Köln:Sechs Monate auf Bewährung sind genug für einen Handy-Dieb

Viele hatten sich für die ersten Urteile nach den Übergriffen von Köln eine härtere Strafe gewünscht. Es ist gut, dass die Justiz nicht nach populistischen Kriterien entschieden hat.

Kommentar von Heribert Prantl

War der Richter zu milde? Viele wünschten sich wohl, er hätte hier eine andere, eine schärfere, strengere, abschreckendere Strafe verhängt; eine Strafe am besten, die das gesamte Geschehen der Silvesternacht umfassend und wuchtig juristisch verarztet. Sechs Monate auf Bewährung - das nämlich ist keine exemplarische Strafe; das ist wirklich nicht viel für das, was auf dem Domplatz passiert ist.

Aber der erste von vielen Angeklagten stand ja nicht als Gesamttäter der ganzen Domplatte vor Gericht. Er war keiner der Sexualtäter, er gehörte nicht zur übergriffigen Meute. Er war ein Handy-Dieb, der reuig vor Gericht stand; für einen kleinen Diebstahl ist ein halbes Jahr Strafe plus Geldauflage durchaus ordentlich.

Vielleicht wäre es besser gewesen, die Justiz hätte als ersten Angeklagten einen der Sexualtäter der Silvesternacht abgeurteilt, um nicht den falschen Eindruck justizieller Zärtlichkeit aufkommen zu lassen.

Aber es ist gut, dass die Justiz nicht nach populistischen, sondern nach rechtlichen Kriterien entscheidet. Und es ist gut, dass der Strafrichter in Köln nicht Stanislaw Tillich heißt; es ist also gut, dass vor Gericht den Menschen gleich welcher Natur und Nationalität nicht das Menschsein abgesprochen wird, auch dann nicht, wenn sie sich vulgär benommen haben.

Man kann mit Strafen auch Exempel statuieren. Aber der Fall muss sich für das Exempel eignen.

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