Gesundheit:Korrupte Ärzte - zu viele Lücken im Gesetz

  • Die Behörden gehen wegen einer Gesetzeslücke nicht mehr gegen bestechliche niedergelassene Ärzte vor.
  • Die große Koalition tut sich mit einer Neuregelung schwer. SPD-Politiker und der Spitzenverband der Krankenkassen lehnen einen Kompromiss nun ab.

Von Guido Bohsem, Berlin

Im Gesundheitssystem gibt es seit Mitte 2012 einen rechtsfreien Raum. Der Verdacht kann noch so groß sein, die Tat noch so offensichtlich. Aber die Behörden gehen nicht mehr gegen bestechliche niedergelassene Ärzte vor. Der Grund dafür ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach die Mediziner Freiberufler sind und keine Amtsträger der Krankenkassen. Und als Freiberufler könnten sie auch nicht belangt werden, wenn sie beispielsweise von Pharmakonzernen Geld dafür bekommen, ihren Patienten bestimmte Medikamente zu verschreiben.

Mit seinem Urteil erteilte das Gericht zudem einen Auftrag: Wenn gegen Korruption im Gesundheitswesen vorgegangen werden solle, müsse der Gesetzgeber die entsprechenden Regeln erlassen. Seitdem müht sich die Politik, diesen rechtsfreien Raum zu schließen. Die schwarz-gelbe Koalition brachte kein Gesetz zustande, auch die große Koalition tut sich schwer. Eine Einigung kurz vor Ostern steht nun wieder in Frage. Der stellvertretende SPD-Fraktionschef Karl Lauterbach, der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses Edgar Franke (SPD), ja alle SPD-Gesundheitsexperten weigern sich, dem Kompromiss ihrer rechtspolitischen Kollegen zuzustimmen.

Unterstützung erhalten die Sozialdemokraten vom Spitzenverband der Krankenkassen. "Die Reichweite des Gesetzes wird durch den Kompromiss extrem eingeschränkt", sagte Vorstandsmitglied Gernot Kiefer der Süddeutschen Zeitung. Durch den Kompromiss im Rechtsausschuss entstünden Lücken. Im ursprünglichen Entwurf habe man Verstöße gegen jene berufsrechtlichen Pflichten unter Strafe stellen wollen, mit denen die Unabhängigkeit der Heilberufe gewahrt werden sollen. Laut Kompromiss der Rechtspolitiker soll das entfallen. Die Kassen sehen das laut Kiefer mit großer Sorge. "Es hat seinen Grund, weshalb die Apotheker die Einigung feiern, die Bundesärztekammer glücklich ist und auch die Hersteller von Arzneimitteln und Medizinprodukten applaudieren", sagte er. Nach den Vorstellungen der Rechtspolitiker soll der Wettbewerb über die Frage entscheiden, wie die Zuwendungen zu bewerten sind. Geht es also darum, durch die Zahlung von Geld oder anderen Belohnungen einen Konkurrenten auszuschalten, handelte es sich um eine strafbare Tat. Für Kiefer entstehen dadurch zu viele Schlupflöcher: "Die neue Regelung läuft nämlich darauf hinaus, dass Zuwendungen von Monopolen zukünftig nicht unter Strafe gestellt werden, weil sich damit per Definition keine Bestechung verbindet". Das aber gehe an der Realität des Gesundheitswesens vorbei.

Auch Apotheker werden nach Ansicht der Kritiker nicht mehr erfasst

Nach seinen Worten könnte es beispielsweise zu einer nicht vom Gesetz abgedeckten Bestechung kommen, wenn ein neues Arzneimittel auf den Markt kommt, für das es keine vergleichbare Alternative im Markt gibt. "Hier tritt das Pharmaunternehmen natürlich als Monopolist auf", betonte Kiefer. Und ohne eine Strafe zu fürchten, könnte es die Verkaufszahlen seines Mittels steigern, in dem es den Ärzten Geld zusteckt. "Weil das Unternehmen im ersten Jahr den Preis seines Medikaments selbst festlegt, ist der Anreiz dafür nicht zu unterschätzen."

Auch werden Apotheker nach Kiefers Worten durch die neue Fassung des Gesetzes in weiten Teilen nicht mehr erfasst: "Sie können künftig nicht mehr belangt werden, wenn sie für die Abgabe bestimmter Medikamente vom Hersteller Sonderrabatte oder andere Vergünstigungen bekommen." Dieser noch im Gesetzentwurf vorgesehene Passus sei einfach gestrichen worden, was besonders schwerwiegend sei.

Nach dem Kompromiss der Rechtspolitiker sind nach Kiefers Einschätzung Bestechungsmanöver im Rahmen der sogenannten Rabattverträge möglich. Diese schließen die Kassen mit mehreren Herstellern ab, um große Teile ihrer Versicherten günstig mit einem bestimmten Wirkstoff zu versorgen. Eines dieser Unternehmen könne den Apotheker bestechen, damit dieser mehr von seinen Arzneimitteln abgebe als von denen der Konkurrenz, "ohne eine strafrechtliche Verfolgung fürchten zu müssen".

"Wir müssen davon ausgehen, dass hier massiv und erfolgreich Lobbyarbeit betrieben wurde", sagte Kiefer. Das Ziel des Gesetzes müsse sein, den Patienten zu schützen. "Doch das gerät aus dem Blick." Der CDU-Rechtspolitiker Jan-Marco Luczak verteidigte indes den Kompromiss. Man habe den Verweis auf das Berufsrecht streichen müssen, weil es erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegeben habe, sagte er. Lücken gebe es dadurch nicht. Die Korruptionsfälle würden fast alle vom Tatbestand zum Schutz des lauteren Wettbewerbs erfasst. Auch Monopole seien abgedeckt. Zudem machten Ärzte sich strafbar, wenn sie ihren Patienten bewusst ein schlechteres Medikament verschreiben, weil sie dafür Geld des Herstellers erhalten. Der Vorwurf Lauterbachs, dass dieser Umstand nicht mehr erfasst werde, sei falsch.

Lauterbach hingegen bekräftigte seine Ablehnung des Gesetzes: "So wie es derzeit ist, kann es weder beraten noch beschlossen werden". Wie es nun weitergeht, wird voraussichtlich am Montag in der Sitzung des Vorstands der SPD-Fraktion entschieden.

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