Bundesverfassungsgericht:NPD fordert Verfahrenseinstellung wegen möglicher V-Leute

  • In Karlsruhe beginnt die auf drei Tage angesetzte Verhandlung über ein NPD-Verbot.
  • Für den Anwalt der NPD ist es nicht bewiesen, dass alle V-Leute des Verfassungsschutzes in der Partei abgeschaltet wurden - er beantragt deshalb eine Einstellung des Verfahrens.
  • Außerdem stellt er Befangenheitsanträge gegen zwei Verfassungsrichter.

Die NPD hat vor dem Bundesverfassungsgericht eine Einstellung des Verbotsverfahrens wegen Verfahrenshindernissen gefordert. Es gebe keine Beweise dafür, dass die V-Leute der Verfassungsschutzbehörden in der Partei tatsächlich abgeschaltet worden seien, sagte NPD-Anwalt Peter Richter in Karlsruhe. Viele Dokumente, die der Bundesrat den Sicherheitsbehörden vorgelegt hat, seien geschwärzt worden.

Bestätigungen der Länder dazu reichten nicht aus. Er verlangte weitere Testate, bespielsweise von der Bundeskanzlerin und der Verteidigungsministerin, wie tagesschau.de meldet. Konkrete Beweise dafür, dass in der NPD noch Informanten des Verfassungsschutzes tätig sind, legte der Anwalt allerdings nicht vor. Das erste Verbotsverfahren war 2003 gescheitert, weil V-Leute in den Führungsgremien der NPD mitgearbeitet hatten.

Befangenheitsanträge gegen zwei Verfassungsrichter

Zuvor hatte der NPD-Anwalt zwei Richter des Zweiten Senats als befangen abgelehnt. Die Anträge richten sich gegen den zuständigen Berichterstatter Peter Müller und gegen Richter Peter Huber. Die Verfassungsrichter wollen in der Mittagspause über die Anträge beraten.

Der CDU-Mann Huber habe sich in seiner Zeit als thüringischer Innenminister von November 2009 bis November 2010 mehrfach für ein Verbot der NPD ausgesprochen und einen Ausschluss aus der Parteienfinanzierung gefordert, trug NPD-Anwalt Peter Richter unmittelbar zu Beginn der Verhandlung vor. Als Beleg zitierte er aus einer Broschüre, deren Vorwort der CDU-Mann Huber damals verfasst habe.

Müller wiederum habe sich in seiner Zeit als saarländischer CDU-Ministerpräsident von 1999 bis 2011 mehrfach negativ und abwertend über die NPD geäußert. Er habe zwar nicht so offen für ein Verbot plädiert wie Huber, trotzdem gebe es keine Zweifel, dass er die Partei für verfassungsfeindlich halte und sie ablehne.

NPD-Anwalt Richter führte außerdem an, dass Müller wie auch Huber in ihren Ämtern direkte Vorgesetzte der Verfassungsschutzbehörden ihrer Länder gewesen seien. In der für das Verfahren entscheidenden Frage der V-Leute könnten sie daher eine Offenlegung der Akten verhindern, um ein Versagen ihrer Behörden zu verheimlichen (Az. 2 BvB 1/13).

Die beiden Verfassungsrichter bestätigten tagesschau.de zufolge die Richtigkeit der von der NPD zitierten Äußerungen. Richter Huber habe darauf verwiesen, dass er diese als Minister, in Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben gemacht habe. Auch Richter Müller halte sich offensichtlich nicht für befangen. Beide Richter betonten, sie hätten keine Kenntnis von Akten des Verfassungsschutzes.

Erstes Verbotsverfahren war gescheitert

In Karlsruhe hat an diesem Dienstag die mündliche Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über ein NPD-Verbot begonnen. Sie ist auf drei Tage angesetzt. Bis zu einer Entscheidung dürften Monate vergehen.

Der neue Verbotsantrag wurde vom Bundesrat gestellt. Die Länderkammer sieht in der rechtsradikalen Partei eine Bedrohung für die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik. Es ist der zweite Anlauf des Bundesrates für ein NPD-Verbot. 2003 war ein erster Versuch gescheitert.

Damals wiesen die Verfassungsrichter den Verbotsantrag zurück, da er sich unter anderem auf staatliche bezahlte Informanten - die sogenannten V-Leute - stützte. Dies sei mit den rechtsstaatlichen Prinzipien nicht vereinbar, urteilten die Richter damals. Das erste NPD-Verbotsverfahren wurde getragen von Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag. Der jetzige Antrag wurde allein vom Bundesrat gestellt.

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