Karlsruhe:Gericht: NPD-Verbotsantrag scheitert nicht an V-Leuten

  • 2003 war das erste NPD-Verbotsverfahren gescheitert, weil V-Leute des Verfassungsschutzes in führenden Gremien der Partei tätig waren.
  • Solch ein Verfahrenshindernis sieht das Bundesverfassungsgericht diesmal nicht.
  • Die Karlsruher Richter beginnen nun mit der inhaltlichen Prüfung des Verbotsantrags.

Das NPD-Verbotsverfahren hat eine wichtige Hürde genommen - es scheitert diesmal nicht schon an Informanten des Verfassungsschutzes in der rechtsextremen Partei.

Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle sagte zu Beginn des zweiten Verhandlungstages, es gebe für die Behauptung der NPD-Vertreter, die Partei sei weiterhin von V-Leuten unterwandert, keine belastbaren Belege. Daher liege könne das Verfahren fortgesetzt werden. "Das Gericht hat sehr intensiv beraten", sagte Voßkuhle. "Ein Verfahrenshindernis liegt nicht vor."

Die NPD hatte am ersten Verhandlungstag bis in den Abend hinein vorgetragen, dass die Partei trotz gegenteiliger Darstellung des klagenden Bundesrats weiter von Spitzeln des Verfassungsschutzes durchsetzt sein könnte.

Der Verhandlungsgliederung zufolge wollen die Richter nun am Mittwoch die notwendigen Kriterien für das Verbot einer Partei präzisieren. Damit steigt das Gericht nun in die inhaltliche Prüfung ein. Laut Voßkuhle hat die NPD nach dem dritten Verhandlungstag am Donnerstag sechs Wochen Zeit, neue Aspekte vorzubringen. In diesem Fall würde das Gericht möglicherweise weiter verhandeln. Sonst komme die Verhandlung aber am Donnerstag zum Abschluss (Az. 2 BvB 1/13).

Bis zu einem Urteil werden dann wohl einige Monate vergehen. Erklären die Richter die Partei für verfassungswidrig, muss sie sich auflösen.

Ein erster Anlauf für ein Verbot der NPD war 2003 in einem Fiasko für die Politik geendet, weil im Verfahren ans Licht kam, dass die Partei bis in die Spitze hinein mit sogenannten V-Leuten durchsetzt war. Diesmal hatten die Bundesländer vorgesorgt und im vergangenen Jahr auf Bitten des Gerichts noch einmal umfangreich dokumentiert, dass alle V-Leute rechtzeitig vor Beginn des Verfahrens "abgeschaltet" waren. NPD-Anwalt Peter Richter hatte am Dienstag versucht, Überwachungs- und Anwerbeversuche jüngeren Datums nachzuweisen. Das Gericht sieht die vorgetragenen Fälle aber nicht als relevant an.

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