Streit über Datenschutz:Verbraucherschützer gehen gegen Googles E-Mail-Scannen vor

Google Datenschutz

Hinweis auf Googles Datenschutzerklärung. (Symbolbild)

(Foto: Screenshot)

Der Verbraucherzentrale Bundesverband bereitet eine Klage vor. Es geht darum, dass Google E-Mails seiner Nutzer analysiert. Das Verfahren hat grundsätzliche Bedeutung.

Von Daniel Moßbrucker

Google analysiert E-Mails seiner Nutzer maschinell, um ihnen passende Werbung anzeigen zu können. Das Unternehmen bestreitet das nicht, sieht sein Handeln aber gedeckt durch die eigene Datenschutzrichtlinie. Genau das bezweifeln Verbraucherschützer: Die bisherige Regelung reiche nicht aus, stattdessen sollen Nutzer von Googles Maildienst Gmail dem Scannen der Nachrichten explizit zustimmen müssen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) und Google werden sich deshalb bald vor dem Landgericht Berlin treffen. Anfang des Jahres hatte der Verband Google bereits abgemahnt. Das Unternehmen weigerte sich jedoch, bis zum 12. Februar die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben - nun wollen die Verbraucherschützer klagen. Diesen Beschluss hat der VZBV am Mittwoch gefasst. Nun gehe es nur noch um den Umfang der Klage, teilt eine Sprecherin auf Anfrage mit. Google wollte sich mit Verweis auf das schwebende Verfahren nicht dazu äußern.

Der Rechtsstreit birgt für Internetunternehmen Brisanz. Es geht um eine Frage, die Juristen und Verbraucherschützer zunehmend beschäftigt: Kann eine Datenschutzerklärung unwirksam sein, obwohl ein Mensch aktiv eingewilligt hat?

Internetnutzer kennen das Problem. Wer einen Dienst nutzt, muss Häkchen setzen: AGB, Datenschutzerklärung, Nutzungsbestimmungen, Newsletter-Anmeldung. "Wir haben immer wieder Probleme mit solchen Pauschal-Einwilligungen", sagt Heiko Dünkel vom VZBV. In den allermeisten Fällen gilt: ohne Häkchen keine Leistung. Darum geht es auch im aktuellen Streit. Die Verbraucherschützer fordern, dass Gmail-Nutzer noch einmal extra einwilligen müssen, damit Google die Emails für Werbezwecke analysieren darf. Aber was würde es Nutzern überhaupt bringen, ein weiteres Häkchen zu setzen?

Am Hamburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht wird das Thema derzeit untersucht. Am Beispiel von Facebook analysiert die Doktorandin Sophie Knebel, welche Besonderheiten Datenschutzrichtlinien globaler Internetkonzerne haben. Sie sagt: "Das Bundesdatenschutzgesetz zum Beispiel ist nicht ausreichend an das Phänomen 'soziale Netzwerke' angepasst. Nutzer stehen den großen Anbietern faktisch machtlos gegenüber und müssen deren Bedingungen akzeptieren, um sie zu nutzen."

Sind Einwilligungen "bloße Fiktion"?

In bestimmten Konstellationen drohten Einwilligungen "zur bloßen Fiktion zu werden", sagt auch eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums (BMJV). Ein Szenario, das im aktuellen Gmail-Fall deutlich wird: Wer willigt schon gerne ein, die eigenen Emails für Werbezwecke scannen zu lassen? Aber deswegen gleich die geliebte Email-Adresse löschen? Schließlich müssen Nutzer in der Regel entweder alles akzeptieren oder sie können den Dienst nicht nutzen (abgesehen von wenigen Privatsphäre- und Kontoeinstellungen, die sie im Nachhinein vornehmen können). Datenschützer würden das gerne ändern.

Schließen sich nun Gerichte ihren Einschätzungen an, hätte das gravierende Folgen für Internetdienste. Nutzer könnten der Verarbeitung ihrer Daten widersprechen, obwohl sie zuvor in eine Datenschutzerklärung eingewilligt haben, die genau so eine Datennutzung erlaubt. "Ein entscheidendes rechtliches Kriterium ist Freiwilligkeit. Wenn ich als Nutzer gar keine andere Möglichkeit habe, als zuzustimmen, handle ich nicht freiwillig", sagt Sophie Knebel.

Juristisch gesehen ist eine Einwilligung nicht automatisch freiwillig, nur weil der Nutzer ein Häkchen setzt. Er muss es "ohne sozialen Druck" setzen und darf "nicht verleitet" werden. "Es gibt gesellschaftliche Gruppen wie Schüler oder Studenten, die bei Facebook angemeldet sein müssen, um noch am sozialen Leben teilnehmen zu können. Sie müssen faktisch zustimmen", meint Knebel. Facebook und insbesondere Google argumentieren hingegen, dass Nutzer Alternativen haben. "Google ist deswegen so beliebt, weil wir gute Antworten auf die Fragen unserer Nutzer liefern", sagt ein Unternehmenssprecher, "es existieren aber auch viele andere Wege, online Informationen zu finden."

Sozialer Druck und Lock-in-Effekte halten Nutzer gefangen

Dieses Argument verfängt angesichts der gesellschaftlichen Bedeutung der Konzerne in der Politik immer weniger. "Vielleicht gibt es andere Anbieter. Aber was nützt es mir, wenn meine Freunde weiterhin alle zum Beispiel bei Facebook sind?", sagt eine BMJV-Sprecherin. "Selbstbestimmt, aber einsam? Nicht wirklich eine Alternative." Facebook hat in Deutschland fast 30 Millionen aktive Nutzer und ist als soziales Netzwerk praktisch alternativlos. Die Monopolkommission spricht in solchen Fällen zwar nicht automatisch von einem Monopol, weil im Internet trotz hoher Marktkonzentration starker Wettbewerb und Innovationsdruck herrschen können. Dennoch, schrieben die Wettbewerbshüter vergangenes Jahr, könnten "langfristig übergreifende Systeme entstehen, die durch einen Konzern kontrolliert werden und in denen die Nutzer zu einem gewissen Grad gefangen sind."

Im Bundesjustizministerium herrscht daher Zufriedenheit, dass in die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU erstmals ein Recht auf Datenportabilität festgeschrieben wurde. Ab 2018 sollen Nutzer ihre Daten von einem Anbieter zum nächsten mitnehmen können. Google ist dabei übrigens heute schon führend und bietet mit dem "Google Takeout" die Option, das gesamte Konto herunterzuladen.

Ein Allheilmittel sei Datenportabilität jedoch nicht, sagt die Sprecherin des Bundesjustizministeriums. Vor allem bei sozialen Netzwerken nutze ein Wechsel nichts, wenn dafür der Kontakt zu Freunden leide. "Sozialer Druck" fehlt bei Google zwar, doch sogenannte Lock-In-Effekte kann es geben: Die Suchmaschine hat in Deutschland einen Marktanteil von mehr als 90 Prozent und liefert die vermutlich besten Ergebnisse. Mit ihren zusätzlichen Produkten bietet sie ein so gutes Angebot, dass nur noch wenige darauf verzichten möchten, Nutzer wie Werbekunden.

Wer einwilligt, muss auch einwilligen wollen. Die Bedingungen dafür dürften im Fall des E-Mail-Scannings von Gerichten nun weiter konkretisiert werden. Dass der Streit durch die Instanzen wandert und in einigen Jahren letztlich vom Bundesgerichtshof entschieden wird, ist wahrscheinlich. VZBV und Google kennen sich aus anderen Verfahren und sind beide nicht dafür bekannt, schnell aufzugeben.

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