Geheimdienst:Abhörpraxis des BND: "Nicht verfassungskonform"

Der Bundesnachrichtendienst überwacht Deutsche, die für ausländische Behörden oder Firmen arbeiten. Das rügt jetzt die Datenschutzbeauftragte des Bundes.

Von Hans Leyendecker und Georg Mascolo

Die Bundesbeauftragte für Datenschutz, Andrea Voßhoff, hält einen wesentlichen Teil der Abhörpraxis des Bundesnachrichtendienstes (BND) für "nicht verfassungskonform". Das geht nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR aus einer Stellungnahme der Behörde von Mitte Februar an die G-10-Kommission des Bundestages hervor.

Das Papier beschäftigt sich vor allem mit einer Regelung, mit deren Hilfe der BND auch deutsche Staatsbürger abhört. Nach der vom Kanzleramt genehmigten und seit Jahrzehnten praktizierten "Funktionsträger-Theorie" können Deutsche überwacht werden, wenn diese etwa für eine ausländische Behörde oder ausländische Firma tätig sind und wenn es in den Gesprächen nicht um private Angelegenheiten geht. Der feine Unterschied wurde Anfang des Jahres durch den Fall des deutschen Diplomaten Hansjörg Haber öffentlich. Es kam heraus, dass Haber als Leiter der EU-Beobachterkommission im Kaukasus offenbar jahrelang vom BND abgehört worden war. Ohne Genehmigung der G- 10-Kommission, die als eigenständiges Organ des Bundestages darüber entscheidet, welche geplanten Abhöraktionen deutscher Nachrichtendienste zulässig sind.

"Überkommene Vorstellung" beim BND

Wenn Hansjörg Haber mit seiner Frau Emily, die Staatssekretärin im Bundesinnenministerium ist, telefonierte, musste nach den Regeln des BND die Aufzeichnung gelöscht werden. Wenn er aber mit einem ausländischen Politiker sprach, durfte die Aufzeichnung gespeichert werden. "Abenteuerlich", twitterte der ehemalige Datenschutzbeauftragte Peter Schaar: "Nach der Funktionsträger-Theorie dürfte der BND EU-Kommissar Günther Oettinger abhören". Im NSA-Untersuchungsausschuss sagte ein BND-Mitarbeiter, auch die Bundeskanzlerin habe "in ihrer Funktion . . . keine Grundrechte".

Die Aussage des Zeugen lasse "vermuten", so die Datenschutz-Beauftragte Voßhoff, dass der BND bei dieser Theorie einer "überkommenen Vorstellung" anhänge. Eigentlich müsste auch für den Nachrichtendienst die Maxime gelten: "Im Zweifel für den Grundrechtsschutz". Der BND meine aber offenbar: "Im Zweifel für die Erfassung". Der für den Schutz des Fernmeldegeheimnisses wichtige Grundgesetzartikel 10 mache aber "keinen Unterschied" zwischen privater, geschäftlicher oder politischer Kommunikation.

Trotz allem: Die Praxis wird wohl nicht abgeschafft

Die G-10-Kommission hatte die Datenschutzbehörde um eine Stellungnahme im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit gebeten. Das Kontrollgremium klagt, wie berichtet, vor dem Bundesverfassungsgericht, um Einblick in die Bad Aiblinger Selektorenliste der NSA zu bekommen. Die Bundesregierung hatte der Kommission den Einblick verwehrt. Trotz aller Kritik wollen aber BND und Bundesregierung im Prinzip an ihrer alten Praxis festhalten. Ansonsten werde, erklärt ein Insider, die Überwachung ausländischer Botschaften in Deutschland schwierig, wenn etwa eine deutsche Sekretärin ans Telefon gehe oder wenn ein Deutscher in einer ausländischen Firma, die überwacht werden solle, zum Hörer greife.

Aus den jüngsten Enthüllungen, etwa dem Fall Haber, seien aber auch einige Konsequenzen gezogen worden. Deutsche, die für einen diplomatischen Dienst in Europa arbeiten oder an internationale Organisationen abgeordnet wurden, sollen nicht mehr überwacht werden.

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