Transparenz:Kammern wollen geheim bleiben

Touristen genießen Sommerwetter in Erfurt

Aufbau Ost: Auch in Thüringens Landeshauptstadt Erfurt, hier schmucke Fachwerkhäuser am Domplatz, wurde viel investiert.

(Foto: Martin Schutt/dpa)

Rechnungshöfe dürfen eigentlich die Industrie- und Handelskammern prüfen. Manche wehren sich aber verbissen dagegen.

Von Thomas Öchsner, Berlin

Seit mehr als drei Jahren lassen die 80 Industrie- und Handelskammern in Deutschland mehr Licht ins Dunkel. Seitdem können Interessierte online auf ihk-transparent.de nachlesen, dass zum Beispiel ein IHK-Jahresbeitrag im Durchschnitt 311 Euro beträgt, aber ein Drittel der 3,6 Millionen Mitgliedsunternehmen von den Pflichtbeiträgen befreit ist. Man kann dort erfahren, dass sich die mittlere Vergütung eines IHK-Hauptgeschäftsführers auf 177 000 Euro jährlich beläuft. Oder nachlesen, dass die 80 Kammern für 3782 Mitarbeiter Pensionsrückstellungen in Höhe von insgesamt einer Milliarde Euro gebildet haben. Mit dieser Transparenzoffensive reagierten die Kammern auf die wachsende Kritik an ihrem Geschäftsgebaren. Für manche IHK hat die Offenheit aber nach wie vor Grenzen - etwa wenn es darum geht, sich von einem Rechnungshof durchleuchten zu lassen.

Die Rechtslage ist im Prinzip ziemlich eindeutig. Schon 2009 entschied das Bundesverwaltungsgericht: Rechnungshöfe dürfen in allen Bundesländern die Kammern prüfen, soweit Landesrecht nicht dagegen steht. Vorausgegangen war ein langwieriger Rechtsstreit, bei dem sich der Bayerische Oberste Rechnungshof das Recht erstritt, die IHK Schwaben zu kontrollieren. Nach der Prüfung erteilte der Rechnungshof der Kammer eine scharfe Rüge. Das Vergütungsniveau der Kammerchefs sei erheblich höher als im öffentlichen Dienst üblich. Das sei nicht akzeptabel, da Kammern keinem Wettbewerb unterlägen und kein unternehmerisches Risiko trügen, kritisierten die staatlichen Prüfer.

Höchstrichterliches Urteil - und trotzdem wird weiter gestritten

Das höchstrichterliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hielt die IHK Leipzig allerdings nicht davon ab, ebenfalls zu klagen. Auch diese IHK wehrte sich gegen eine Prüfung durch den Landesrechnungshof und berief sich dabei auf das von Bayern abweichende sächsische Landesrecht - vergeblich. Sowohl das Verwaltungsgericht Leipzig wie auch das Oberverwaltungsgericht Bautzen gaben dem Landesrechnungshof recht. Ein im Landesrecht vorgesehener Prüfungsausschluss der Kammern durch den Rechnungshof verstoße gegen die Landesverfassung, urteilten die Richter. Die Leipziger IHK ließ jedoch wieder nicht locker. Sie legte gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde ein, bekam aber erneut eine Abfuhr. Das Bundesverwaltungsgericht verwarf in einem jetzt bekannt gewordenen Beschluss die Beschwerde.

Trotzdem gehen die Auseinandersetzungen vor Gericht weiter. Die Industrie- und Handelskammern Erfurt und Südthüringen haben bereits im vergangenen Jahr Klagen gegen ihre Prüfung durch den Landesrechnungshof eingereicht. Sie halten den Landesrechnungshof für nicht zuständig, verweisen auf ihre Selbstverwaltung und argumentieren, interne Prüfer des Dachverbands DIHK würden die Kammern ohnehin unter die Lupe nehmen.

Kai Boeddinghaus, Geschäftsführer des kammerkritischen Verbands für freie Kammern, hat für diesen juristischen Feldzug überhaupt kein Verständnis. Er sagt: "Die verschwenden das Geld ihrer Mitglieder, um sich in langjährigen und teuren Gerichtsverfahren - vertreten von noch teureren Edelfeder-Kanzleien - der Normalität des demokratischen Rechtsstaates zu entziehen."

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