Richter heute stärker als früher öffentlich präsent sind, lässt sich übrigens auch beim anderen Karlsruher Gericht beobachten, beim Bundesgerichtshof (BGH). Dort schreibt der Strafsenatsvorsitzende Thomas Fischer eine Kolumne für Zeit online - so etwas gab es noch nie beim BGH. Mit seinem Schreibstil hält er maximale Distanz zur drögen Jurasprache. Seine Formulierungen werden zwar mitunter als selbstverliebt und herablassend kritisiert, aber die Texte sind oft unterhaltsam und lehrreich. Und vor allem ohne betuliche Rücksichtnahme auf wen auch immer.

Diese völlig neue Form der Vermittlung juristischer Inhalte dürfte Fischer zwar ein paar zusätzliche Feinde im eigenen Haus eingebracht haben. Aber zugleich verschafft sie den Rechtsthemen ein neues Publikum, das sich an der Respektlosigkeit des furchtlosen Richters erfreut.

Das Problem liegt also nicht so sehr darin, dass Richter - amtierende oder ehemalige - die Bühne suchen. Heikel sind solche Auftritte vor allem dann, wenn sie auf dem Terrain der konkreten Politik stattfinden. Denn ein Ex-Richter, der sich ohne politisches Amt ins politische Geschäft begibt, kontaminiert den auf Unabhängigkeit und Distanz beruhenden Nimbus des Bundesverfassungsgerichts - weil er, wenn auch als Pensionär, irgendwie immer noch unter dessen Fahne segelt.

Papier hat die Zurückhaltung seiner Vorgänger aufgegeben

Di Fabio soll, so berichtet die Zeit, wegen seines Gutachtens von einem nicht genannten Regierungsmitglied vorgeworfen worden sein, er leiste einen Beitrag zur geistigen Brandstiftung. Das ist natürlich Unsinn. Gewiss, auch Di Fabio spielt mit dem neuerdings unter konservativen Staatsrechtlern verbreiteten Topos vom Souveränitätsverlust durch die unterlassene Schließung der Grenzen. Aber das Gutachten ist eine durchaus abwägende Expertise, der man - wenn man es genau liest - sogar die nicht unbeträchtlichen Risiken einer Bayern-Klage entnehmen kann. Die Kritik an Di Fabio illustriert jedoch, dass er sich mit seinem Gutachten in einen Kontext begeben hat, in dem das Verfassungsrecht als politische Waffe missbraucht wird.

Di Fabios Gutachten mag also ein Grenzfall sein, Papiers Interview im Handelsblatt ist es nicht mehr. Mit seinem direkten Angriff auf eine konkrete Politik hat er jene Zurückhaltung aufgegeben, die sich noch jeder seiner Vorgänger auferlegt hatte.

Papiers Kritik wirkt im Kern politisch motiviert, doch bläst er die Forderung nach einer Eindämmung des Flüchtlingszustroms gleichsam zur Verfassungspflicht auf - was aus dem Munde eines ehemaligen Verfassungsgerichtspräsidenten besonderes Gewicht hat. Er beschwört das Funktionieren des Verfassungsstaats, warnt vor den Gefährdungen der "verfassungsstaatlichen" Souveränität und gemahnt an die "Herrschaft des Rechts", kurzum: Papier lädt politische Forderungen mit verfassungsrechtlich schillernden Vokabeln auf - und wirft dabei das Gewicht seines früheren Amtes in die Waagschale. Da ist der Weg zu Seehofers "Herrschaft des Unrechts" nicht mehr weit.

Papier inszeniert sich als Ein-Mann-Verfassungsgericht

Papiers Auftritte werden im Karlsruher Gericht schon seit Längerem mit Skepsis betrachtet. Als Richter hatte der Staatsrechtsprofessor alle überrascht, weil er sich an die Spitze einer bürgerrechtsfreundlichen Datenschutz-Rechtsprechung gesetzt hatte - ein Beispiel richterlicher Unabhängigkeit, denn Papier war auf Vorschlag der CSU gewählt worden.

Doch seit seinem Abschied im Jahr 2010 inszeniert er sich als eine Art Ein-Mann-Verfassungsgericht, mit atemberaubender Frequenz. Ob zur Beschränkung von Bargeldzahlung oder zur Wohnungsbeschlagnahme für Flüchtlinge, zum Tarifeinheitsgesetz, zur Erbschaftsteuer oder zur Sperrklausel bei Europawahlen: Der Ex gibt gern und oft zu Protokoll, wie er entscheiden würde. Hinzu kommen mehrere juristische Gutachten, etwa für Sportwettenanbieter oder für den Energiekonzern Eon. Dazu gibt es politische Ratschläge per Interview, kostenfrei. Mehrere frühere Kollegen sollen ihn bereits gedrängt haben, sich etwas zu mäßigen.

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