Köln:Kohls Zitate

Hält das zuständige Gericht die hohe Schmerzensgeld-Forderung des Altkanzlers für berechtigt?

Von Kristinia Ludwig, Köln

Im Streit zwischen Altkanzler Helmut Kohl und seinem ehemaligen Ghostwriter Heribert Schwan will das Landgericht Köln am 2. Juni entscheiden. Kohls Anwälte fordern eine Rekordsumme von fünf Millionen Euro Schmerzensgeld, weil Schwan unabgesprochen Kohl-Zitate in seinem Buch "Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle" veröffentlicht hatte. In der Auftaktverhandlung gab Richter Martin Koepsel allerdings noch keinen Hinweis darauf, ob er diese Summe für gerechtfertigt hält. Die Klage richtet sich auch gegen Schwans Co-Autor Tilman Jens und den Heyne-Verlag, der das Buch herausgebracht hat. Kohl hatte Schwan in den Jahren 2001 und 2002 aus seinem Leben erzählt, damit dieser seine Memoiren verfassen konnte. Nachdem drei Bände im Einvernehmen erschienen waren, nutzte Schwan die Gesprächsmitschnitte für ein Buch ohne Einwilligung des Altkanzlers. Gerichte verboten bereits den weiteren Vertrieb dieses Werkes. Am 21. April will das Landgericht entscheiden, ob Schwan auch seine Kopien der Tonbänder abgeben muss. Die Originale hatte er bereits aushändigen müssen.

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