Gerichtsurteil:Verschnaufpause für VW in der Abgasaffäre

Volkswagen

Ein Gericht stoppte die Klage eines VW-Käufers, der sein Auto nach beinahe einem Jahr und 20 000 gefahrenen Kilometern zurückgeben will.

(Foto: dpa)

Vorerst muss der Konzern die Autos deutscher Diesel-Käufer nicht zurücknehmen, weil der finanzielle Schaden zu gering ist. Was aber, wenn zu den Kosten für die Nachrüstung auch noch ein geringerer Wiederverkaufswert kommt?

Von Varinia Bernau, Bochum, und Thomas Harloff

Ingo Streek sitzt vor einer holzgetäfelten Wand. Ein schmaler Mann, in schwarzer Robe, ein Lächeln unter einem grauen Spitzbart. Viel zu sagen hat er nicht: "Die Klage ist abgewiesen, die Kosten werden dem Kläger auferlegt, das Urteil ist vollstreckt."

Damit ist der bundesweit erste Prozess um die Frage, ob VW-Händler die Diesel-Autos, in denen eine Software bessere Abgaswerte vortäuscht, zurücknehmen müssen, erst einmal zu Ende.

Ein paar Sätze zur Begründung fügt Richter Streek dennoch an. Er sagt, dass der VW, um den es bei diesem Gerichtsprozess ging, durchaus mit Mängeln behaftet sei. Dass dieser Schaden aber unter der sogenannten Bagatellgrenze lag - also mit einer Summe zu beheben sei, die nicht einmal ein Prozent des Kaufwertes betrug. Und dass sich die Klage nur gegen einen örtlichen Händler richtete - und nicht gegen die Volkswagen AG. "Und die Händler trifft kein größeres Verschulden, denn sie waren sicherlich nicht eingeweiht."

Damit hat der Richter am Landgericht Bochum zumindest eine grobe Richtung vorgegeben. Ob dieser aber die nächsthöhere Instanz folgen wird, die der Anwalt des Klägers nun anrufen wird, ist offen. Damit könnte der Streit letztlich vor dem Bundesgerichtshof landen.

Mühsamer Kampf der Kunden gegen einen mächtigen Konzern

Die Sache dauert keine zwei Minuten. Dann lächelt Streek und sagt: "So. Und nun wenden wir uns dem Alltagsgeschäft zu." Zu der Urteilsverkündung am Landgericht Bochum sind an diesem Morgen weder der Kläger oder der Beklagte noch deren Anwälte erschienen. Nur etwa 20 Journalisten verbreiten in dem kleinen Raum Hektik.

An diesem Mittwoch zeigt sich in einem nahezu leeren Gerichtssaal in Bochum, wie mühsam der Kampf mit mächtigen Konzernen für Kunden ist. In Deutschland sind Sammelklagen wie in den USA nicht möglich. Hier muss jeder seine Ansprüche selbst durchboxen.

Genau das kritisieren Verbraucherschützer: "Das führt zu vielen Parallelverfahren in derselben Sache. Da kann es passieren, dass eine Klage abgewiesen wird und an einem anderen Gericht geht die Sache anders aus - je nachdem, wie der Richter entscheidet oder welchen Anwalt der Kläger hat. Das kann nicht sein", sagt Dunja Richter von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Sie fordert eine generelle Lösung von VW.

Mängel nicht so erheblich

Dabei sind VW-Kunden keinesfalls rechtlos. Sie können zunächst einmal darauf pochen, dass ein Schaden, wie er nun auch an den Autos des Unternehmens festgestellt wurde, behoben wird. Dazu bietet der Hersteller ein Update der Software an, die schließlich auch vom Bundeskraftfahrtamt genehmigt wurde. Das soll etwa 100 Euro kosten - einen Betrag, der unter einem Prozent des Kaufpreises liegt. Das ist nach Auffassung von Juristen die strenge Marke, ab der Mängel als erheblich gelten. Nur wenn diese Nachbesserung nichts gebracht hat, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten.

Das wollte ein Geschichtsprofessor aus Trier tun und verklagte deshalb ein Bochumer Autohaus. Es hatte seinen knapp einen Jahr alten, etwa 38 000 Euro teuren und per Software manipulierten VW Tiguan nicht zurücknehmen wollen. Richter Streek hatte in einer ersten Einschätzung schon angedeutet, dass die Mängel an dem VW Tiguan mit manipulierten Abgaswerten nicht so erheblich seien. Sie ließen sich nach seiner Einschätzung mit geringem Aufwand beheben.

Gegenwärtig könne man die Wertminderung noch gar nicht abschätzen

Dietrich Messler, Anwalt des klagenden Kunden in Bochum, hatte im Lauf des Prozesses jedoch darauf verwiesen, dass das bislang auf etwa 19 700 Kilometer genutzte Fahrzeug faktisch unverkäuflich sei. "Das zeigt die Erheblichkeit", sagte er. Sein Mandant wolle sich von dem Wagen trennen und nicht warten, bis Volkswagen den Mangel durch Nachrüstung behoben habe.

Auch Verbraucherschützerin Richter glaubt, dass die Bagatellgrenze durch den niedrigeren Wiederverkaufswert überschritten werden könnte. Gegenwärtig könne man zwar die Wertminderung noch nicht einschätzen, da sie sich erst beim Wiederverkauf zeige. "Ob sie dann tatsächlich nur ein Prozent betragen wird, ist aber natürlich sehr fraglich", sagt Richter.

Bei einem 38 000 Euro teuren Auto liegt die Grenze bei 380 Euro

Ist der vorliegende Mangel also ein erheblicher Mangel oder nicht? Die Frage ist entscheidend. Nicht nur für den VW-Kunden, der nun in Bochum geklagt hat. Sondern auch für alle anderen 2,5 Millionen Menschen, die allein in Deutschland von der Abgas-Affäre betroffen sind.

Interessant für viele VW-Fahrer dürfte sein: Bei dem 38 000 Euro teuren Tiguan, um den es vor Gericht in Bochum ging, liegt die Grenze bei 380 Euro. Doch der ebenfalls betroffene VW Golf ist für etwa die Hälfte zu haben. Und ab Herbst kommen jene Rückrufe an die Reihe, bei denen das Software-Update nicht ausreicht, sondern auch ein Bauteil eingesetzt wird - was den Werkstattaufenthalt womöglich teurer macht. Dann also könnte die Ein-Prozent-Marke geknackt werden.

In dem Fall, der in Bochum verhandelt wurde, sah es zwischenzeitlich so aus, als könne der Kunde auf Kulanz hoffen. Der Anwalt des Autohauses hatte noch vor zwei Wochen signalisiert, dass man sich mit dem Käufer einigen könne - schließlich sei dieser ein Stammkunde. Letztlich aber gab es keine Einigung.

Gericht bestätigt vorerst den Kurs von VW

Das schärfste Mittel wollte das Bochumer Gericht nicht vorschreiben: die Rücknahme gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentgelt. Der Anwalt des Kunden, der in Bochum vor Gericht gezogen war, hatte zwischen 2500 und maximal 4000 Euro Abzug für die Nutzung des ein Dreivierteljahr alten Wagens ausgerechnet. Um die 35 000 Euro hätte das Autohaus also bei Rücknahme des VW Tiguan auf den Tisch legen müssen.

VW kann sich vorerst also in seinem Kurs bestätigt sehen, die Mängel in Europa mit einer groß angelegten Rückrufwelle und ohne Rückkäufe aus der Welt zu schaffen. Falls die Nachrüstung nicht bei allen Wagen gelingt, bleibt noch die Möglichkeit der "Minderung" - also einer finanziellen Entschädigung des Käufers für Wertverlust.

Dass die mit der Schummelsoftware ausgestatteten Autos derzeit unverkäuflich sind, ist eine Sorge, die viele Kunden umtreibt. Und zwar unabhängig vom Land, in dem es gekauft wurde. In den USA versucht VW bereits, den Kunden solche Sorgen zu nehmen. Dort steht der Rückkauf von etwa 100 000 Autos im Raum, jeder betroffene Kunde bekommt vom Konzern 1000 Dollar Entschädigung. Eine Lösung, die Verbraucherschützer auch für andere Kunden fordern: "Jeder Betroffene sollte gleichgestellt werden", sagt Dunja Richter. "Was den Amerikanern zusteht, sollten auch die deutschen Kunden bekommen."

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