Helferkreise:Ärger über Hausordnung für Flüchtlinge

Die Asyl-Helferkreise kritisieren ein Regelwerk, welches das Landratsamt für Flüchtlingsunterkünfte verfasst hat.

Von Anna-Sophia Lang, Dachau

Die Asyl-Helferkreise sind verärgert über eine Hausordnung, die das Landratsamt für alle Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis erlassen hat. Auf fünf Seiten und einem Anhang, der "Grundregeln des Zusammenlebens in Deutschland" heißt, hat die Behörde Vorschriften und Verbote für die Asylsuchenden zusammengestellt. Sie betreffen etwa Ruhe- und Besuchszeiten, Müllentsorgung, Sauberkeit, Brandschutz und die Verwendung elektrischer Geräte. Wie Landrat Stefan Löwl (CSU) erklärt, ist die Hausordnung Teil einer Reihe von Umstrukturierungen, die das Landratsamt im Bereich Asyl vornimmt. Die Helferkreise kritisieren den Umfang und die behördentypische Sprache, in der die Regeln verfasst sind. Außerdem wären sie gern in die Ausarbeitung eingebunden worden. Laut Pressemitteilung wurden der Sicherheitsdienst, die Caritas, "sowie weitere, mit der Thematik befasste Fachbereiche im Landratsamt" einbezogen.

Die Regeln wurden auf Basis der in Gemeinschaftsunterkünften der Regierung von Oberbayern geltenden Hausordnungen erarbeitet und an die Unterkünfte im Landkreis angepasst. Man habe etwa massive Probleme mit Stromausfällen gehabt, sagt Löwl, weil schadhafte oder zu viele Geräte auf einmal angeschlossen worden seien. Elektrische Geräte dürfen deshalb nun nur noch mit Genehmigung aufgestellt werden. Auch die Zahl der Menschen, die in den Unterkünften übernachtet hätten, obwohl sie nicht dort wohnen, sei ein großes Problem gewesen, sagt Löwl. Besucher dürfen nun werktags nur noch zwischen 6 und 22 Uhr kommen. Die Hausordnung soll in den Unterkünften ausgehängt werden. Eine Übersetzung ins Englische, Französische und Arabische soll noch folgen, wesentliche Elemente wie das Rauchverbot bildlich dargestellt werden. Außerdem sollen die Asylsuchenden auf die neuen Regeln hingewiesen werden, wenn sie zu Terminen ins Landratsamt kommen. Auch die Mitarbeiter der Asylsozialberatungsstelle der Caritas, "die ja in unserem Auftrag arbeiten", wie Löwl sagt, sollen die Inhalte vermitteln. Zudem erhofft er sich Hilfe von den Deutschlehrern der Volkshochschule und von den Helferkreisen.

Helferkreise: Die fünfseitige Hausordnung wird vorerst nur auf Deutsch in den Unterkünften wie hier auf dem MD-Parkplatz in Dachau aufgehängt.

Die fünfseitige Hausordnung wird vorerst nur auf Deutsch in den Unterkünften wie hier auf dem MD-Parkplatz in Dachau aufgehängt.

(Foto: Toni Heigl)

Die Helferkreise sehen sich allerdings nicht in dieser Verantwortung. Dass es Regeln für das Zusammenleben geben muss, finden auch sie. "Wir vermitteln selbstverständlich Regeln für ein konfliktfreies Miteinander", sagt Waltraud Wolfsmüller vom Arbeitskreis Asyl Dachau, "aber in Unterstützung der Flüchtlinge, nicht als Mitarbeiter des Landratsamts. Wir sind nicht weisungsgebunden." Die Hausordnung bezeichnet sie als zu umfangreich und "mit irrelevanten Dingen überladen". Auch dass zunächst die Übersetzung fehlt, stört sie. In der Hausordnung steht auch, dass Schweißarbeiten nicht erlaubt sind. Andere Details, wie etwa die Regel, dass "nur in dem dafür vorgesehenen Raum/Bereich" gegessen werden darf, hält Wolfsmüller wie viele andere Helfer für unrealistisch. "Die Freiheit, zu essen, wo und mit wem sie wollen, muss man den Menschen lassen." Auch die täglichen Ruhezeiten halten die Helferkreise für unpraktikabel. Weil viele der Ehrenamtlichen berufstätig seien, könnten sie erst am Abend in die Unterkünfte kommen, sagt Wolfsmüller. Vor 21 Uhr schaffe sie es oft selbst nicht. "Die Zeit bis 22 Uhr wird nicht ausreichen."

Rechtfertigung zur Überwachung

Andere befürchten, dass die Hausordnung als Rechtfertigung benutzt wird, die Asylsuchenden zu überwachen. "Jetzt spricht man nicht mehr von Sanktionen, schafft aber die Grundlage, welche anwenden zu können", sagt Peter Barth vom Helferkreis Hebertshausen. Damit bezieht er sich auf Äußerungen von Löwl, der im November Sanktionen gegen Asylsuchende gefordert hatte, die sich nicht an Gemeinschaftsaufgaben beteiligen.

Das steht drin

Auszüge aus der Hausordnung: A 5.: "Das Baden und Duschen zwischen 23 und 5 Uhr ist verboten." B 6.: "Betten, Kleidung etc. dürfen nicht aus dem Fenster oder von den Balkonen herab gereinigt werden." C 5.: "Auf Balkonen und Terrassen dürfen Gegenstände nur mit vorheriger Genehmigung der Brandschutzdienststelle abgestellt werden." C 6.: ". . . das Bepflanzen der Fassade/Dächer ist verboten." D 2.: " . . . feuergefährliche Arbeiten, insb. Schweiß-, Schneid- und Trennschleifarbeiten (sind) nur mit vorheriger schriftlicher Erlaubnis der Brandschutzdienststelle zulässig." D 14.: "Das Aufstellen bzw. die Inbetriebnahme elektrischer Geräte in den Unterkünften ist verboten. Widerrechtlich betriebene Elektrogeräte können eingezogen werden. (Die) Einlagerung ist vom Besitzer . . . zu bezahlen." asl

Die Frage, wer die Einhaltung der Hausordnung kontrolliert, löst bei den Helferkreisen Unsicherheit aus. Wolle das Landratsamt dies im Alltag tun, müssten mehrere Sicherheitsleute pro Unterkunft eingesetzt werden, glauben die Helfer. Ein Szenario, das bei Peter Barth Entsetzen auslöst: "In so einer Atmosphäre will ich nicht mehr ehrenamtlich tätig sein." Löwl versichert, er wolle "kein Personal für die Kontrolle einstellen". Er will erst einmal abwarten, wie die Ordnung angenommen wird. "Wir wollen nicht von Anfang an mit dem Knüppel kommen." Stelle man aber fest, dass Regeln trotz wiederholter Hinweise nicht eingehalten werden, behalte er sich die Einführung einer sogenannten Bonus-Malus-Regelung vor. Damit könne Fehlverhalten bestraft und gute Leistung belohnt werden.

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