Briefdienstleister:Bestechungsverdacht gegen Pin-Manager

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Der Ex-Chef des Post-Konkurrenten Pin soll Geld an eine Gewerkschaft gezahlt haben, um Mindestlöhne zu verhindern. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Bruno Kübler hat einen schwerwiegenden Verdacht gegen das Unternehmen, dessen Insolvenzverwalter er ist: Pin. Seiner Einschätzung nach hat der ehemalige Pin-Chef Günther Thiel die Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste (GNBZ) mit über 130.000 Euro bestochen. Er habe der Staatsanwaltschaft Köln nun die entsprechenden Dokumente übergeben, sagte Kübler.

Protest der Pin-Beschäftigten: Wer bekam Geld von wem? (Foto: Foto: ddp)

Seinen Erkenntnissen zufolge sind die Zahlungen bis Dezember 2007 über einen Umweg an die Gewerkschaft geflossen. Unter anderem legten die Unterlagen nahe, dass das Gehalt von Gewerkschaftschef Arno Doll über eine Anwaltskanzlei mit monatlich über 25.000 Euro aufgestockt wurde. "Es ist sicherlich illegal, einen Gewerkschaftsvorsitzenden so zu bedenken. Die Größenordnung ist extrem", sagte Pin-Insolvenzverwalter Bruno Kübler der Süddeutschen Zeitung. Zudem seien weitere Kosten etwa für Computer und Bildschirme übernommen worden. Der Insolvenzverwalter will nun prüfen, ob diese Zahlungen zurückgefordert werden müssen.

Kübler zufolge ist die Kanzlei vom ehemaligen Pin-Chef Thiel beauftragt worden. Die GNBZ und Doll waren zunächst nicht zu erreichen.

Die PIN-Gruppe war als Konkurrent der Deutschen Post angetreten. Die Post hatte Forderungen der Gewerkschaft Verdi nach einem Mindestlohn in der Branche unterstützt, der vom Bundestag gebilligt wurde. Dagegen hatte sich unter anderem auch die Gewerkschaft GNBZ gewandt. Der Pin-Großaktionär Axel Springer beendete wegen des Mindestlohnes sein Engagement bei der Pin-Gruppe, die daraufhin Insolvenz anmelden musste.

Verdi hatte bereits Strafanzeige gegen die GNBZ gestellt und den Verdacht geäußert, die Konkurrenz-Gewerkschaft habe sich von den Post-Konkurrenten bestechen lassen. Verdi setzt darauf, dass der Tarifvertrag der GNBZ mit den Post-Konkurrenten über niedrigere Löhne keinen Bestand hat, falls der Gewerkschaft Bestechlichkeit nachgewiesen werden sollte.

Ein Berliner Gericht hatte zuvor den Mindestlohn für Briefträger von acht bis 9,80 Euro infrage gestellt. Dieser Lohn war von Verdi mit einem von der Deutschen Post dominierten Arbeitgeberverband ausgehandelt und dann vom Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt worden. Die GNBZ hatte dagegen mit einem anderen Arbeitgeberverband deutlich niedrigere Löhne zwischen 6,50 und 7,50 Euro vereinbart.

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