Neonaziparolen und Gewalt:Rechtsextremer Jura-Student darf nicht Anwalt werden

  • Das Verwaltungsgericht Minden hat entschieden, dass ein vorbestrafter Rechtsextremist vom Rechtsreferendariat ausgeschlossen werden darf.
  • Somit hat der Jura-Student keine Möglichkeit, Richter oder Anwalt zu werden.

Einem vorbestraften Mitglied der Neonazi-Partei "Die Rechte" bleibt in Nordrhein-Westfalen der Weg zum zweiten Jura-Staatsexamen versperrt. Das Land hatte dem mehrfach wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Körperverletzung verurteilten Mann die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst verweigert - zu Recht, wie nun das Verwaltungsgericht Minden entschied. Ohne das sogenannte Rechtsreferendariat kann man weder Richter werden noch wird man für den Anwaltsberuf zugelassen.

Die Kammer folgte damit vorhergehenden Entscheidungen im Eilverfahren des Mindener Verwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts Münster. Demnach sei der Mann unwürdig und charakterlich nicht geeignet, in einen Ausbildungsgang aufgenommen zu werden, der die Befähigung zum Richteramt vermittele. Als Teil einer Partei mit fremdenfeindlichen Positionen trete er zudem aggressiv-kämpferisch gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung des Staates auf.

Der Kläger hatte angegeben, Strafverteidiger werden zu wollen. Der Mann hatte gegenüber den Gerichten argumentiert, die Verweigerung der Zulassung sei ein Eingriff in die Berufsfreiheit. Er war bei der Hauptverhandlung an diesem Montag nicht anwesend.

Neonazi-Parolen und Gewalt

Der Kläger war immer wieder mit Neonazi-Parolen und auch Gewalttätigkeiten in Erscheinung getreten. Er gehörte der rechtsextremen "Kameradschaft Hamm" an, bis diese 2012 durch den NRW-Innenminister verboten wurde. Später war er Vorstandsmitglied in der Partei "Die Rechte", die nach Angaben des NRW-Verfassungsschutzes vor allem ein Sammelbecken von Neonazis ist. Sie zeichne sich durch eine Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus aus.

Auch mit Gesetzesverstößen fiel der Kläger auf: Schon als Jugendlicher wurde er mehrfach wegen Volksverhetzung, Körperverletzung und Nötigung verurteilt. Auch weil er die Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen verwendete, wurde er zur Verantwortung gezogen. Später folgten Verurteilungen wegen Beleidigung, unter anderem weil er bei einer Neonazi-Demo einen dunkelhäutigen Polizisten beschimpft hatte.

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