Störerhaftung:Regierung gibt offenbar Widerstand gegen freie Wlan-Netze auf

Freies Wlan in Berlin

Was wie hier in Berlin am Potsdamer Platz schon möglich ist, soll es nach EU-Plänen bald in jedem Dorf geben: freies Wlan.

(Foto: Stephanie Pilick/dpa)

Laut einigen Ministerien könnten Barrieren für offenes Wlan gegen EU-Recht verstoßen - und Vorschaltseiten damit bald überflüssig sein.

Von Guido Bohsem, Berlin

In der Bundesregierung fällt offenbar der Widerstand gegen offene Drahtlos-Zugänge ins Internet. Der Süddeutschen Zeitung liegen mehrere Vermerke vor, in denen die Fachleute der Ministerien für Justiz, Wirtschaft und Inneres sich gegen jede Art von Zugangsbarriere für Wlan-Netze aussprechen. So bezeichnen es die Experten von Innenminister Thomas de Maizière (CDU) als fraglich, ob "eine gesetzliche Auflage zum Schutz des Zugangs zum Wlan" überhaupt zulässig sei.

Diese würde nach Einschätzung der Beamten auch für eine Vorschaltseite gelten. Auf einer solchen Seite erklärt sich der Nutzer eines öffentlichen Wlans in der Regel durch Ankreuzen bereit, sich an Recht und Gesetz zu halten. Die Experten des Justiz- und Wirtschaftsministeriums kommen in einer gemeinsamen Stellungnahme zum gleichen Ergebnis. Nach Auffassung der Ministerien wäre eine solche Vorschaltseite europarechtswidrig. Laut Innenministerium würde dies zudem für jede Alternative gelten, mit der ein Zugang für ein offenes Wlan beschränkt werde.

Ministerien: Telemediengesetz müsse überarbeitet werden

Damit distanzieren sich die Ministerien von einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der eine solche Vorschaltseite von öffentlichen Anbietern eines Netzwerks gefordert hatte. Anlass des Meinungswechsels ist das Plädoyer des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Seiner Einschätzung nach können Hotels, Kneipen und andere gewerbliche Anbieter auch hierzulande einen Wlan-Anschluss ohne eine Beschränkung anbieten.

Der EuGH folgt den Ausführungen des Generalanwalts zwar nicht immer, aber in der Regel. Sollte das auch diesmal der Fall sein, so argumentieren die Ministerien einhellig, müsse auch der Entwurf des Telemediengesetzes geändert werden, mit dem die Vorschaltseite eingeführt werden soll.

Im internationalen Vergleich gilt Deutschland, was das Angebot freier Wlan-Netze angeht, ohnehin als rückständig. Laut einer Umfrage des Industrieverbandes Eco verfügt Deutschland über deutlich weniger öffentliche Wlan-Hotspots als Frankreich oder Großbritannien. Von den zehn untersuchten Ländern schnitten nur Japan, Russland und China schlechter ab.

Wesentlicher Grund dafür ist die sogenannte Störerhaftung. Diese besagt, dass die Betreiber des Netzwerks dafür haften, wenn darin jemand gegen geltendes Recht verstößt, also zum Beispiel illegal kopierte Fernsehsendungen, Filme oder Musikstücke verbreitet. Dadurch ist eine ganze Abmahnindustrie entstanden.

Unter den Netzexperten der Koalition gibt es schon seit Längerem Kritik an der vorgesehenen Regelung zur Vorschaltseite. Während die SPD inzwischen einhellig dafür plädiert, darauf zu verzichten, herrscht darüber in der Union weiterhin Uneinigkeit. Ursprünglich war für diesen Donnerstag eine Sitzung der zuständigen Berichterstatter zu dem Thema angesetzt. Diese war aber von Unionsseite kurzfristig verschoben worden.

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