Tagelöhner:Kritiker zur Unterbringung Obdachloser: Praxis der Stadt sei rechtswidrig

Tagelöhner: "Wir fordern Wohnraum": Vor drei Wochen demonstrierten Arbeiter am Marienplatz gegen die Unterbringungspraxis der Stadt.

"Wir fordern Wohnraum": Vor drei Wochen demonstrierten Arbeiter am Marienplatz gegen die Unterbringungspraxis der Stadt.

(Foto: Alessandra Schellnegger)
  • Derzeit leben etwa 5400 Menschen ohne Wohnsitz in München. Bis zu 650 Menschen übernachten auf der Straße.
  • Betroffen sind auch zahlreiche Menschen, die aus dem europäischen Ausland kommen und in München arbeiten.
  • Nun wollen die Demonstranten, die vor einigen Wochen gegen ihre prekäre Situation protestiert hatten, OB Reiter eine Stellungnahme überreichen, nach der die Unterbringungspraxis der Stadt rechtswidrig sein soll.

Von Thomas Anlauf

Nach einem Protestzug am 1. März, bei dem etwa 50 vor allem aus Bulgarien stammende Arbeiter auf ihre prekäre Wohn- und Arbeitssituation in München aufmerksam machten, soll der Druck auf die Stadt erhöht werden. An diesem Dienstag wollen die Demonstranten Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) eine 15-seitige Stellungnahme überreichen, wonach die Unterbringungspraxis der Stadt rechtswidrig sein soll.

Die Münchner Initiative Zivilcourage, die sich vor allem für Tagelöhner im Bahnhofsviertel einsetzt, hatte den Anwalt und ehemaligen Stadtrechtsdirektor Karl-Heinz Ruder gebeten, eine Expertise zu erstellen. Ruder kommt darin zu dem Ergebnis, dass das städtische Regelungswerk "aus mehreren Gründen einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten kann", wie er in seiner Stellungnahme schreibt.

Restriktive Anweisungen sind notwendig

Die Dienstanweisung zur "Sofortunterbringung bei Obdachlosigkeit" des Sozialreferats vom 12. August 2015 definiert die Voraussetzungen, unter denen ein Obdachloser ein Recht auf Unterkunft hat. Demnach ist die Stadt "im Rahmen der Gefahrenabwehr dazu verpflichtet, Wohnungslose unterzubringen". Allerdings müssen Obdachlose nach Münchner Praxis zunächst nachweisen, dass sie weder eine Unterkunft in ihrem Heimatland noch eine in Deutschland haben. Außerdem müssen die Betroffenen nachweisen oder glaubhaft versichern, dass sie keine eigene Wohnung bekommen konnten.

"Der unbestimmte Rechtsbegriff des Wohnungslosen wurde restriktiv ausgelegt", räumt Frank Boos, Sprecher des Sozialreferats, ein. Eine derartige Dienstanweisung sei aber nötig, um die "bereits völlig überlasteten Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe" nicht noch mehr zu belasten. Das Sozialreferat rechnet damit, dass sich in diesem Jahr allein die Zahl der Wohnungslosen ohne Fluchthintergrund um 650 erhöhen wird.

Derzeit leben etwa 5400 Menschen ohne Wohnsitz in München, bis zu 650 übernachten auf der Straße. Doch natürlich weiß das Sozialreferat um das Dilemma der Wohnungslosen: Ohne feste Adresse gibt es meist keine Arbeit, ohne Arbeit keine Wohnung. "Wohnraum ist die unerlässliche Voraussetzung, um sich in eine Stadtgesellschaft zu integrieren", so Boos.

Zugezogene haben kein Anrecht auf eine Unterkunft

Eine Frau, die das am eigenen Leib erfahren hat und sich dem Protest an diesem Dienstag anschließen will, ist Albena Y. Die etwa 30-jährige Rumänin arbeitet seit drei Jahren als Reinigungskraft in München und ist nach Angaben der Initiative Zivilcourage seit neun Monaten obdachlos. Sie fordert, dass alle hier lebenden Menschen ganzjährig ein Recht auf Unterkunft und eine Meldeadresse haben.

Doch rechtlich ist die Sache nicht eindeutig. Zwar gilt für EU-Bürger wie Rumänen das Recht auf Freizügigkeit. Allerdings bedeutet das nicht, dass sich die Kommune am neuen Wohnsitz automatisch um neu Zugezogene kümmern muss. 2012 entschied das Verwaltungsgericht München den Fall einer damals 29-jährigen Frau aus Rumänien, die mit ihren drei Kindern nach München gezogen war und nach wenigen Tagen eine Unterkunft von der Wohnungslosenhilfe einforderte. Die Stadt lehnte das ab und bekam vom Verwaltungsgericht in der Sache recht.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: