Schule:Was ist bei der Nachholklausur erlaubt?

Schule: Oft finden Nachholklausuren nach dem regulären Unterricht statt.

Oft finden Nachholklausuren nach dem regulären Unterricht statt.

(Foto: Illustration: Jessy Asmus/SZ.de)

Wenn ich bei einer Prüfung krank bin, ist der Lehrer sauer und stellt mir extra schwierige Aufgaben, fürchten viele Schüler. Stimmt das?

Von Matthias Kohlmaier

Die Leserfrage

Ich besuche ein Gymnasium in Niedersachsen und wüsste gern die Regeln für den Fall, dass man aus gesundheitlichen Gründen eine Klausur nicht mitschreiben kann. Oft wird dann gesagt, dass die Lehrer diese Prüfung schwieriger gestalten, da der Schüler mehr Zeit zum Lernen hatte. Ist das erlaubt? Und wie gehen Lehrer an die Konzeption einer Nachholschulaufgabe ran?

Die Antwort

Ihre Frage hat zwei Dimensionen: Welche Gesetze gelten und wie wenden Lehrkräfte sie tatsächlich an. Ersteres ist in diversen Verordnungen und Erlassen geregelt, die sehr trocken, langatmig und verschachtelt formuliert sind. Damit Sie das nicht alles lesen müssen, haben wir das erledigt und zusätzlich einige Dinge beim niedersächsischen Kultusministerium erfragt. Hier die wichtigsten Punkte samt Link zum Original und einer Übersetzung des Inhalts:

Nr. 9 aus dem Erlass "Schriftliche Arbeiten in den allgemein bildenden Schulen"

Übersetzung: Wenn Sie krankheitsbedingt bei einer Klausur fehlen, werden Sie in aller Regel einen Nachholtermin für eine Klausur ähnlichen Inhalts bekommen. Für die Lehrer ist das Nachholen die einfachste Variante, weil dann alle Schüler die gleiche Anzahl Noten haben und ihre Leistungen einfacher vergleichbar sind.

Nachholen dürfen Sie nur, wenn Sie die Klausur tatsächlich wegen Krankheit verpasst haben und das auch mit einem ärztlichen Attest belegen können. Falls Sie einfach verschlafen haben, wird die Klausur für Sie mit der Note 6 bewertet - auch angenehm für die Lehrer, weil der Korrekturaufwand wegfällt.

Nr 7.15 aus "Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die gymnasiale Oberstufe"

Übersetzung: Wenn Sie eine schriftliche Prüfung verpasst haben, müssen Sie sie nicht unbedingt in Form einer schriftlichen Prüfung nachholen. Die Lehrkraft könnte stattdessen auch zum Beispiel ein Referat oder eine Hausarbeit verlangen. Gewöhnlich, siehe oben, wird eine verpasste Klausur aber durch eine ähnliche Nachholklausur ausgeglichen.

Eigentlich gilt in der gymnasialen Oberstufe, dass ein Schüler nicht mehr als eine Klausur pro Tag und nicht mehr als drei Klausuren pro Woche schreiben darf. Dazu eine schlechte Nachricht für Sie: Bei nachzuholenden Klausuren sind Ausnahmen von dieser Regel erlaubt. Was Termin und Inhalt einer Nachholschulaufgabe betrifft, haben die Lehrkräfte zudem laut Kultusministerium weitgehend freie Hand. Es soll aber jeweils "die besondere Situation der Schülerin oder des Schülers (z. B. Dauer und Schwere der Erkrankung) Berücksichtigung finden".

"Da müssen wir Lehrer Profis bleiben"

Kurzum: Rein rechtlich bleibt den Lehrkräften durchaus ein gewisser Spielraum bei der Gestaltung der Nachholschulaufgabe. Verpassen Sie eine angekündigte Klausur nur, wenn es tatsächlich gute Gründe dafür gibt. Die Lehrkräfte, und damit zur zweiten Dimension Ihrer Frage, werden es Ihnen danken, wie ein langjähriger Gymnasiallehrer aus Hannover erklärt.

Was ein Lehrer über die Praxis sagt

"Wer krank ist, kann nicht zur Schule kommen und schon gar keine Klausur mitschreiben, ganz klar. Es ist mein Job, für solche Schüler dann eine Nachholklausur zu erstellen, die vom Schwierigkeitsgrad her vergleichbar mit der Klausur ihrer Mitschüler ist. Das ist allerdings nicht immer ganz einfach, da man die naheliegenden Fragen meist schon in der ersten Prüfung gestellt hat. Das heißt: Wenn ich so eine Arbeit erstelle, muss ich manchmal auch etwas abwegigere Sachen fragen, weshalb Nachholklausuren in den meisten Fällen etwas schwerer sind als die reguläre Prüfung.

Lehrer - zumindest diejenigen, die ich kenne - machen das aber natürlich nicht absichtlich. Obwohl es einen oft schon reizen würde, einen Schüler auflaufen zu lassen, bei dem allzu klar ist, dass er sich beim ersten Prüfungstermin vom Arzt seines Vertrauens hat krankschreiben lassen. Wenn ich wegen so jemandem in ein paar Stunden Arbeitszeit eine neue Klausur erstellen muss, ist das schon sehr ärgerlich. Trotzdem sollen alle Schüler möglichst ähnliche Bedingungen haben, da müssen wir Lehrer Profis bleiben."

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